Wasser Schaden von Nachbarn verursach Muss der Vermieter zahlen?

8 Antworten

Du musst Deine Forderungen an den Vermieter stellen, denn der ist Dein Vertragspartner.

Für Schäden am Gebäude ist dessen Gebäudeversicherung zuständig, für Schaden an Deinem Eigentum ist Deine Hausratversicherung; sofern man eine hat.

 Ich möchte aber gerne das das eine richtige Firma übernimmt Was mach ich am besten ? Zum Anwalt gehen ? 

 Wenn es nicht anders geht, muss man halt einen Anwalt einschalten.

§ 535 BGB
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

 

Dein Vertragspartner ist der Vermieter und nicht der Nachbarmieter. Deine Schadenersatzansprüche sind also vollumfänglich an den Vermieter zu richten. Er hat dafür zu sogen, dass deine Wohnung während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten bleibt. Wie er dann zum Ersatz seiner Kosten kommt, ist sein Problem. Das muss er klären und nicht du. Wie auch immer.

Du könntest mit deinem Versicherer (Hausratversicherung) reden, ob er Schäden an deinen Sachen reguliet, da Leitungswasserschaden versichert ist. Es bsteht aber immer die Gefahr, dass nach einem Schadensfall der Versicherer den Versicherungsvertrag kündigt, was er lt. AVB darf.

"Wasser Schaden von Nachbarn verursach Muss der Vermieter zahlen?"

Nein, auch wenn der Mieter keine Hausratsversicherung hat muss er dafür aufkommen, notfalls in Raten o,ä. Der Vermieter hat also das Recht notdürftig erstmal nur alles soweit zu richten dass es "tragbar ist" bzw keine weiteren Schädenverursacht. Wenn du willst dass es eine richtige Firma übernehmen soll musst du in Vorkasse gehen und das von dem Mieter im Nachgang einklagen bzw. fordern.

(Die Gebäudeversicherung von dem Vermieter übernimmt das mit Sicherheit auch nicht)

DerHans  29.11.2015, 18:45

Selbstverständlich ist hier die Gebäudeversicherung in der Pflicht. Das ist bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser.

Hier wäre höchstens denkbar, dass der Hausbesitzer seine Prämie nicht gezahlt hat, oder wegen Schadenshäufigkeit seinen Versicherungsschutz verloren hätte.

Dein Vermieter hat damit nur insofern zu tun, als er den Schaden seiner GEBÄUDE-Versicherung melden muss. Diese deckt die Schäden am Gebäude. Dazu gehört auch die Tapete.

Schäden am losen Inventar fallen unter deine eigene Hausratversicherung.

Die Versicherungen würden sich an den Verursacher wenden, wegen Regressansprüchen. Damit hast du nichts zu tun.

Dass dein Vermieter Probleme mit seiner Gebäudeversicherung hat, ist auch nicht dein Problem

Vielen Dank für die guten und hilfreichen Antworten

Der Wasserschaden ist durch ein nicht richtig befestigten Schlauch der Waschmaschine entstanden.

Ich Werde mich noch mal an den Vermieter wenden um eine Lösung zu finden.

Ne andere frage geht Mann mal davon aus die Gebäudeversicherung übernimmt den Schaden wer bekommt den das Geld der Vermieter oder ich ? 

Also ich meine damit beauftragt der Vermieter dann eine Firma und bezahlt die ? Oder bekomm ich das Geld überweisen und mach das selber ?

TrudiMeier  29.11.2015, 23:55

die Gebäudeversicherung übernimmt den Schaden wer bekommt den das Geld der Vermieter oder ich ?

Wieso du? Ist doch nicht dein Gebäude. Der Vermieter bekommt das Geld um den Schaden am Gebäude zu beheben.