Wasser aus der Toilette ausgelaufen, schaden beim vermieter geltend machen?

7 Antworten

Kann ich den Schaden beim Vermieter geltend machen?

Natürlich nicht, weil der Vermieter sicherlich nicht der Verursacher des Schadens ist! Nur der Verursacher ist für den Schaden haftbar zu machen.

Bei der Hausratversicherung melden. Die kann dir sagen ob sie zuständig sind oder die Haftpflicht des Mieters über dir, des Klempners oder gar des Hausbesitzers.

Die Gebäudeversicherung des Vermieters wird sich um die entstandenen Gebäudeschäden kümmern. Die Schäden an Deinem Inventar ("Klamotten, Fußmatten" etc.) reguliert Deine Hausratversicherung als Leitungswasserschaden. Melde also den Dir entstandenen Schaden Deiner Hausratversicherung, dort wird man Dich auch zum weiteren Vorgehen informieren.

BenniXYZ  16.03.2015, 21:31

Nein, wenn der Hndwerker einen Fehler macht, dann muß den seine Betriebshaftpflicht übernehmen. Nicht Gebäudeversicherer, warum? Schon garnicht Hausrat, denn dort ist nur der Schaden durch Leitungswasser versichert. Das kommt ja wohl selten aus einer Toilette.

Apolon  18.03.2015, 15:05
@BenniXYZ

Schon garnicht Hausrat, denn dort ist nur der Schaden durch Leitungswasser versichert. Das kommt ja wohl selten aus einer Toilette..

hm.... was für Wasser kommt denn sonst aus einer Toilette.....

Was für einen Blödsinn schreibst Du denn hier.

Sinnvoll wäre es nichts zu schreiben, wenn man keine Ahnung hat.

 

An den Vermieter wenden. Der beauftragt den Handwerker. Und wenn der Handwerker dein Bad unter Wasser setzt, dann muß seine Betriebshaftpflicht dafür aufkommen.

Schreib eine Liste mit den Sachen die beschädigt sind, Neupreis, Alter, vielleicht hast du noch Belege. Leider ist die Haftpflicht eine Zeitwertversicherung. Du bekommst nicht den Neuwert, es sei denn, die Sachen sind neu.

Hole dir einen Sachverständigen und melde den Schaden Gebäudehaftpflichtversicherung.

herja  16.03.2015, 13:46

Die Gebäudehaftpflichtversicherung ist dafür nicht zuständig!

Apolon  18.03.2015, 15:00

Seit wann hat ein Mieter eine Gebäudehaftpflichtversicherung ?