Hartz IV und Festgeld 50000 Euro auflösen (theoretisch)
Hallo,
angenommen jemand hat einen guten Job usw. und plant, 50000 Euro bei der Bank Of Scotland anzulegen als Festgeld für 5 Jahre. Angenommen, die Person wird nächsten Monat arbeitslos. Im Vertrag der Bank steht, das Festgeld kann nicht aufgelöst werden, die 5 Jahre Laufzeit müssen abgewartet werden. Da die Person ja dann zunächst von dem eigenen Ersparten leben muss, dieses aber ja im Festgeld unkündbar angelegt ist, was passiert dann? Gibt es gesetzliche Regelungen, dass man das Festgeld wg. Hartz IV trotzdem auflösen kann? Im Vertrag der Bank Of Scotland steht ausdrücklich, dass das Festgeld-Konto nicht aufgelöst werden kann:
"....ist eine ordentliche Kündigung des Vertrages über die Festgeldanlage vor Ende der vertraglich vereinbarten Vertragslaufzeit nicht möglich. Es liegt im Ermessen der Bank of Scotland einer vorzeitigen Auflösung zuzustimmen und hierfür eine angemessene Entschädigung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu verlangen. Eine Bitte um vorzeitige Vertragsauflösung hat in jedem Fall schriftlich unter Nennung der genauen Gründe und unter Vorlage entsprechender Nachweise im Original zu erfolgen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt..."
7 Antworten
Ein wichtiger Grund für die Kündigung ist Arbeitslosigkeit schon ;-)
Festgelegtes Geld schützt - wenn es die Freibeträge übersteigt - nicht vor derem Verbrauch und sei es durch Beleihung.
Wenn es diesen konstruierten Fall gäbe, würde die Grundsicherung eben als Darlehen gewährt und bei Freigabe des Festgeldkonto verrechnet. Wo ist da ein Problem?
Genau das gleiche würde ich auch sagen. Aber vorher werden Sie bestimmt noch Druck machen, dass man den Vertrag eben mit Verlust kündigt. Wobei "zumutbare Verluste" sicherlich vor Gericht bestritten werden müssten, wenn der ALG2 Empfänger damit nicht einverstanden wäre.
Wenn Du mind. 12 Monate gearbeitet hast, fällst Du ja nicht gleich in Harz4, somit bleibt Dein "Vermögen" erst ein Mal unberührt.
Fällst Du unter Hartz4 hast Du je nach Alter ein "Frei-Vermögen", an das nicht ran gegangen werden darf.
Dann kommt es darauf an, wie hoch die "Strafzinsen" bei vorzeitiger Auflösung wären, wie lange der Vertrag schon läuft oder noch läuft. Wenn die Kosten der Auflösung in keinem Verhältnis liegen,musst Du auch nicht an Dein Festgeld ran.
Der Vertrag muß gegen Zahlung von viel Geld aufgelöst werden. Die Bank wird dem zustimmen, weil sie dadurch mehr Geld bekommt.
Das Geld muß auf jeden Fall angegeben werden und wird auch verbraucht. D.h. es gibt erst ALG2 wenn das Geld aufgebraucht ist.
Nachtrag:
Bei meinen Ausfühungen, die ich ebend gemacht habe beziehe ich mich nur auf Hartz IV-oder ALG II- Bezieher.
Wird man aber das 1. Mal arbeitslos bekommt seine ALG I-Leistung ohne Vermögensüberprüfung, denn das Vermögen ist in keinster Weise relevant!!!!