Mietminderung wegen nicht benutzbarer Dusche?
Hallo :),
Ich bin am 15.02. in meine erste Wohnung gezogen. Vor paar Tagen wurde festgestellt, dass hinter der Dusche die Wand nass war und die Dusche auch nicht richtig funktioniert hatte :/. Die Dusche wurde komplett entfernt, es ist nur das Waschbecken da und die Toilette. Jetzt muss alles neu gemacht werden und der Hausmeister sagte mir das das noch bis Ende nächste Woche dauern kann, ich sehe das er sich mühe gibt das so schnell wie möglich zu beheben aber die Installateure sind auch erst ab Donnerstag verfügbar, es hätte diesen Mittwoch schon fertig werden können... Die Dusche ist seit letzten Donnerstag draußen. Ich muss heute die Miete überweisen und überlege ob ich eine Mietminderung durchführen darf? Und wie viel Prozent angemessen wäre in so einem Fall. Immerhin ist die Dusche ja einen halben Monat nicht nutzbar gewesen. Das Bad ist eine Baustelle.
Vielen Dank!
7 Antworten
Erst einmal musst du die Reparatur SCHRIFTLICH mit konkretem Termin anmahnen. Erst wenn der Vermieter sich nicht rührt, kannst du selbst einen Handwerker beauftragen und anschließend mit der übernächsten Miete verrechnen.
Das muss immer vorher mit dem Vermieter abgesprochen werden. Bei 1 Woche finde ich es verfrüht. Man muss immer eine Frist zur Behebung des Schadens setzen, bevor man die Miete mindern darf.
https://www.mietrecht-information.de/mietminderung/badewanne-dusche/
Man muss immer eine Frist zur Behebung des Schadens setzen, bevor man die Miete mindern darf.
Das stimmt so nicht. Die Miete kann sofort und mit Bekanntwerden des Mangels beim Vermieter gemindert werden
Starke Schimmelbildung im Wohnzimmer, fehlende Duschmöglichkeit sowie Lärm durch Trocknungsgeräte»
Gericht: Amtsgericht Köln, Urteil vom 25.10.2011, Az. 224 C 100/11»
festgesetzte Mietminderung: 80%
Zeitschriftenfundstelle: WuM 2012, 342
Quelle: https://mietminderungstabelle.de/Mietminderung-Kategorie.Badewanne-Dusche.html
Ohne Dusche könntest du ohne Probleme eine Mietminderung von 40% Anfragen. Sind ja etwa 2 Wochen ohne Dusche.
Hier haben wir allerdings gar keinen Schimmelbefall im Wohnzimmer und auch keinen Laerm durch Trocknungsgeraete. Lediglich die Dusche ist unbenutzbar.
Ueber 20% duerften hier wohl ueberzogen sein, angemessen eher etwas weniger (zumal das Waschbecken und die Toilette ja weiterhin benutzbar sind). Natuerlich auch nicht fuer den ganzen Monat, sondern nur fuer die Zeit, in der die Dusche nicht benutzbar war bzw. ist.
Beim Vermieter.
Die fragst Du nicht an, die nimmst Du vor. Idealerweise mit Hilfe eines Fachanwaltes.
Lass es! Du bist in der glücklichen Lage, dass Du bei einem Problem jemand hast, der sich sofort darum kümmert und bei der derzeitigen Lage eine solches Problem innerhalb so kurzer Zeit gelöst zu bekommen, ist bestimmt keine schlechte Sache.
An Deiner Stelle würde ich den Vermieter allenfalls fragen, ob er aufgrund der beschwerlichen Umstände bereit wäre, eine 10%ige Mietminderung zu akzeptieren. So als kleinen Ausgleich.
Einfach die Miete zu mindern löst nur einen Reflex aus, der sich auf Dauer nicht so positiv auswirken wird.
Theoretisch darfst Du das, allerdings musst Du den Vermieter vorab darüber in Kenntnis setzen.
Beachte bitte auch, dass die Minderung nur für den Zeitraum der tatsächlichen Beeinträchtigung möglich ist. Wenn also die Dusche nur ca. 14 Tage weg ist, kannst Du auch nur für diesen Zeitraum mindern.
Jetzt muss alles neu gemacht werden und der Hausmeister sagte mir das das noch bis Ende nächste Woche dauern kann
Was der Hausmeister sagt, ist irrelevant. Was sagt dein Vermieter dazu? Einfach mal anrufen und in dem Zusammenhang auch das Stichwort "Mietminderung" erwähnen.
Wie frage ich diese Mietminderung an und bei wem?