Wasser tropft bei starkem Regen durch die Decke, Vermietungsgesellschaft reagiert nicht..
Hallo Freunde,
ich wohne in einer WG in einer Altstadtwohnung und habe seit 4 oder 5 Wochen einen Wasserschaden in meinem Zimmer (siehe Bilder). Es hat sich folgendermaßen zugetragen: Vor 4 oder 5 Wochen hatten wir sehr heftigen stundenlangen Regen übers Wochenende (ich war das Wochenende nicht in meinem Zimmer) als ich wiederkam war mein "Sperrholz-Schreibtisch" durchnässt und aufgequollen, da durch die Decke Wasser tropfte. Ich habe sofort Bilder gemacht und der Hausverwaltung zugeschickt. Es kam absolut NICHTS von denen zurück. Vor einigen Tagen hatten wir erneut sehr starken Regen und es tropfte noch heftiger rein. Zudem hat sich jetzt hinter der Tapete eine Wasserblase gebildet.
http://imageshack.us/photo/my-images/508/10904796.jpg/
Nun meine Frage: Kann ich Mietminderung verlangen? Und wenn ja, wie hoch/wie viel Prozent, darf ich da ansetzen? Sollte ich einen Anwalt konsultieren? (habe eine Rechtsschutzversicherung)
8 Antworten
Natürlich... Mietminderung aber schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) ankündigen
Zur Höhe der Mietminderung solltest Du mal googeln "mietrecht mietminderung wasserschaden"
Zudem wäre an sich die Gebäude- oder Haushaftpflchtversicherung für die entsatandenen Schäden heran zu ziehen. Auch das solltest Du einmal anfragen.
Und ggf. einfach einen letzten Termin zur Beseitiugung der Schäden setzen - und androhen, dass ansonsten ein Handwerker auf deren Rechnung mit der Reparatur beauftragt wird.
Sollte es "Zirkus" geben, wende Dich aber am besten an einen Mieterverein - das ist weitaus günstiger als ein Anwalt - da bekommst Du professionelle Unterstützung.
Ach so, Du hast ja einen Rechtsschutz - dann solltest Du am besten gleich einen Anwalt damit beauftragen. Aber erst die Genehmigung der Rechtsschutzversicherung abwarten!
Nun meine Frage: Kann ich Mietminderung verlangen?
Gegenfrage: Was willst Du? Mit Mietminderung sparst Du Geld, aber der Schaden wird dadurch nicht behoben...
Die richtige Vorgehensweise wäre: VM informieren (Einschreiben/Rückschein) und ihm eine Frist setzen, innerhalb der die Reparatur statt zu finden hat (2 Wochen sollten da reichen). Gleichzeitig Mietminderung bei Nichterfüllung androhen.
Wenn Frist ohne Result verstrichen ist, Miete kürzen.
Da Sie eine RS haben, würde ich die trotzdem in Anspruch nehmen.
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, die Mietangelegenheiten abdeckt, würde ich an deiner Stelle die Sache einem Anwalt übergeben und mich nicht selbst mit der Hausverwaltung rumärgern! Wenn ein Brief vom Anwalt kommt, reagiert diese wahrscheinlich ein bißchen flotter!
Du kannst keine Mietminderung verlangen sondern nur ankündigen und selbst durchführen. Und selbstverständlich würde ich vorher einen Anwalt befragen - es sei denn, Du willst die früher oder später fristlose Kündigung haben.
Ich wohne hier erst seit einem halben Jahr und fühle mich eigentlich recht wohl, bis auf das Verhalten der Hausverwaltung.. Oder besser, das Nichtverhalten - denn die machen ja gar nichts :D