Wasser in der Wohnungen Mietrecht?
Hallo ich habe folgende Frage:
Meine Wohnung ist durch zwei Eingänge betretbar, ein Frontelement und eine Seitentür, an beiden dringt bei Regen und anhaltender Nässe Wasser in meine Wohnung.
Der Boden an beiden Türen (Parkett) ist aufgequolen und lösst sich auf, im Wohnzimmer sind bereits über zwei Meter betroffen. Ich habe den Schaden sofort beim Vermieter gemeldet und der sagte es wäre im Moment schwer eine Firma zu bekommen wegen Corona.
In welchem Zeitraum muss so ein fortlaufender Schaden behoben werden, besonders da die Einrichtung gefährdet ist ?
p.S. Der Fleck ist immer nass und es arbeitet sich weiter !
5 Antworten
Hast Du das schriftlich mit Setzung eines Termins gemacht? Der Termin sollte so 2 Wochen sein. Räume im Schreiben ein, dass Folgeschäden am Parkett bzw. an den Türen etc. drohen.
Dann solltest Du im Schreiben noch nach Verstreichen der Frist eine angemessene Mietminderung androhen. Durch Wasser kann auch Schimmel entstehen.
Hilft es vorübergehend, ein Handtuch vor die Türritze innen oder außen zu legen? Man kann nicht direkt erkennen, ob es oberirdisch reinkommt und dann ins Holz sickert oder direkt über die Stirnseite des Holzes eindringt.
Oje, da kannst du aber lange warten. Ich würde da mit Silikon und Silikonspritze erstmal dort abdichten, von wo der Eintrittspunkt ist.
Also in der Regel ist das eine Ritze oder ein Spalt an der Kante von Fußboden zur Wand den man zusilikonieren sollte.
Das verhindert erstmal, das weiteres Wasser eindringt. Danach kann man die nasse Stelle am Boden trocknen, mit Handtüchern, eventuell mit einem Föhn.
Das verstehe ich nun auch nicht, aber ein Handtuch sollte es doch irgendwo geben, zur Not möge bitte der Nachbar aushelfen.
Meine Tischler in der Region sind derzeit ausgebucht bis weit nach Ostern.
Lernen will das keiner mehr, also wird es bald noch länger dauern, bis die Fachleute Zeit haben für so eine Kleinigkeit.
...natürlich umgehend.
... aber von Handwerkern und die sind in der Tag derzeit schlecht zu bekommen.
Ja aber wie ist die Rechtslage, Zeiträume von der Meldung bis zur Behebung, Mahnung bei Untätigkeit etc. eventuelle Folgeschäden beim Mobiliar... ?