Schimmel durch Wasserschaden, was nun?
Ende Januar haben wir in unserem Bad und im Schlafzimmer Wasser an Wand und Decke entdeckt. Diese Räume liegen direkt nebeneinander. Dies haben wir sofort der Vermietergesellschaft gemeldet. Man versicherte uns, dass man danach schauen wird. Nach mehrmaligen Hin und Her (ist die Gesellschaft überhaupt zuständig? Kommen die überhaupt in die Wohnung oben drüber, da der Mieter bereits ausgezogen ist, aber das Mietverhältniss noch bis Ende April läuft? Man war dann doch in der Wohnung über uns, um heraus zu finden, woher das Wasser kommt -Wannenabfluss defekt, dieser Schaden könne aber erst behoben werden, wenn das Mietverhältnis des Nachbarn über uns beendet wäre- jedoch hat sich fast eine Woche später immer noch keiner unseren Schaden angeschaut, bis ich zum Hausverwalter persönlich hinging und ihm die Bilder zeigte und das sich bereits Schimmel anfängt zu bilden) hat sich eine ganze Woche, nachdem ich den Schaden meldete eine Firma unseren Schaden angeschaut und uns wurden Bautrockner ins Bad und ins Schlafzimmer gestellt. Freude herrschte, dass überhaupt was passiert. Wie gesagt, das ganze spielte sich Ende Januar ab. Die Bautrockner hatten wir jetzt fast zwei Monate hier stehen und der Schimmel bildete sich fröhlich weiter. Nach einem Monat war ein Mitarbeiter der Firma da und stellte fest, dass die Wand immer noch pitschnass war. Bis zu dieser Woche keine Verbesserung, eher das Gegenteil. Aber woher kommt das Wasser, wenn da oben ja keiner mehr duscht o. ä ? Das ist wieder eine andere Frage. Diese Woche Donnerstag wurden die Bautrockner wieder abgeholt mit den Worten "Solang Wasser nachkommt, bringt das nix. Wir werden das weiter geben." Noch am gleichen Tag riefen wir die Vermietergesellschaft an und teilten denen das Ganze selbst mit. Man kümmere sich drum und wir werden zurückgerufen. Als wir später am Tag nochmal durchklingelten, wusste man davon nichts, man teilte uns nur mit, dass bereits ein Reparaturtermin für den 24.April vorliegt. Nachdem wir der netten Dame klarmachten, dass wir nicht so lange warten werden, da der Schimmel sich schon massiv ausgebreitet hat, und das, wenn nicht bald was passiert (ohne Fristsetzung), wir die Miete mindern werden, meinte sie daraufhin, dass sie eine E-Mail an die zuständige Stelle schreiben wird und dass sich jemand bei uns melden wird. So, dies war wie gesagt am Donnerstag. Meine Frage ist jetzt eigentlich, was wir nun tun können. Können wir mit der nachsten Miete eine Minderung ansetzen, da der Schaden ja schon seit 2 Monaten bekannt ist, oder muss ich nun trotzdem eine Frist einräumen? Und wenn eine Frist von z.b. 2 Wochen, was ja in den nächsten Monat mit rein geht, und nach der Frist aber endlich was passiert, kann ich dann trotzdem für Mai die Miete mindern? Oder kann ich sogar rückwirkend mindern? Ich blick bei den ganzen Paragraphen und verschiedenen Urteilen nicht mehr durch... Oder erstmal abwarten, bis hoffentlich ein Rückruf kommt? Was nun? Danke fürs durchlesen und für die Hilfe.
5 Antworten
Hallo, das ist die typische Masche von diesen Baugesellschaften. Private Unternehmen sind nicht darauf aus zu investieren, sondern um Geld zu verdienen. Daher halten sie mit Investitionen und Reparaturen weitestgehend zurück. So ist das leider.
Euch bleibt nur die Drohung und die tatsächliche Durchsetzung einer Mietminderung. Bei dieser Art von Wasserschaden ist das auf jeden Fall eine Notwendigkeit. Und wenn versucht wird Euch mit der Juristerei Angst zu machen, dann müsst ihr darüber stehen. Ganz besonders das Mietrecht ist sehr mieterfreundlich.
Mehr kann ich leider auch nicht dazu sagen.
Die wollen ja schon reparieren, aber halt erst Ende April, wenn das Mietverhältnis von dem über uns beendet ist.
Was meinst du mit der "Juristerei"? Mit was sollten sie und Angst machen?
Und zur Mietminderung, jetzt mit der kommenden Mietzahlung beginnen, oder wie ist deine Aussage zu verstehen?
Danke für die Mühe.
Am besten ihr geht zu einem Mieterverein, dort muesst ihr Mitgleid werden und die koennen euch in allen Dingen beraten. Der Mitgleidsbeitrag ist sehr gering, im Gegensatz zu einer Gebuehr fuer einen Rechtsanwalt. Dieser Mieterbund hat auch Rechtsanwaelte an der Hand und auch weiss sie wie man am besten vorgeht in solch einem Fall. Die Vermietergesellschaft erhaelt dann von denen einen Brief, dort wird dann auch die Mietminderung angedroht werden und was die Vermietergesellschaft noch fuer Pflichten hat. Es kann ja nicht sein, dass die Vermietergesellschaft nicht in die Wohnung kann. Sie hat zwar keinen Schluessel, aber im Notfall ist sie berechtigt die Wohnung oeffnen zu lassen durch einen Schluesseldienst und nachzuschauen, woher der Schaden kommt, Zumal jetzxt auch noch eine Gesujndheitsgefaehrdung eurer ganzen Familie hinzukommt. Eine Mietminderung ist im jeden Falle gerechtfertigt. Auch die Hoehe einer Mietminderung ist gesetzlich geregelt. Dies erfaehrst du alles bei dem Mieterverein.
ja das ist eine gute idee....alledings haben wir schon eine rechtschutz...also von daher :) aber danke für deine antwort
Ab sofort die Miete mindern.
Rückwirkend geht leider nicht, soweit ich weiss.
Stromkosten für den Bautrockner an den Vermieter weitergeben, die fressen übelst Strom!!!
Es ist egal, was mit dem Mieter über dir ist, dein Ansprechpartner ist dein Vermieter.
Danke erstmal für die Antwort. Also du meinst, eine Frist müssen wir nicht noch extra setzen? Will halt echt nicht nachher noch sonst was nachzahlen, weils unberechtigt ist.. Das mit den Bautrocknern kann auch noch lustig werden. Der Typ, der mir die aufgestellt hat, meint, dass er von einem anderen Mieter der Gesellschaft in einer anderen Stadt weiß, dass dieser den Kosten für die Trockner schon seit drei Jahren hinterherrennt... Na der hat mir Mut gemacht.
Anfang April hat ein Schimmelberater bei uns eine feuchte Wand zwischen Badezimmer und Abstellkamer festgestellt. Das Problem haben wir sofort an die Hausverwaltung gemeldet. Die Hausverwaltung hat eine Leckortung beauftragt, ohne uns vorher über die Kosten zu informieren. Einige Wochen später kam ein Brief von der Hausverwaltung mit der Aufforderung, alle Kosten zu übernehmen. Im Gutachten stand, dass wir die Wand trocken legen müssen, 7 Tage lang. Der Gutachter besteht darauf, dass wir eine Nachprüfung durchführen, ist aber nicht in der Lage, uns Auskunft über die Kosten zu geben. Erst später schrieb er "800,- Euro pro Begutachtung", kaum zu glauben, war nur 45 Minuten bei uns in der Wohnung. Die Hausverwaltung will die Kosten auf uns abwälzen (Begründung: Sondereigeheim undichte Silicon-Abdichtungen, obwohl diese neu sind!), Ich habe mich an die Verbraucherzentrale in München gewendet. Übermorgen besuche ich Haus + Grund in München und werde mich beraten lassen, ggf rechtliche Unterstützung holen. Am liebsten wollen wir die Badewanne ausbauen und genauer untersuchen, woher das Wasser kommt. So viel Wasser kann nicht durch die Fugen kommen. Eine Nachkontrolle durch den Gutachter hilft uns nicht weiter, solange das Problem nicht behoben ist. Wir vermuten stark, dass die Hausverwaltung und Gutachter zusammenarbeiten im Interesse der Hausverwaltung. Im Moment wissen wir nicht mehr als vorher. Uns wurde gesagt, dass die Hausverwaltung die Kosten übernehmen muss, da sie den Gutacher bestellt haben. Über Kosten wurden wir nicht informiert. Eine detaillierte Rechnung habe wir auch nicht erhalten.
Bei solchen Schäden sollte man dem Vermieter sofort die Mängel mitteilen, am besten mit Fristsetzung. Wenn diese Fristsetzung von eurer Seite noch nicht geschehen ist, dann muss sie sofort erfolgen. Das Problem ist halt, dass ihr euch habt eine Ewigkeit vertrösten lassen. Mietminderung rückwirkend geht nicht. Minderung erst nach fruchtlosem Fristablauf. Manche behaupten auch, dass Mietminderung ab Schadeneintritt möglich ist.