Kaputte Dichtung am Wasserhahn mit großen Wasserschaden eine Etage tiefer.
Hallo liebe Community!
Vor wenigen Tagen ist bei uns in der Wohung eine Dichtung am Wasserhahn in der Küche geplatzt. Über längere Zeit ist Wasser auf den Boden gespritzt, also so ungefähr sechs Stunden. Als wir nach Hause gekommen sind, haben wir das Wasser abgedreht und den Vermieter informiert.
Direkt am Tag danach ist die Dichtung von einem Klempner ausgetauscht worden, der von der Verwalterin bestellt worden war. In der Wohnung eine Etage tiefer ist ein riesiger Wasserfleck an der Decke. Angeblich soll die Tapete auch braun geworden sein.
Nun ist der Vermieter auf uns zugekommen und will das wir unserer Haftpflicht bescheid sagen müssten, damit die für den Schaden in der Wohnung eine Etage tiefer aufkommt.
==> Müssen wir für spontan auftretende Schäden an der Mietsache haften? Ist das nicht Sache des Vermieters?
Vielen Dank für eure Hilfe!
5 Antworten
Eventuell müsste die Ursache der geplatzten Dichtung untersucht werden. Ist eine Wasserhahn geschlossen, dann sperrt das Kegelventil mit Dichtung den Wasserfluss. Ist an den Wasserhahn ein Schlauch mit deinem Schraubverschluss angeschlossen, der Wasserhahn geöffnet und die Dichtung am Schraubverschluss infolge des Wasserdruckes geplatzt, dann haftet der Mieter, denn der Schlauch gehört zum Haushaltsgerät. Leitungswasserschäden, die von der Immobilienversicherung gedeckt sind, beziehen sich nur auf die fest installierten Wasserleitungen des Gebäudes.
Nun ist der Vermieter auf uns zugekommen und will das wir unserer Haftpflicht bescheid sagen müssten, damit die für den Schaden in der Wohnung eine Etage tiefer aufkommt. Müssen wir für spontan auftretende Schäden an der Mietsache haften? Ist das nicht Sache des Vermieters?
Natürlich ist das Sache des Vermieters.
Eure Versicherung hat da nichts mit zu schaffen, das wäre Versicherungsbetrug.
Entweder eine Versicherung vom Vermieter oder der Vermieter selber muss da bezahlen, aber Ihr nicht.
Es ist kein Versicherungsbetrug, wenn ich der Haftpflichtversicherung vorsorglich einen Schaden melde, für den mich, wie in diesem Fall, der Vermieter in Haftung nehmen will. Und zwar deswegen, weil eine Leistung der Haftpflichtversicherung auch ist, unberechtigte Ansprüche abzuwehren und das kann sie nur, wenn sie von dem Schaden möglichst frühzeitig in Kenntnis gesetzt wird.
Meldest Du jedoch nicht, weil Du glaubst, es wäre Versicherungsbetrug und meldest Du es deswegen zu spät, hast Du Deine Obliegenheitsverpflichtungen verletzt und der Versicherungsschutz ist hinüber.
Es kommt ja auch auf den Wortlaut einer Meldung an und diese könnte sinngemäß lauten: Bei uns floss durch eine defekte Dichtung über Stunden Wasser auf den Boden und verursachte einen Wasserschaden in der Wohnung. Da der Vermieter der Meinung ist, es wäre unsere Schuld, melden wir hiermit vorsorglich diesen Schaden an.
Dichtung am Wasserhahn
Es wäre zu klären, ob es die Dichtung zwischen Wasserhahn und der Zuleitung (Rohr) ist oder vom Wasserhahn zum Geschirrspüler, Waschmaschine (Schlauch). Ersteres kann eigentlich nicht sein, da der Hahn mit Gewinde und Hanf fest eingeschraubt ist. Da gibt es also gar keine Dichtung. Was andres ist der Schlauch vom Wasserhahn zum Verbraucher. Hier ist bei längerer Abwesenheit (Stunden) der Hahn zu schließen. Du könntest dich jetzt in diesem Fall an deine Haftpflichtversicherung wenden wegen der Schäden an der Mietsache in deiner Wohnung und der des unteren Mieters. Ein Eigenverschulden kann dir da angerechnet werden. Schäden an deinem Eigentum kannst du von deiner Hausratversicherung regulieren lassen. Aber auch hier könnte dir Eigenverschulden angerechnet werden. Der Vermieter wäre also voll im Recht wenn er von dir Regress fordert.
Ganz konkret: Um welches Material handelt es sich bei der Leitung? Kupfer, verzinktes Rohr, PET? Der Übergang von der Leitung auf den Wasserhahn ist also undicht geworden? Dann hat der Vermieter die Kosten zu tragen.
Da du hier die Spüle erwähnst - Die Zuleitung zur Spültischarmatur kann durchaus dir gehören, denn hier wäre die Wasserleitung des Hauses durch ein Eckventil abgeschlossen. Die Bezeichnung Wasserhahn ist zu allgemein.
Was für ein Material das ist, kann ich dir nicht sagen.
Die Küche war bereits in der Wohnung drin. Wir haben nichts erweitert oder verändert. Die Rohre aus der Wand münden direkt in den Wasserhahn, der direkt über der Spüle angebracht ist.
Vielen Dank für deine Antworten! Ich werde das erstmal nicht an meine Versicherung weitergeben und bin gespannt auf die Reaktion des Vermieters.
Hier versucht der VM seine Gebäudeversicherung nicht in Anspruch zu nehmen, sofern er denn eine hat.
Darauf würde ich mich nicht einlassen.
Das hört sich super an! Bin mir nicht sicher ob ich überhaupt eine HP abgeschlossen habe...
Kennst du einen zugehörigen Paragraphen im BGB oder einem anderen Gesetz?
Du bist nicht gesetzlich verpflichtet, eine private Haftpflichtversicherung vorzuhalten. Auch der Eigentümer eines Grundstückes muss keine Grundstückversicherung und/oder Grundstückhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Sinnvoll ist es trotzdem.
Sehr sinnvoll
Private Haftpflichtversicherung und eine Krankenversicherung sind die Versicherungen, die man unbedingt haben muss. Haftpflichtversicherung nicht nur zum eigenen Schutz vor Ruin, sondern gerade auch, um von Dir unabsichtlich geschädigte Menschen wirklich entschädigen zu können.
erst mal müsste man ja klären, warum eine dichtung so einfach kaputtgeht... und dann das wasser ausläuft, wenn der hahn an sich geschlossen war...............
War er geschlossen? Ich lese das nirgendwo.
Ich würde sicherlich nicht dem Vermieter die Schuld in die Schuhe schieben, wenn wir den Wasserhahn offen gelassen hätten :-D
Mit Studenten kann man das ja machen, da wir sowieso nicht auf Dauer irgendwo wohnen ;-).
diese äusserung von dir kann man/n aber durchaus so verstehen...
Stimmt. Missverständlich.
Aber wenn ihr den Vermieter kennen würdet und wie der hier alle Mietparteien behandelt, würde das in einem anderen Licht erscheinen.
Die Wohnung ist sehr alt und wurde seit langer Zeit nicht renoviert/saniert. Bestimmt 10 Jahre nicht mehr. Mit Studenten kann man das ja machen, da wir sowieso nicht auf Dauer irgendwo wohnen ;-).
Daher war die Dichtung einfach marode und hat sich an einer Stelle komplett aufgelöst und ist gebrochen. Man konnte den übrigen Rest zwischen den Fingern zerreiben. Also daher auf keinen Fall irgendeine Art der Mitschuld durch uns.
ihr seid ja trotz allem dort eingezogen, hm? trotzdem kommt es mir seltsam vor, dass eine marode dichtung an einem VERSCHLOSSNENEN wasserhahn eine überschwemmung verursacht............
Bei diesem Zustand der Dichtung müsste es doch zumindest vorher schon getropft haben.
Es war der Wasserhahn über der Spüle in der Küche. Der war zugedreht. Wir sind morgens aus dem Haus, alles okay, und sind abends zurück, alles nass.
Da war die komplette Küche überschwemmt und hinten am Anschluss aus der Wand zum Wasserhahn hat es rausgespritzt. Da ist die Dichtung kaputt gegangen. Vorher getropft hat es nicht.
Genau diese erstbeschriebene Dichtung war es. Von der Zuleitung zum Wasserhahn. Das Teil war fest verschraubt. Und er war definitiv zugedreht als wir die Wohnung verlassen haben. Und selbst wenn der Hahn offen gewesen wäre, wäre das Wasser in der Spüle abgeflossen.
Wir haben keine weiteren Geräte da angeschlossen. Es ist nur der Wasserhahn über der Spüle. Das Wasser ist leider nicht in die Spüle gelaufen, sondern nebendran an der Wand runter auf den Boden.
Daher kann von Eigenverschulden keine Rede sein. Zumindest nach meinem Verständnis. Wie sieht das juristisch aus?