wie kann ich den 21 J. Sohn meiner Lebensgefährtin aus meinem Haus werfen?

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Der Mutter ganz klar sagen, dass eine weitere Beziehung und gemeinsames Leben unter einem Dach nur noch ohne den erwachsenen Sohn möglich ist. Sag der Mutter, dass ihr Sohn bis auf weiteres unerwünscht ist, er möge bitte seine Koffer packen und sofort in eine Pension ziehen und gleichzeitig ein neues Dach über dem Kopf suchen. Er ist in Ausbildung und verdient Geld. Vielleicht kann er auch bei Verwandten unter kommen.

Seine Mutter sollte sich überlegen, ob sie ihm bei der Suche nach einer eigenen Wohnung hilft oder ob sie mit ihm gemeinsam ausziehen will. Lass ihr dazu ca. 2 Wochen Bescheid. Sollte sie bis dahin nicht wissen, was sie tun soll oder erfolgen ihrerseits Bemühungen, die Sache wieder gerade zu rücken, sag ihr, dass Du wenigstens eine ehrliche und ordentliche Entschuldigung ihres Sohnes erwartest. Ist er dazu in der Lage, könnte man nachsichtig sein und ihn wieder da wohnen lassen in der Hoffnung, dass er aus dem Vorfall gelernt hat und sich nicht mehr daneben benimmt.

Kommt er nicht damit rüber, nicht mehr ins Haus lassen, allenfalls um sich seine Sachen zu holen.

verreisterNutzer  17.06.2015, 17:38

Vielen Dank für Deine Antwort, genauso hatte ich es mir schon überlegt, nur mit dem Unterschied dass ich ihm die Pension erspare und ihm bis zum 31.07. Zeit gebe sofern er sich nicht wieder daneben benimmt. Ob ich es mit einer Entschuldigung beruhen lassen kann, weiß ich noch nicht, abgesehen davon das er sich nie entschuldigen konnte und seine Brutalität zu massiv war als das ich den Vorfall einfach so vergessen könnte. Ich versuche Ihn seit 8 Jahren mit zu erziehen, dabei ist mir die Mutter immer wieder in den Rücken gefallen. Wenn es mein eigener Sohn wäre, würde ich wohl ganz genauso reagieren.

bwhoch2  31.07.2015, 18:07
@verreisterNutzer

Danke für die Auszeichnung. Aber wie ist die Sache nun ausgegangen?

Hallo,

wegen der Tätlichkeit könntest du den Sohn bei der Polizei anzeigen.

Wenn die beiden ohne Mietvertrag bei dir wohnen - dann kannst du sie von jetzt auf gleich vor die Tür setzen - moralische Bedenken jetzt mal außen vor gelassen.

Du musst natürlich damit rechnen, dass die Mutter auch geht, aber das scheint dir ja auch ganz recht zu sein?

Du bist Eigentümer des Hauses und hast somit das Hausrecht inne. Du kannst also bestimmen, wer sich in deinem Haus aufhalten darf und wer nicht.

Persönlich würde ich denen eine Frist von 14 Tagen einräumen, während derer sie dein Haus zu verlassen haben. Kommen sie dieser Aufforderung nicht nach, käme das einem Hausfriedensbruch gleich, den man rechtlich verfolgen könnte.

Ein klärendes sachliches Gespräch mit einer entsprechenden Fristsetzung wäre sicher ratsam.

Gutes Gelingen

Daniela

TrudiMeier  17.06.2015, 15:32

moralische Bedenken jetzt mal außen vor gelassen.

Also nach einem solchen Angriff hätte ich keinerlei Bedenken den Typ von jetzt auf gleich vor die Tür zu setzen. Er hatte auch keine, als er den FS angegriffen hat. Beiße nie in die Hand die dich füttert.......

dsupper  17.06.2015, 15:35
@TrudiMeier

meine "moralischen" Bedenken bezogen sich auch eher auf die Lebensgefährtin, die ja auch scheinbar nicht mehr so erwünscht ist - aber ja nicht tätlich geworden ist. Der sollte man - auch am Ende einer Partnerschaft - ausreichend Zeit einräumen, sich eine passende Bleibe zu suchen (oder eben auch nicht).

TrudiMeier  17.06.2015, 15:37
@dsupper

ok,das hab ich falsch interpretiert

verreisterNutzer  17.06.2015, 15:16

Hallo Daniela,

da hast Du richtig gut zwischen den Zeilen gelesen. Stimmt, es wäre mir lieb und recht wenn beide gehen, aber ich bin auch kein Unmensch und strebe eine weitgehend friedliche Lösung an. Mit 14 Tagen, könnte ich leben. Ich möchte auch nicht das er unter der Brücke schlafen muss.

KaeteK  18.06.2015, 18:16
@verreisterNutzer

An deiner Stelle wäre ich jetzt vorsichtig. So ein Vorfall kann sich wiederholen und schlimmer ausgehen, als das letzte Mal. Schmeiß den Sohn raus, der wird schon unterkommen. Deiner Freundin würde ich noch ein wenig Zeit einräumen.

Du brauchst noch nicht einmal eine Frist einzuhalten. Du kannst nach dem Hausrecht das sofortige Verlassen der Wohnung verlangen. Du darfst auch in deinem eigenen Haus das Schloss auswechseln was ich dir auf jeden Fall empfehlen würde. Der junge Mann wurde aggressiv und hat dich tätlich angegriffen, so dass du damit rechnen kannst, dass er erneut handgreiflich werden wird. Sei du allerdings nicht unfair indem du ihn provozierst. Der Frieden ist schon genug gestört und ein anständiges Auseinander gehen wäre erstrebenswert. Da du mit der Frau nicht verheiratet bist kannst du auch bei ihr ähnlich verfahren. Es wäre allerdings anständig ihr etwas mehr Zeit zu lassen.

du stehst in keinerlei Rechtsverhältnis zum Sohn deiner Lebensgefährtin, insofern kannst du ihn sofort rauswerfen - notfalls mit der Polizei (wie hier schon richtig geschrieben wurde gilt das Hausrecht).

verreisterNutzer  17.06.2015, 15:12

Danke Joergi666,

muss ich dazu irgendeine Form beachten? Ich habe Ihn bereits gestern mündlich des Hauses verwiesen, allerdings scheint er den Ernst der Lage, bzw. meinen Verweis noch nicht nachvollziehen und realisieren zu können. Im Hausrecht wäre doch meines Wissens nach der mündliche Verweis rechtswirksam.... oder?

Joergi666  17.06.2015, 15:20
@verreisterNutzer

als "Druckmittel" wäre evtl. noch die "Androhung" einer Strafanzeige wegen Körperverletzung nützlich, wenn er dem Verweis nicht nachkommt.

Joergi666  17.06.2015, 15:22
@mamiya

ein Verweis aus dem Haus / in seinem Haus kann jeder das Hausrecht ausüben, es gibt hier keinen Mietvertrag und keine Unterhaltspflichten

TrudiMeier  17.06.2015, 15:27
@Joergi666

Die würde ich ohnehin erstatten, schon allein umeinen Nachweis zu haben. Nicht dass Mutter und Sohn noch mit einem windigen Rechtsanwalt daherkommen, irgendwelche Forderungen stellen und behaupten, du hättest dir das nur aus den Fingern gesogen um ihn loszuwerden. Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe....

Joergi666  17.06.2015, 15:33
@TrudiMeier

hier ist die Rechtslage aber dennoch eindeutig - es besteht weder zur Lebensgefährtin noch zu deren Sohn ein Rechtsverhältnis - da kann auch ein Rechtsanwalt nichts dran ändern. Zudem gibt es hier auch nicht so etwas wie ein Gewohnheitsrecht- denn ein Gewohnheitsrecht bezieht sich ebenfalls nur auch bestimmte vertragsarten und kann nicht vertragsbegründend wirken.

TrudiMeier  17.06.2015, 15:36
@Joergi666

Du hast ja recht. Ich würde mich  nur gegen alle Eventualitäten wappnen!

mamiya  17.06.2015, 15:36
@Joergi666

Sorry-an ein "Druckmittel" muß man ja nicht halten.

mamiya  17.06.2015, 15:48
@Joergi666

Eine Rechtslage ist nie und nimmer eindeutig.Ich war 3 Jahre lang mit einem Juristen in einer "WG".Das hat mich zu dieser Einstellung gebracht.Und glaub mir-das stimmt.

Joergi666  17.06.2015, 16:02
@mamiya

ich arbeite tagtäglich mit vielen Juristen zusammen und bin auch in vielen Rechtsbereichen von Juristen geschult worden. Eine Rechtslage kann sehr wohl eindeutig sein - dennoch hilft einem dies zugegeben nicht immer unmittelbar weiter, im hier vorliegenden fall bin ich mir aber trotzdem sicher, dass sich das Problem leicht lösen lässt.

verreisterNutzer  17.06.2015, 17:26
@Joergi666

Zunächst mal vielen Dank an alle.

Ich bin nicht ganz unbedarft was Gesetze und deren Auslegung angeht, kenne mich auch im Mietrecht einigermaßen aus, da ich für meinen ehemaligen Chef gut 120 Wohnungen über Jahre mit verwaltet habe. Meine Frage war ja auch in erster Linie damit zu beantworten welches Recht in so einem Fall Anwendung findet. Ich hab die Gesetzestexte zum Hausrecht nach Euren Antworten noch mal überflogen und fühle mich dabei ziemlich gut. Allerdings bewahrheitet sich auch die Bauernregel "vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand" immer wieder... (musste ich selbst vor ein paar Jahren in einem Sonnenklaren Fall erleben) so gesehen gebe ich auch mamiya recht und bin mir bewusst worauf ich mich einlasse. Der weitere Ablauf wird so aussehen, dass ich soeben einen schriftlichen Verweis von Haus und Grundstück aufgesetzt habe, das ihm als Einschreiben Eigenhändig zugestellt wird, am Freitag die Verletzungen vom Arzt dokumentiert werden und ich Ihm unter Vorbehalt eine Frist bis zum 31.07. lasse... "bei guter Führung" so zu sagen. Ich war früher mal ein Raufbold, dazu immer ziemlich klein für mein Alter und habe immer lieber ausgeteilt als eingesteckt.... Nicht das ich es provoziert habe, aber ich wusste mich auf dem Schulhof immer zu verteidigen. Ich habe mich gestern sehr zurückgehalten, ansonsten glaube ich, bin ich ihm derart überlegen, dass ich keine Angst vor ihm habe. Ich hoffe das es nicht soweit kommt, aber nach der Brutalität die er gestern gezeigt hat und ich heute nur schreiben kann, weil der liebe Gott einen weichen Plastikeimer übers Wasserrohr gestülpt hatte, werde ich bei einem erneuten Angriff keine Skrupel mehr haben, mich nicht nur passiv zu verteidigen.

Hausrecht. Allerdings solltest du nicht vergessen, dass deine Lebensgefährtin ihm gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist.

dsupper  17.06.2015, 15:13

Das kann dem Fragesteller doch recht egal sein, denn er will ja

ihn oder ihn mit seiner Mutter aus meinem Haus zu werfen,