Der Mieter ist der Schadensverursacher - Haftet auch der Vermieter?
In der vermieteten Wohnung hat der Mieter den Heizkörper entlüftet und den Entlüftungshahn nicht wieder abgesperrt, so dass Wasser in die Wohnung und auch in die darunterliegenden Wohnungen, die einem anderen Vermieter gehören, gelaufen ist und Schaden verursacht hat. Der Mieter hat keine Haftpflicht. Muß der Vermieter des Schadensverursachers den Schaden bezahlen ? Welche Versicherung kann in Anspruch genommen werden ? Die Eigentümergemeinschaft hat eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
3 Antworten
... und genau aus diesen Gründen stellen wir die Dinger unter Strom und wenn ein alleswissender Mieter daran rumfummelt, bekommt er eine gewischt und kann über sein Fehlverhalten nachdenken. Alles doch ganz einfach. Was bitte soll eine Entlüftung denn bewirken, wenn nicht zugleich Wasser nachgefüllt wird? Sollen die ganz oben rumgluckern und frieren? Aber darum geht es ja hier nicht. ... und keine PH, die ja immerhin rd. 50 EUR/Jahr kostet, ist auch nicht schlimm. Die im Rathaus lassen für solche Geizkrägen immer wieder und gerne sammeln, wenn ich denn die Presse so richtig lese. Wer welche Kosten und Lasten zu wuppen hat, ergibt sich für die ET aus der TE. Einen Anspruch gegenüber anderen ET haben sie nicht, so jedenfalls der BGH. Meist gibt es eine VGV, die ja alle Bewohner mit der wohnungsbezogenen AR bezahlen, und die ordnet meist alles und auch ganz einfach.
Es haftet der Schadensverursacher. Die Beseitigung des Schadens am und im Baukörper ist Aufgabe des Eigentümers der ETW im Verein mit dem WEG Verwalter. Dem Verursacher ist die Abschlussrechnung der Schadensbeseitigung nach deren Bezahlung als Schadensersatzforderung in Rechnung zu stellen.
Man kann noch ergänzen, dass die Schäden AM Gebäude durch die Gebäudeversicherung reguliert werden können, da es sich um bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser handelt.
Analog können Schäden am Inventar durch die Hausratversicherung reguliert werden...
Bist Du dir sicher? Bei mir hat einmal ein Mieter am Durchlauferhitzer rumgefummelt und das Ding ist dann nachts auseinander geflogen, weil die Schrauben zum Wasserhahn lose waren. Kein Haftpflichtschaden, so das Gericht! Die VGV hat alles geordnet, nur den Durchlauferhitzer nicht.
Das würde ich mal beim Mieterbund erfragen, ich denke aber das der Verursacher voll für den Schaden aufkommen muss.
Als Versicherung käme dann wohl die Haftpflichtversicherung in Frage.
Bist Du Dir sicher? Ich denke an die VGV und gut ist, oder? Und da ein Mieter seine Anteile daran meist ja aufgebrummt bekommt, ist er doch aus dem Schneider.