Schimmel durch Wasserschaden, was nun?

wasserschaden bad 30.01. - (Schimmel, Wasserschaden, Mietminderung) schimmel bad 22.03. - (Schimmel, Wasserschaden, Mietminderung)

5 Antworten

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Hallo, das ist die typische Masche von diesen Baugesellschaften. Private Unternehmen sind nicht darauf aus zu investieren, sondern um Geld zu verdienen. Daher halten sie mit Investitionen und Reparaturen weitestgehend zurück. So ist das leider.

Euch bleibt nur die Drohung und die tatsächliche Durchsetzung einer Mietminderung. Bei dieser Art von Wasserschaden ist das auf jeden Fall eine Notwendigkeit. Und wenn versucht wird Euch mit der Juristerei Angst zu machen, dann müsst ihr darüber stehen. Ganz besonders das Mietrecht ist sehr mieterfreundlich.

Mehr kann ich leider auch nicht dazu sagen.

psychobiest91 
Beitragsersteller
 24.03.2013, 00:31

Die wollen ja schon reparieren, aber halt erst Ende April, wenn das Mietverhältnis von dem über uns beendet ist.

Was meinst du mit der "Juristerei"? Mit was sollten sie und Angst machen?

Und zur Mietminderung, jetzt mit der kommenden Mietzahlung beginnen, oder wie ist deine Aussage zu verstehen?

Danke für die Mühe.

Am besten ihr geht zu einem Mieterverein, dort muesst ihr Mitgleid werden und die koennen euch in allen Dingen beraten. Der Mitgleidsbeitrag ist sehr gering, im Gegensatz zu einer Gebuehr fuer einen Rechtsanwalt. Dieser Mieterbund hat auch Rechtsanwaelte an der Hand und auch weiss sie wie man am besten vorgeht in solch einem Fall. Die Vermietergesellschaft erhaelt dann von denen einen Brief, dort wird dann auch die Mietminderung angedroht werden und was die Vermietergesellschaft noch fuer Pflichten hat. Es kann ja nicht sein, dass die Vermietergesellschaft nicht in die Wohnung kann. Sie hat zwar keinen Schluessel, aber im Notfall ist sie berechtigt die Wohnung oeffnen zu lassen durch einen Schluesseldienst und nachzuschauen, woher der Schaden kommt, Zumal jetzxt auch noch eine Gesujndheitsgefaehrdung eurer ganzen Familie hinzukommt. Eine Mietminderung ist im jeden Falle gerechtfertigt. Auch die Hoehe einer Mietminderung ist gesetzlich geregelt. Dies erfaehrst du alles bei dem Mieterverein.

Elbrina  05.11.2013, 09:33

ja das ist eine gute idee....alledings haben wir schon eine rechtschutz...also von daher :) aber danke für deine antwort

Ab sofort die Miete mindern.

Rückwirkend geht leider nicht, soweit ich weiss.

Stromkosten für den Bautrockner an den Vermieter weitergeben, die fressen übelst Strom!!!

Es ist egal, was mit dem Mieter über dir ist, dein Ansprechpartner ist dein Vermieter.

psychobiest91 
Beitragsersteller
 24.03.2013, 00:27

Danke erstmal für die Antwort. Also du meinst, eine Frist müssen wir nicht noch extra setzen? Will halt echt nicht nachher noch sonst was nachzahlen, weils unberechtigt ist.. Das mit den Bautrocknern kann auch noch lustig werden. Der Typ, der mir die aufgestellt hat, meint, dass er von einem anderen Mieter der Gesellschaft in einer anderen Stadt weiß, dass dieser den Kosten für die Trockner schon seit drei Jahren hinterherrennt... Na der hat mir Mut gemacht.

Anfang April hat ein Schimmelberater bei uns eine feuchte Wand zwischen Badezimmer und Abstellkamer festgestellt. Das Problem haben wir sofort an die Hausverwaltung gemeldet. Die Hausverwaltung hat eine Leckortung beauftragt, ohne uns vorher über die Kosten zu informieren. Einige Wochen später kam ein Brief von der Hausverwaltung mit der Aufforderung, alle Kosten zu übernehmen. Im Gutachten stand, dass wir die Wand trocken legen müssen, 7 Tage lang. Der Gutachter besteht darauf, dass wir eine Nachprüfung durchführen, ist aber nicht in der Lage, uns Auskunft über die Kosten zu geben. Erst später schrieb er "800,- Euro pro Begutachtung", kaum zu glauben, war nur 45 Minuten bei uns in der Wohnung. Die Hausverwaltung will die Kosten auf uns abwälzen (Begründung: Sondereigeheim undichte Silicon-Abdichtungen, obwohl diese neu sind!), Ich habe mich an die Verbraucherzentrale in München gewendet. Übermorgen besuche ich Haus + Grund in München und werde mich beraten lassen, ggf rechtliche Unterstützung holen. Am liebsten wollen wir die Badewanne ausbauen und genauer untersuchen, woher das Wasser kommt. So viel Wasser kann nicht durch die Fugen kommen. Eine Nachkontrolle durch den Gutachter hilft uns nicht weiter, solange das Problem nicht behoben ist. Wir vermuten stark, dass die Hausverwaltung und Gutachter zusammenarbeiten im Interesse der Hausverwaltung. Im Moment wissen wir nicht mehr als vorher. Uns wurde gesagt, dass die Hausverwaltung die Kosten übernehmen muss, da sie den Gutacher bestellt haben. Über Kosten wurden wir nicht informiert. Eine detaillierte Rechnung habe wir auch nicht erhalten.

Bei solchen Schäden sollte man dem Vermieter sofort die Mängel mitteilen, am besten mit Fristsetzung. Wenn diese Fristsetzung von eurer Seite noch nicht geschehen ist, dann muss sie sofort erfolgen. Das Problem ist halt, dass ihr euch habt eine Ewigkeit vertrösten lassen. Mietminderung rückwirkend geht nicht. Minderung erst nach fruchtlosem Fristablauf. Manche behaupten auch, dass Mietminderung ab Schadeneintritt möglich ist.