Rohrbruch in Wohnung unter uns - kein Wasser - was nun?
Es geht um Folgendes: Wir wohnen in einem Haus mit 3 Wohnungen. Wir im Obergeschoss, ein weiterer Mieter im Erdgeschoss und die Wohnung dazwischen steht seit ungefähr einem Jahr leer.
Heute ist scheinbar in der mittleren Wohnung ein Rohr geplatzt (klar, da wurde seit einem Jahr nicht geheizt und wir haben Minusgrade), da es so kalt war und der Mieter im Erdgeschoss hat ein großes Loch in seiner Zimmerdecke. Aus diesem Grund wurde im ganzen Haus das Wasser abgestellt. Wir im Obergeschoss haben keinen Schaden, nur kein Wasser. Und keiner weiß wie schnell das Problem gelöst wird. Es kann sein, dass sie es morgen regeln, aber was machen wir, wenn nicht? Wie lange darf einem aus diesem Grund das Wasser abgestellt werden und was für Ansprüche haben wir (z.B. Mietminderung, aber wenn es wirklich für ein paar Tage andauern sollte auch sowas wie Hotel?). Wir können momentan ja nicht mal duschen oder die Toilette benutzen.
Kennt jemand ähnliche Fälle oder weiß, was man da machen kann?
4 Antworten
Eine Wohnung ohne WC und Kochgelegenheit für mehr als einen Tag ist unbewohnbar! Hier muß der Vermieter dringend Abhilfe schaffen. Erstens ist er für einen ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache verantwortlich, zweitens ist er euch gegenüber schadenersatzpflichtig, da er den Schaden fahrlässig verursacht hat (er hätte für ausreichende Beheizung der leerstehenden Wohnung sorgen müssen, um Frostschäden zu vermeiden. Ihr könnt also, wenn die Reparatur nicht ganz kurzfristig erledigt werden kann, verlangen, dass er Euch eine geeignete Unterkunft zur Verfügung stellt. Eine weitere (einfache) Möglichkeit wäre, Eure Hausratversicherung in Anspruch zu nehmen, vor allem, wenn dort ´Hotelkosten wegen Unbewohnbarkeit der Wohnung nach einem versicherten Schadenfall mitversichert sind. (Denkt aber bitte daran, dass dann nur die Übernachtungskosten ohne Frühstück bezahlt werden.) Euer Hausratversicherer wird dann den Vermieter als Verursacher des Schadens in Regress nehmen, aber das ist ja dann nicht "Euer Bier".
Das mus sofort mit Notdienst gemacht werden ,den Vermieter Anrufen er soll das Abstellen sonst gehen Alle auf seine Kosten ins Hotel. Bei leerstehenden Wohnungen mus der Vermieter zumindesden auf Frostsicherheit die Heitzanlage zu stellen.Viel Glück
Heute haben sie scheinbar nur das Wasser abgedreht und morgen soll sich das jemand angucken. Das Problem ist nur - die Vermieterin des Hauses ist vor einem Jahr gestorben und momentan regelt ein Nachlassverwalter die Mietangelegenheiten und dem muss man alles 3x sagen, bis er was tut. Um die leerstehende Wohnung kümmert sich irgendwie auch niemand, sonst wär das nicht passiert.
Der Vermieter sollte umgehend eine Ersatzversorgung einrichten. Darüber hinaus kann die Miete gemindert werde. Leistet der V. keinen Ersatz, wäre eine Unterbringung im Hotel/Pension in Erwägung zu ziehen. Vorher Rechtsberatung einholen (Mieterverein).
Weiß der Vermieter bescheid, wer hat das Wasser angestellt? Vermieter anrufen und fragen wann eine Firma kommt um den Schaden zu beheben. Hin fragen ob er die Kosten für eine Hotelübernachtung übernimmt. Oder bei guten Freunden eine Übernachtungsmöglichkeit suchen.