Reperatur der Armaturen - muss ich als Mieter zahlen?
Wir sind vor drei Wochen in ein Haus gezogen. Ich habe die Spülmaschine angeschlossen, was auch kein Problem war. Im Keller habe ich dann gesehen, dass von der Decke an der Wand Wasser durchtropft. Der Vermieter war da und meinte, dass ich wahrscheinlich den Schlauch nicht richtig befestigt hätte. Wenn ich das nicht selbst könne, müsse ich einen Klempner holen.
Das habe ich gemacht. Der hat allerdings gesagt, dass der Schlauch schon in Ordnung gewesen sein. Die Armatur sei aber etwas undicht gewesen. Außerdem sei da Grünsspan und Rost dran, so dass die in Kürze komplett erneuert werden müsse. Der Klempner hat den Schlauch jetzt noch mal abgedichtet.
Meine Frage ist nun: Muss ich für die die Kosten aufkommen? Die Armatur gehört ja zum Haus. Muss der Vermieter den Klempner bezahlen? Handelt es sich überhaupt um eine Reperatur? Die Armatur ist ja immer noch nicht in Ordnung sondern nur nochmal abgedichtet.
8 Antworten
Guck mal in deinen Mietvertrag. Oftmals ist dort geregelt, dass Kleinreparaturen durch den Mieter durchgeführt werden müssen. Dazu können auch Armaturen gehören.
Wenn es z.B. ein normaler Wasserhahn wäre, ginge das. Die zu reparierende Sache muss dem direkten und häufigen Zugriff ausgesetzt sein. Auf einen Absperrhahn für die Spülmaschine trifft das nicht zu.
Doch sind sie... max 75€ für eine einzelne Reparatur, maximal bei etwa 150 Euro bis etwa acht Prozent der Jahresmiete liegen.
Viele verstehen die Klausel aber falsch - das ist keine Selbstbeteiligung, sonder die Grenze ab wann der Vermieter die Kosten generell voll zu übernehmen hat. Kostet also eine Instandsetzung bspw 76€ dann zahlt der Vermieter generell alles
- Installationsgegenstände für Elektrizität, Gas und Wasser, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster und Türverschlüsse Rolladengurte, Verschlussvorrichtungen für Fensterläden.
fallen grundsätzlich NICHT in diese Klausel
Wer lesen kann ist klar in Vorteil. Ich schrieb unwirksam bzw. hier nicht anwendbar.
Es ist schwierig, denn wer den Handwerker bestellt, bezahlt auch. Anderseits...du bist er 3 Wochen in dieser Wohnung und die Armatur scheint ja auch nicht dicht gewesen zu sein. Rede einfach mal freundlich mit deinem Vermieter, erkläre ihm den Umstand nochmal und das was der Handwerker gesagt hat. Er kann ja denn bei dem Handwerker nachfragen und vielleicht lässt sich das dann auch klären, ohne dass man gleich am Anfang schon Probleme mit dem Vermieter hat. Vielleicht sind die Kosten auch auch nicht so hoch..
lg
Das muss natürlich der Vermieter zahlen. Du hättest dich allerdings nicht so "auf doof" von ihm abwimmeln lassen sollen. Wenn es im Keller tropft liegt das unter Garantie nicht an einem falsch angeschlossenen Schlauch, sondern an der Wasserleitung.
Man muß die Leute hier nicht immer gleich beleidigen nur weil sie aus Unwissenheit Fehler machen...Ich möchte auch keinen Mieter, der gleich aggressiv reagiert. Man muß bedenken, dass man unter Umständen noch viel Jahre miteinander auskommen muß.
Keine gute Antwort. Es kann viele Ursachen geben und ein schlecht angeschlossener Schlauch kann eine davon sein. Also, "garantiert nicht" stimmt garantiert nicht.
Lies im Mietvertrag nach, ob und wenn ja bis zu welchem Betrag und unter welchen Umständen du Zuzahlungen leisten musst. Das steht drin. Ansonsten kann ich dir die Hotline des Miezerschutzbundes empfehlen, die kostet zwar ein wenig, dafür bekommst du aber auch eine zuverlässige Auskunft. Alles Gute!
Der wo die Musik bestellt, der bezahlt sie auch... Dein Schlauch hat mit der Armatur nichts zu tun - informieren den Vermieter über diesen Umstand, dass demnächst Reparaturen an der Mietsache fällig sind was Folgeschäden nach sich ziehen kann wenn es nicht schon der Fall ist. Tropf Wasser von der Decke ist diese schon durchnässt und zu spät...
Solche Klauseln sind unwirksam, bzw hier nicht anwendbar.