Wasserschaden - Muss Vermieter auch Verdienstausfall, höhere Heinzkosten, etc. tragen
In der Nachbarwohnung gab es einen Wasserschaden, der nun bei mir angekommen ist. Oberhalb meiner Fußleiste im Kinderzimmer sind nun Durchfeuchtungen sichtbar. Die Ursache hat der Vermieter sofort behoben und auch in meinem Kinderzimmer einen Teil der Tapete abgenommen, um besseres Trocknen zu beschleunigen. Gleichzeitig bekam ich vom Vermieter ein Schreiben, dass ich auf ausreichende Stoßlüftung und eine Raumtemperatur von mindestens 20 Grad achten soll.
Die Miete werde ich jetzt unter Vorbehalt zahlen, damit ich mindern kann, sobald ich weiß, um wieviel Prozent. Nun frage ich mich, ob ich auch höhere Heizkosten verrechnen kann. Wenn, wie ermittel ich die am besten bei einer Zentralheizung über Zähler am Heizkörper.
Dann musste ich ja bereits einen Tag frei machen und vorort sein, damit die Tapete an der Fußleiste entfernt wird und dann wahrscheinlich wieder, wenn diese erneuert und gestrichen wird. Wie kann ich da Verdienstausfall ansetzen?
Schon mal Danke für die Antworten.
3 Antworten
Ein Wasserschaden wird für deinen Vermieter ein Versicherungsfall sein. Die Gebäudeversicherung ersetzt alles, was fest mit dem Baukörper verbunden ist, sprich z.B. Tapeten und gegebenenfalls auch Teppichboden. Schäden an denen Möbeln laufen aber über deine Hausratversicherung. Mietminderung kannst du für die Zeit bis zur endgültigen Wiederherstellung geltend machen. Allerdings wage ich anzuzweifeln, dass man bereit ist, für Verdienstausfall aufzukommen, dafür hast du ja auch 'ne Mietminderung! Und Heizkosten? Sorry, Stoßlüftung und 20 Grad Raumtemperatur sind ja wohl eher normal und keine besondere Forderung nach Wasserschaden. Oder wolltest du eine Schimmelzucht eröffnen? ;o)
Wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt, soll der Geschädigte so gestellt werden, als ob der Schaden nicht eingetreten wäre.
Das bedingt aber ein Verschulden des Zahlungspflichtigen. Resultiert der Wasserschaden aus einem Rohrbruch, kann sich das auch um eine "unabwendbares Ereignis" handeln. Dann haftet der Hausbesitzer aus seiner Verkehrssicherungspflicht auch ohne Verschulden.
Die Schäden am Inventar des Mieters sind sowieso über dessen Hausratversicherung abgedeckt. Diese leistet auch bessere Entschädigung, da Neuwertversicherung gilt.
Verdienstausfall und Aufräumungs- und Reinigungskosten ergeben sich aus der Haftung nach dem § 823 BGB als Nebenkosten des Schadensereignis.
Nein, kannst Du nicht. Ausreichendes Heizen und Lüften gehören ohnehin zu den Obhutspflichten des Mieters, und der Vermieter hat hier keine erhöhten Anforderungen gestellt. Genauso gehört die Duldung von dementsprechenden Maßnahmen ohnehin zu den Pflichten des Mieters, die Zeit dafür muss der Mieter selbst aufbringen. All das ist nichts Außergewöhnliches, das Schadenersatzforderungen rechtfertigen würde...