Rohrbruch kein Bad - hochschwanger mit Kleinkind - in Wohnung bleiben?

8 Antworten

Also im Prinzip würde ich schon ausziehen allerdings würde ich auch abwegen.

Du hast geschrieben, dass das ganze noch ca. 5 Wochen dauern wird.
Du musst bedenken wie lange es evtl. dauern würde bis ihr eine neue Wohnung findet und dann den Umzug hinter euch gebracht habt....
Den Stress eines Umzugs darfst du auch nicht unterschätzen immerhin bist du Hochschwanger.

Auf der anderen Seite kann ich aber auch verstehen, dass du gerade im Hochschwangeren Zustand sofort ausziehen willst.

Gibt es keine Möglichkeit übergangsweise zu Bekannten zu ziehen und mit der Vermieterin nochmals zu reden ?

Wo ist das Problem? Nimm Dein Kind und geh zu einem Hotel oder zu einer Pension und nimm Dir dort erst mal ein Zimmer.

Dann rufst Du die Vermieterin an und erzählst ihr, dass es nicht mehr anders geht. Vor allem nicht in Deinem Zustand. Bitte sie um Kontaktmöglichkeit zur Versicherung, die für den ganzen Schaden aufkommt. Diese soll eine Erklärung darüber abgeben, dass sie die Kosten für die Ersatzunterkunft (= Euer Hotel) für die Dauer der Unbewohnbarkeit übernimmt.

Das wird sie mit allergrößter Wahrscheinlichkeit tun. Allenfalls vermittelt sie Euch noch eine andere Bleibe.

Die Wohngebäudeversicherung muss für alle Schäden aufkommen, die durch den Rohrbruch entstanden sind. Also auch für Mietausfall bei der Vermieterin bzw. die auch für die Kosten einer Ersatzunterkunft.

Mach Dir keine allzu großen Sorgen. Die müssen das zahlen.

Apolon  29.08.2016, 11:09

Wenn keine Wohngebäudeversicherung besteht, muss die Hauseigentümerin die Kosten übernehmen.

bwhoch2  29.08.2016, 12:12
@Apolon

@Norbert Uhrig:

In den meisten Bundesländern ist zumindest eine Feuerversicherung Pflicht. Die Versicherungsgesellschaften, die für irgend ein Haus eine Feuerpolice vorgliegen haben, baggern so lange an den Eigentümern hin, bis diese auch die sonstigen Risiken versichern und Leitungswasser ist dann meistens auch direkt dabei.

So umsichtig, wie die Vermieterin hier vorgegangen ist, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es keine Wohngebäudeversicherung gibt.

Aber Du hast natürlich recht. Sollte es wider Erwarten keine solche Versicherung geben, muss die Eigentümerin die Kosten übernehmen.

Apolon  29.08.2016, 12:31
@bwhoch2

@bwhoch2,

In den meisten Bundesländern ist zumindest eine Feuerversicherung Pflicht.

Dies ist deine Meinung - aber sie ist falsch.

Dies war so mal vor einigen Jahren - genau genommen bis ins Jahr 1994.

https://de.wikipedia.org/wiki/Monopolversicherung

Danach gab es keine Feuerpflichtversicherung mehr für Gebäude.

Nur bei Gebäudefinanzierungen verlangen die Darlehensgeber zur Absicherung eine Wohngebäudeversicherung.

Eine Pflicht gibt es in Deutschland nur noch für die Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Kfz-Haftpflichtversicherung. 

bwhoch2  29.08.2016, 12:39
@Apolon

@Norbert Uhrig:

Du hast Recht. Ich war der Meinung, dass damals lediglich das Monopol abgeschafft wurde, nicht aber die Pflicht.

Für mich war es jedoch immer selbstverständlich, dass zu jedem Wohnhaus auch eine Wohngebäudeversicherung gehört, zumal eben die Darlehensgeber diese zwingend verlangen.

Beim Verkauf von Wohngebäuden geht zudem die bestehende Versicherung direkt auf den Erwerber über, sodass auch dann schon Versicherungsschutz besteht, wenn zwar der Kaufpreis bezahlt, aber das Eigentum noch nicht umgeschrieben ist.

Logisch aber, dass man z. B. ein altes, abbruchreifes Gebäude nicht unbedingt versichern muss, obwohl so ein vernichtendes Feuer gerade bei einem solchen Haus für den Eigentümer recht nützlich sein könnte, wenn es gut versichert ist. Aber das ist ein anderes Thema.

Darüberhinaus wäre es meiner Meinung nach grob fahrlässig und dumm, keine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Erst recht bei einem Mietshaus, wo man die Prämie direkt auf die Mieter umlegen kann.

Im Falle eines Leitungswasserschaden und der damit verbundenen Einschränkungen oder Unbewohnbarkeit der Immobilie ersetzt die Gebäudeversicherung dem Eigentümer den Mietausfallschaden.
Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass der Mieter die Miete auch entsprechend gemindert hat. Bei Unbewohnbarkeit der Wohnung kann der Mieter die komplette Miete inklusive der Nebenkosten kürzen.

Um eine externe Unterkunft muss sich der Vermieter allerdings nicht kümmern. Insofern der Mieter diese Gefahr über eine Hausratversicherung versichert hat kann er die Kosten für eine externe Unterbringung mit der Hausratversicherung abrechnen.
Hierbei sind Tagessätze und der maximale Tagessatz der Versicherungspolice zu entnehmen.

Hallo zydol,

diese Schäden sind für mich nicht nachvollziehbar. Sie können nicht nur durch den Rohrbruch entstanden sein, sondern einige müssen schon zuvor bestanden haben, wie z.B. der Schimmelbefall.

Außerdem verstehe ich nicht, dass du bei solch einem Schaden kein Ausweichquartier wie z.B. in einer Pension/Hotel oder sollte der Zustand länger dauern dir für diese Zeit eine andere Wohnung suchst.

Diese Kosten müssen dann von der Gebäudeversicherung bzw. vom Hauseigentümer übernommen werden.

Rechte hast du, nur musst du dich auch darum kümmern.

Man könnte sich auch bei einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Gruß N.U.