Wasserschaden in der Wohnung - was tun?

10 Antworten

Hast du den Schaden dem Vermieter schriftlich angezeigt? Wenn nein, tu dies umgehend, sonst kann der einfach behaupten von nichts gewusst zu haben.

Wenn ja sind nun nach 2 Wochen in denen er nicht taetig geworden ist die obligatorische Wartefrist abgelaufen und du kannst selber taetig werden. Also einen Klemptner beauftragen. Die Rechnung muss der Vermieter uebernehmen.

Wenn nein, musst du wohl nochmal 2 Wochen warten, aber in der Regel reagieren Vermieter direkt am Tag nach Eingang des Briefes.

1894repele 
Beitragsersteller
 25.10.2014, 11:50

ich hab´s nicht schriftlich, aber ich habe Zeugen, mein Vermieter war mit dem Hausmeister zusammen da und hat sich die Sache angesehen. Da hieß es dann noch, dass der Klempner innerhalb der nächsten 3 Tage käme - aber es passiert halt nichts. Das erste , was mein Vermieter nach telefonischer Schadensmeldung sagte, war: "Dann geben Sie mir bitte Ihren Schlüssel, damit ich flexibel bin und in Ihre Wohung kann" - Hätte ich das getan, hätte er seit 2 Wochen freien Zugang.

Metahawk  25.10.2014, 11:52
@1894repele

na, dann ist doch gut. Ruf den Vermieter an und sag ihm da er nicht taetig geworden ist du das jetzt in die Hand nimmst und ihm die Rechnung zukommen laesst. Da wird er natuerlich erstmal nein zu sagen, aber gegen angehen kann er nicht.

1894repele 
Beitragsersteller
 25.10.2014, 11:59
@Metahawk

danke erstmal für die Antworten. Ich bin schon fast am Überlegen, das Waser einfach laufen zu lassen, damit die Wohnung unter mir eine feuchte Decke bekommt. Ich glaube, DANN wird vielleicht mal ein wenig Bewegung in die Sache kommen. Vermutlich habe ich mir das Ganze schon viel zu lange bieten lassen.

Gerhart  25.10.2014, 15:35
@Metahawk

Du gibst hier falsche Ratschläge.

Das verstehe ich nicht. Wenn denn die Tropfen gesehen werden, die aus der Wand kommen, ist doch eine Zuordnung möglich, oder? Wir legen bei solchen diffusen Vorgängen immer eine kleine Rolle Küchenpapier auf den Fußboden und finden damit die Stelle meist sofort. ... unbd Klempner gibt es gerade wirklich nicht, denn die müssen sich alle um die Heizungsprobleme der ET und Vermieter kümmern, die ja dafür den ganzen Sommer keine Zeit hatten. ... und der Duft kommt mit ziemlicher Sicherheit aus einem Abfluß und ist aktuell meist völlig normal. Er sollte gesäubert werden von Haaren und im Knie/Bogen sollte auch Wasser stehen. Viel Glück und keine Angst. Für solche Schäden leisten sich Mieter/Bewohner eine Hausrat und die ET eine VGV.

1894repele 
Beitragsersteller
 26.10.2014, 14:09

Ich weiß nicht, was es da nicht zu verstehen gibt. Es geht mir doch nicht darum zu sehen, woher das Wasser kommt. Aber nur zur Info: Wenn ich die Wandbereiche mit Küchenrolle auslege, sind diese nach kurzer Zeit großflächig nass, sodass eine eindeutige Zuordnung gar nicht möglich ist - aber darum ging es auch in meiner Frage nicht. Zweitens: Nein, der "Duft" kommt nicht aus einem Abfluß, selbstverständlich reinige ich mein Bad äußerst sorgsam, normalerweise kann man da den Fußboden ablecken (im Moment sollte man das allerdings lieber nicht tun), sondern, das Wasser, das austritt, stinkt. Ich denke, ich kann das wohl noch unterscheiden, von wo die markante Duftnote kommt. Vielen Dank, aber Ihre Antwort war dann leider für die Tonne.

schleudermaxe  26.10.2014, 18:41
@1894repele

Nun verstehe ich gar nichts mehr. Es tropft also gar nichts (so eigentlich ja die Frage) und es ist die klitschenasse und stinkende Wand und der Fußboden wird lediglich komplett befeuchtet sicherlich vom Schmutzwasser. Somit ist die Wohnungen darunter und auch die andere Seite der Wand doch auch betroffen und dies sollte dem Vermieter noch einmal mehr als deutlich mitgeteilt werden. Rufe ggf. selbst die VGV an, denn die ordnet ja solche Schäden am Gebäude.

Mache es doch ganz einfach - suche einen Klempner, der sofort kommen kann und der soll sich mit dem Vermieter auseinandersetzen.

Akzeptiert der VM diese Lösung nicht, nehme besser einen Anwalt, damit Du hinterher nicht auf den Kosten sitzen bleibst. Denn hier ist schnelles handeln gefordert und die Reparatur schnellstens erledigt werden. Für Schäden dadurch ist in jedem Falle der VM haftbar!

Mache bitte alles schriftlich mit dem VM, damit Du hinterher alles lückenlos belegen kannst. Nur so kannst Du eigenen Schaden vermeiden.

Du rufst am besten sofort deinen Vermieter an und teilst ihm mit, das Wasser würde in die untere Wohnung laufen, wenn nicht sofort was unternommen wird. Du kannst auch nicht dauernd zu Hause beiben, damit es das nicht tut. Du teilst ihm auch mit, denn du den Anruf aufzeichnest und wenn er nicht den Notdienst anruft, dann machst du das und wirst dann eine Ersatzvornahme machen. Die Rechnung setzt du dann von der nächsten Miete ab.

1894repele 
Beitragsersteller
 25.10.2014, 12:01

...ist halt nur die Frage, ob ich die rechtliche Grundlage habe, dann für den nächsten Monat den entsprechenden Betrag von der Miete abzuziehen...

angy2001  25.10.2014, 12:08
@1894repele

Wenn der Vermieter eine notwendige Repartur (und ein Wasserschaden ist allemal eine notwendige Repratraur) nicht umgehend veranlasst - dann musst du doch Schaden auch von deinem Inventat abwenden.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__637.html Selbstvornahme ist der richtige Begriff.

1) Nein, dann ist der Vermieter schuld! Hast du eine Waschmaschiene im Bad?denn ess kann sein dass die tropft-wenn nicht räum mal alles auf und check die Wände mal durch wenn die Wand schuld ist musst du dir ein Schaumstoffspray zulegen und das Loch zumachen.

2) Naklar hast du das Recht wenn der Vermieter dauernd Aussreden sucht kannst du einen Klemptner informieren und die Rechnung deinem Vermieter schicken denn es ist seine Wohnug. Ich hoffe ich konnte dir helfen Lg bibi2505

Gerhart  25.10.2014, 15:32

Der Auftraggeber bezahlt auch immer die Rechnung.