Schimmel in der Wohnung vom Vormieter versteckt, Straftat?

10 Antworten

Kann ich nun die Vormieter anzeigen wegen fahrlässiger Körperverletzung?

Beweisen Sie mal den Tatvorwurtf!

Vermieter und auch Vormieter kannten den Schimmelbefall hinter der Tapete mit beweisbar Sicherheit nicht, indem beide "Nichtwissen" behaupten - alles andere wäre töricht.

Melden Sie den Befall dem Vermieter schrifrlich; der kümmernt sich dann nicht nur um die Ursache, sondern auch um nachhaltige Abhilfe, so das neuerlicher Befall ausgeschlossen ist.

ManuLDT 
Beitragsersteller
 19.07.2017, 13:32

Die Tapete war sichtbar frisch überstrichen. Das sieht man klar und deutlich im Gegensatz zu den nicht gestrichenen Wänden. Man sah auch das die Tapete auf der Rückseite schon stark davon befallen war(hab viele Fotos gemacht). Also meine ich das zumindest der Vormieter davon wissen musste, da diese schon mehrere Jahre in dieser Wohnung lebten. (Glaube 5 oder 6)

schelm1  19.07.2017, 13:37
@ManuLDT

Der Vormieterr wird Ihre Vermutung nicht bestätigen, sondern erklären, dass er das mit dem Schimmel auf keine Fall gewußt hat.

Nun Machen Sie da mal keinen Zwergenaufstand, sondern informieren Sei den Vermieter mit der Bitte um Abhilfe.

Es geht Ihnen doch letzlich nicht um den untunlichen Versuch vager Schuldzuweisungen, sondern die Erhaltung  Ihrer Gesundheit.

Dabei hilft Ihnen Ihr verantwortungsbewußter Vermieter, soald Sie ihn in Kenntnis gesetz haben!

weder das eine noch das andere.  weder vormieter noch vermieter sind hellseher und sehen was sich unter der tapete befindet.

melde das deinem vermieter. dann muss man gucken ob irgendwo eine wand nass ist oder der vormieter nur falsch gelüftet hat. je nach schwere des befalls wird das behandelt und schon ist der drops gelutscht.

mistergl  19.07.2017, 14:01

Aber er sagt, das der Schimmel trotz Überstreichen sichtbar war.

TrudiMeier  19.07.2017, 13:47

So einfach kanns gehen...... :-)

ManuLDT 
Beitragsersteller
 19.07.2017, 14:01
@TrudiMeier

Wie gesagt derzeit im Urlaub, deshalb noch Unklar wie weit der Schimmel in die Wand reicht. Kenn mich damit nich sonderlich gut aus aber direkt hinter diesem Stück Wand ist die Badewanne.

Natürlich werde ich mich in der Sekunde bei ihm melden sobald er wieder kommt.

Eine Straftat müßte man erst mal beweisen. Ein Täter muss einwandfrei durch Beweise oder starke Indizien überführt werden. Das bedarf aufwändiger Ermittlungen, die Du nicht wirklich abwarten willst. Du gehst zur Polizei und diese nimmt die Anzeige vielleicht schon gar nicht an mangels öffentlichen Interesses der Strafverfolgung und Verweis auf zivilrechtliche Ansprüche gegen den Vermieter.

Nimmt sie die Anzeige dennoch an, wird sie irgendwo in einem großen Stapel landen und irgendwann eingestellt. Die Polizei hat wirklich sinnvolleres zu tun.

Ob der Vermieter aufgrund des verdeckten Mangels gegen den Vormieter vor geht und ihm die Beseitigungskosten von der Kaution abzieht, ist seine Sache. Für Dich ist einzig entscheidend, dass der Schimmel und sofern noch vorhanden, die Ursache dafür schnellst möglich beseitigt wird.

Wenn die Ursache die dahinter liegende Badewanne ist, könnte es durchaus sein, dass beim regelmäßige Duschen, falls das in der Wanne erfolgen muss, zuviel Wasser in die Wand eingedrungen ist und diese nicht wirklich austrocknen konnte. Selbst wenn die Wand gefliest ist, kann so etwas passieren. In heutigen Zeiten, seit ca. 90er Jahre, wird jede Wand im Nassbereich mit einer zusätzlichen Dichtungsschicht gespachtelt, die keine Nässe durch lässt. Vielleicht gibt es das in Deiner Wohnung noch nicht. Dementsprechend vorsichtig müßtest Du beim Duschen sein bis der Vermieter vielleicht neu verfliest oder beschichtet hat.

Selbst wenn der Vermieter wegen des Schimmelbefalls einen Bußgeldbescheid bekäme (was ich für sehr unwahrscheinlich halte), ist Dir damit nicht wirklich geholfen. Erstens muss der Vermieter informiert und nachdrücklich darauf hingewiesen werden, dass gegen den Schimmel etwas unternommen werden muss. Zweitens hast Du das Instrument der Mietminderung und zur Not der Kündigung.

Nein, vermutlich nicht.

1. Wird der Vermieter das mit Nichtwissen abstreiten (ein Nachweis vom Gegenteil wird dann fast unmöglich)

2. Wieso entfernst du die Tapete? Diese ist fester Bestandteil des Gebäudes und kann allenfalls vom Vermieter entfernt werden.

3. Weißt du sicher dass es Schimmel ist?

4. Der Vermieter wird behaupten dass der Schimmel in der Zeit des Neubezuges entstanden ist aufgrund mangelnden Lüftungsverhaltens.

Mein Tipp: Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du es versuchen, wobei Körperverletzung schon etwas weit hergeholt ist. Hast du keine Versicherung dann rede einfach mit dem Vermieter.


ManuLDT 
Beitragsersteller
 19.07.2017, 13:53

Die Tapete habe ich entfernt weil ich meinen Vermieter gefragt habe, ob ich das machen kann, da ich die komplette Wohnung nach Einzug selber streichen musste. Vormieter sind nämlich einfach abgehauen ohne den Mietvertrag zu erfüllen dies bezüglich. Da ich unbedingt in die Wohnung rein musste, habe ich gesagt ich übernehme das bevor ich jetzt erst 2 Wochen später rein kann.

Es ist zu 100% Schwarzer Schimmel und nicht gerade kleinflächig.

Ich denke mal je nachdem wie tief der Schimmel in die Wand reicht kann man erst sagen, dass es wegen falschem Lüftungsverhalten entstanden ist nach dem  Einzug.

pharao1961  19.07.2017, 14:18
@ManuLDT

Der Nachweis ist immer recht schwierig. Je nach dem, was es für eine Schimmelart ist, geht er garnicht in die Wand.

Wenn es nur um die Körperverletzung geht um ein bißchen Kohle zu machen würde ich es vergessen.