Erneuter Wasserschaden in Mietwohnung

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Eine komplette Badsanierung kostet sehr viel Geld. (> 10000 € kommen schnell zusammen) Die Gebäudeversicherung zahlt die Beseitigung des Leitungswasserschadens und einige Nebengeräusche, aber sich nicht eine komplette Badsanierung. Ein Vorschlag, den ihr mit dem Vermieter so besprechen könntet, wäre nun dieser: Es wird ermittelt, wieviel die Reparatur kosten würde, also wieviel die Versicherung bezahlt. Dann werden Angebote für die komplette Sanierung und Modernisierung des Bades eingeholt.

Vom Angebotspreis wird abgezogen, was die Versicherung bezahlt.

Und es wird abgezogen, was für den Ersatz von Uralt-Wasserleitungen, die vielleicht auch schon bruchgefährdet sind, anfällt. Möglicherweise zahlt auch dafür die Versicherung, um nicht für spätere Schäden aufkommen zu müssen.

Dann bleibt der Betrag, der allein die Modernisierung des Bades betrifft. Diesen Betrag kann der Vermieter auf die Miete umlegen. 11 % pro Jahr. Sind es beispielsweise 5000 €, entspräche das einer Mieterhöhung von ca. 45 € pro Monat. In ca. 10 Jahren wäre damit die Modernisierung abbezahlt.

Wenn ihr also einverstanden seid, eine um diesen Betrag erhöhte Miete zu zahlen, wäre das ein Kompromiss, den der Vermieter eigentlich gut eingehen könnte, um eine Flickschusterei, die sich in den nächsten Jahren fortsetzen könnte zu vermeiden. Und ihr hättet endlich ein modernes Bad.

Kinderwerkstatt 
Beitragsersteller
 17.10.2014, 13:38

Ha, endlich mla etwas handfestes!

Wir hatten vergangenes Jahr bereits versucht zu verhandeln, dass Bad selbst zu renovieren! dazu hätte der Vermieter usn etwa 300 € gegeben.

Da aber der Wasserschaden dazwischen kam, haben wir das nicht gemacht! Was auch gut war, denn heute hätten wir alles wieder runter gerissen.

Ich denke auch, dass der Vermieter marode Einrichtungen wie etwa undichte Toiletten, die bereits ihre "Halbwertzeit" mehr als überschritten haben, durchaus auszutauschen hat! DAS war unser Wunsch, als eh Baustelle war. Hat er aber nicht gemacht.

jetzt steht ja eine noch größere Buastelle bevor. In diesme Zuge wünschen wir eben auch den Ersatz der defekten teile.

Die Gebäudeversicherungen ist mir wurscht - alle Sanierungskosten werden bei uns auf alle Mietparteien umgelegt und das sind 28 allein in unserem Haus. Eigentlich wird da ssogar auf den Wohnblock umgerechnet. Wenn in unserem Haus jemand auszieht, saniert der vermieter die Wohnung komplett und schlägt was auf die Miete. Nur wiel WIR bestandsmieter sind, kriegen wir nicht mla die nötigsten Sanierungen gemacht.

ich spreche hier halt von notwendigen Sanierungen wegen Rohrbruchs etc - nicht von Renovierungen oder Modernisierungen.

Ich wollte nur, dass wenn schon Baustelle ist, wenigstens alles einmal richtig gemacht werden könnte. Kostenpunkt ist zweitrangig!

bwhoch2  17.10.2014, 15:52
@Kinderwerkstatt

Das ist doch ein guter Ausgangspunkt für erfolgreiche Verhandlungen. Ihr seid als Mieter bereit, eine umfangreiche Badsanierung mit all dem Dreck, der dabei anfällt, in einer bewohnten Wohnung durch zu führen. Das ist doch für Euren Vermieter eine sehr gute Voraussetzung. Hättet ihr für das Bad eine Übergangslösung, denn so ca. 2 Wochen müßte man schon ohne Bad auskommen? Wenn das auch gegeben ist, hat der Vermieter den zusätzlichen Vorteil, dass er durch die Sanierung nach einem Auszug des Mieters keinen Mietausfall wegen Leerstand zu befürchten hätte, denn das ist eigentlich die zwangsläufige Folge, wenn man nach Auszug eines Mieters aufwändig zu sanieren beginnt.

Ein weiterer Vorteil: Durch die demnächst anstehende gesetzliche Mietpreisbremse, kann ein Vermieter die neue Miete höchstens mit 10 % Aufschlag auf die bisherige Miete ansetzen. Ist diese jedoch deutlich höher als z. B. jetzt, ist auch das ein bedeutender Vorteil für ihn.

Außerdem Wertsteigerung: Eine sanierte Wohnung in einem Haus, das ansonsten in einem guten Zustand ist und das gut verwaltet ist hat nochmal einen höheren Wert, wenn auch die zu erzielende Miete mindestens im normalen Rahmen ist.

Häufig ist es so, dass eine Wohnung, die bereits sehr lange von einem Mieter bewohnt ist, eine zu niedrige Miete aufweist. Dafür kann es dann gute Gründe geben, am im Fall, dass eine Wohnung verkauft oder auch nur bewertet werden soll, drückt eine im Marktvergleich zu niedrige Miete auch ganz entscheidend den Wert der Immobilie. Das gilt erst recht, wenn aufgrund der Mietpreisbremse zukünftig die Miete bei Neuvermietung nicht auf Marktniveau gebracht werden kann.

Alles nochmal Gründe, die den Vermieter eigentlich motivieren könnten, jetzt eine ordentliche Badsanierung/-modernisierung durch zu führen.

Kinderwerkstatt 
Beitragsersteller
 20.10.2014, 10:35
@bwhoch2

Das mit der Miete stimmt. Unsere Grundmiete ist aufgrund unseres seit 2001 bestehenden Mietvertrages deutlich niedriger, als bei Nachbarn, die nach uns eingezogen sind. Allerdings haben die auch jedesmal ein vollsaniertes Bad erhalten.

Es kann aber m. E. kein Grund sein, aufgrund einer niedrigeren Grundmiete Mängel hinnehmen zu müssen und um die geht es hier ja vor allem. Weniger also um eine Modernisierung, als um eine nötoge Sanierung bzw. Ersatz für defkete Einrichtungen.

De facto tropft gerade das Wasser im Sekundentakt aus unserer Flurdecke, direkt darüber ist eben die Duschtasse. Das ist ein erheblicher Mangel, die einzige Dusche darf bis zur Behebung des Schadens nicht benutzt werden. Dauer ungewiss. Nun sind wir aber 4 Personen, 2 davon duschen fast täglich. Weiter ist ein Spülkasten "defekt" - es sickert stetig Wasser in die Toilette. Dies bedeutet einen Wasserverlust auf Dauer gesehen, der eigentlich nicht sein darf. Außerdme sind mittlerweile sog. Sparspülkästen üblich - auch so etwas haben wir nicht.

Beide Toiletten sind undicht. Es sickert Feuchtigkeit aus dem Toilettenfuss, so dass sich ständig ein schmutziger Rand bildet, die Schüssel (ja, es handelt sich noch um eine echte "Schüssel") selbst hat keine Emaille mehr. Auch dies ist ein Mangel. Zudem sind die sanitären Einrichtungen bereits weit über 20 jahre alt, Verschleiß ist normal und deutlich sichtbar, so dass wir auch hier m. E. mittlerweile durchaus Ersatz verlangen könnten.

Wenn also diese Mängel alle behoben würden, handelt es sich nicht mal um eine Sanierung im engeren Sinne, nicht mal um eine Modernisierung! Denn was kaputt ist, muss ersetzt werden und eigentlich geht es uns nur darum.

Dass der Fliesenspiegel immer nur teilerneuert wird im Rahmen eines Schadens erscheint uns daher auch am falschen Ende gespart. Hätte man damals, beim ersten Schaden, die Leitungen überprüft und wäre auf unsere Mängelliste eingegangen, hätte alles während einer Behebungsphase erledigt werden können.

In diesem Fall aber, haben wir immer wieder mehrere Arbeitsausfälle, die aufgrund durchaus vorhersehbarer Folgeschäden entstehen. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch unnötig. Zudem das erst seit 6 Monaten frisch gestrichene Bad nun erneut zur Baustelle wird.

Wir würden uns wünschen, dass nun einfach gründlicher gearbeitet wird und mal nach möglichen ursachen gesehen wird!

bwhoch2  20.10.2014, 21:49
@Kinderwerkstatt
Wenn also diese Mängel alle behoben würden, handelt es sich nicht mal um eine Sanierung im engeren Sinne, nicht mal um eine Modernisierung! Denn was kaputt ist, muss ersetzt werden und eigentlich geht es uns nur darum.

Und mehr würde ich dem Vermieter auch nicht empfehlen, zu machen, wenn ihr nicht bereit seid, für ein modernes Bad dann auch wenigstens die ortsübliche Miete zu bezahlen. Der Vermieter hat einen großen Fehler gemacht: Er hat die Miete im Lauf der Zeit zu wenig erhöht und ist nun nicht in der Lage, Euch ein vernünftiges Bad einzubauen.

Kinderwerkstatt 
Beitragsersteller
 24.10.2014, 11:28
@bwhoch2

Ah, so habe ich das noch gar nicht gesehen.

Die Miete ist durchaus ortsüblich, es ist aber Glück, dass sie so günstig ist.

bei einer Mieterhöhung würde ja auch nur die Kaltmiete erhäht, oder? da wären bei uns 10% eh nur 36 €. Könnten wir mit leben.

Aber ein echtes Angebot kommt halt nicht vom vermeiter. Wär ja mal was, wenn ER das vorschlagen würde, wenn wir nach einem neuen Bad fragen, oder? Aber auseinander erläutern tut er uns das ja nicht, er sagt einfach: Nö.

naja, jetzt sieht es trotzdem so aus, als würde umfangreich erneuert aufgrund des wasserschadens. Duschtasse muss raus, der Boden ist nass und muss auch neu. Und was wir wollen sind doch nur reinweiße Fliesen, neue Toiletten und Spülkasten. Die sind - wie ich gestern erfuhr - von 1967 und die sehen wirklich nicht mehr schön aus.

Wenn ich richtig informiert bin, haben sanitäre Einrichtungen eine Lebenserwartung von ca. 20 Jahren, danach darf ich verlangen, dass sie wegen Verschleiß erneuert werden - vor allem doch auch, wenn sie wie bei uns undicht sind, nicht mehr richtig funktionieren (Spülkasten gibt ständig Wasser ab) und die Emaille quasi ab ist.

bwhoch2  24.10.2014, 12:36
@Kinderwerkstatt

Danke für die Auszeichnung.

Die Lebenserwartung von guten sanitären Anlagen kann deutlich höher sein, als 20 Jahre. Unser Bad, das wir in unserem Haus vor 30 Jahren eingebaut haben, sieht immer noch modern aus, ist nicht verkalkt, voll funktionstüchtig und es besteht derzeit kein Grund, etwas daran zu verändern.

Die Lebenserwartung kann bei guter Qualität der Teile und guter Pflege durchaus auch 40 Jahre sein. Bei Euch scheint es aber (seit 1967) wirklich am Ende zu sein, was ich sehr gut nachvollziehen kann, aber dennoch: Verlangen kann man viel, aber das dann auch durch zu setzen ist nicht einfach.

Wenn ihr mit Auszug droht, hätte der Vermieter wohl ein größeres Problem, die Wohnung neu zu vermieten. Jedenfalls nicht für eine ordentliche Miete. Also müßte er spätestens dann sowieso was machen.

Die reinen Leitungswasserschäden (auch die Trocknung) sind Sache der Gebäudeversicherung. Diese wird sich natürlich bedanken, wenn auf ihre Kosten der Hausbesitzer seine ganze Installation auswechseln will. Wahrscheinlich dauert das deswegen so lange,

Hoffentlich wart ihr so schlau, JETZT einen Anwalt einzuschalten. Das kann sich nämlich noch etwas hinziehen.

Kinderwerkstatt 
Beitragsersteller
 17.10.2014, 12:14

...und was die sanitären Einrichtunge wie Toilette etc. betrifft - das muss ja nicht die Verischeurng bezahlen, aber EINE Baustelle sollte genügen, um das zu riochten. Undichte Toiletten muss ich sicher nicht hinnehmen - die Einrichtung ist definitiv älter als 20 Jahre!

Ich hätte halt gerne etwas Planungssicherheit, was die Termine betrifft. Und wünsche mir etwas mehr Informationen, was wann wie und warum passieren wird. Dann ärgere ich mch auch nicht so.

Kinderwerkstatt 
Beitragsersteller
 17.10.2014, 12:10

Ja, ich habe sofort unseren Anwalt hinzugezogen und um Beratung gebeten. Termin steht. Ich hab auch einfach keine Lust mehr, die ganze Korrespondenz und Zankerei selbst zu erledigen - das führt ja zu nichts.

Gestern habe ich noch mit einem Freund vom Fach gesprochen: der tippt dringend auf Wasserrohrbruch (es tropft wirklich ziemlich doll aus der Decke) und sagte, da muss sofort etwas unternommen wernde. Auf jeden Fall müsste die Fa. nach der Ursache des Lecks suchen bzw. nach dem defekten Rohr, das kann überall sein - im ganzen Haus.

Ich wäre schon froh, wenn jetzt wenigstens das Bad oben komplett gemacht würde und nicht wiede rnur klckerweise. Denn ich bin der Ansicht, dass, wenn die damals auf usneren Hinweis auch an der Dusche nachgesehen hätten und den Bodenbelag geprüft hätten, hätte man das auch mit der gebäudehaftpflicht klar gekriegt, dass das Bad im Ganzen saniert werden muss!

Ich ärgere mich, dass ich erst die Fliesen hinter der Badewanne ersetzt kriegen , gestri9chen wir dund jetzt die Duschtasche ausgetauscht, der Fleisenspiegel wiede rnur teilweise erneuert und das bad wieder gestrichen wird.

Es macht doch keinen Sinn, zweimal im jahr hier eine Ecke und da eine Ecke machen zu lassen. ICH muss mir dauern freinehmen für die ganzen Termine. Mein Chef bedankt sich! Kann ich da nicht irgendwas machen? Was ist denn da zumutbar?

Der Vermieter ist dafür zuständig! Sonst muss er den Mietpreis senken und der Situation anpassen... Am Besten ihr ruft bei einem Anwalt an, er sagt euch sicher genaueres.LG

Kinderwerkstatt 
Beitragsersteller
 16.10.2014, 12:22

Klar.

der Vermieter schickt ein Firma. Die Firma sagt, sie habe keine Befugnis weitergehende Maßnahmen zu ergreifen, als die, die im Auftrag stehen.

Uns geht es nun darum, dass wir nicht alle paar Monate einen neuen Schaden meldebn, neuen ärger haben und vor allem dauernd neue termine wahrnehmen müssen. Würde man eine Gesamtbegutachtung vornehmen udn entsprechend alles in einem Aufwasch beheben lassen, wäre doch allen geholfen.

Aber - z.B. - der Fliesenspeigel wird nur teilereneurt. Nur da, wo´s diesmal nötig ist. Das letzte Mal, wo es da nötig war. Mittlerweile haben wir 3 verschiedene Fliesenfarben im Bad! Den Schaden in der Dusche hätte man bereits bemerken und beheben können, als der andere Schaden vorlag. Eine Baustelle, eine Lösung. Nein, nun macht man 2 Baustellen draus.

Mir graut vor der dritten....die sicher bald folgt.