Wasserhahn kaputt - wohnung stand unter wasser?
Hallo. Gestern war ich bei einer freundin und habe mir dort die hände gewaschen. was ich allerdings nicht wusste, der wasserhahn ist schon seit eh und je kaputt. Nachdem ich mir die hände gewaschen habe und das badezimmer verlassen habe, ging der wasserhahn wohl wieder an. Erst ca 45 min später haben wir bemerkt, dass die wohnung unter wasser steht. Das badezimmer und der flur. Nachdem der boden endlich trocken war haben wir festgestellt, dass im flur ein teil des laminates (klicklaminat) aufgequollen ist. Dann hat der mieter unter meiner freundin auch ordentlich was abbekommen. Seine wände sind z.t. ziemlich nass. Der Vermieter meiner freundin ist neu, seit einem jahr ca. Der alte vermieter wurde mal über das problem mit dem wasserhahn informiert, allerdings fand er das nicht so tragisch und hat nichts unternommen. Meine frage jetzt: was müssen wir tun? Muss der vermieter den schaden zahlen? Welche versicherung haftet dafür? Danke schonmal für hilfreiche Antworten!!
6 Antworten
Die Gebäudeversicherung des Eigentümers reguliert die Schäden am Gebäude.
Die Hausratversicherungen der Mieter regulieren die Schäden am Hausrat eben jener Mieter.
Falls eine der Versicherungen Regressforderungen an dich stellt (unwahrscheinlich) regelt dies deine Privathaftpflicht.
Im übrigen teile ich die Zweifel einiger anderer User bezüglich des Schadenhergangs...
Für Gebäude-Schäden ist die Wohngebäudeversicherung zuständig, die der Vermieter hoffentlich hat.
Für den Hausrat ist die jeweilige Hausratversicherung des Mieters wo der Schaden entstanden ist zuständig.
Lt. deiner Schilderung kann ich nicht erkennen, dass du den Schaden verursacht hast, also leistet deine Privathaftpflichtversicherung nicht, wehrt höchstens den Schaden ab, wenn man eine Zahlung von dir fordert.
Der Vermieter muss so schnell wie möglich informiert werden. Es ist erforderlich, die Nässe im Boden bzw der Decke des Nachbarn auszutrocknen, um Schimmelbildung zu vermeiden.
So etwas bezahlt die Gebäudeversicherung des Vermieters.
"was ich allerdings nicht wusste"
Deine Freundin dürfte vermutlich ein Mitverschulden treffen, wenn sie in Kenntnis des defekten Wasserhahns Gäste empfängt und davon ausgehen muß, dass diese sich auch mal im Bad die Hände waschen. Hinweis-Schild oder nachfolgende Kontrolle wäre sicher eine sinnvolle Maßnahme gewesen um einen Schaden zuvermeiden.
Außerdem hat sie sich nicht mit dem notwendigem Nachdruck um eine Reparatur bemüht, obwohl ihr der Schaden an dem Wasserhahn schon seit Monaten bekannt war.
... das kommt vor und für solche Fälle gibt es VGV und Hausratversicherungen und wer keine hat, bittet das Rathaus um Spenden. Ist leider Alltag.