Muss der Vermieter nach einem Wasserschaden alles wieder auf den alten Stand bringen?

8 Antworten

Die Frage läßt sich einfach aus dem Mietrecht heraus beantworten.

Bei der defekten Dusche handelt es sich um einen Mangel der Mietsache. Den muss der Vermieter beseitigen.

Bei der Tapete und der Farbe, die ja nicht mitgemietet worden, sondern von Euch eingebaut worden sind, handelt es sich um einen Mangelfolgeschaden. Ob Ihr diesbezüglich einen Schadensersatzanspruch habt, regelt sich nach § 536 a Absatz 1 BGB. Dort heißt es:

§ 536a Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels (1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.

War die Dusche also schon bei Abschluss des Mietvertrages defekt, beruht der Defekt auf einem schuldhaften Verhalten des Vermieters (Beispielsweise eine fehlerhafte Reparatur) oder hattet ihr ihn bereits unter Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels aufgefordert, so könntet Ihr einen Schadensersatzanspruch geltend machen. Aber auch nur dann. Aus deiner Schilderung entnehme ich, dass keiner dieser Fälle vorliegt, zumindest nicht nachweisbar ist. Dann aber hat der Vermieter recht.

Das ist ein schönes Beispiel für einen allgemeinen Irrtum, den man oft liest: Wenn ein Mangel vorliegt, ist der Vermieter für alles verantwortlich. Nein, ist er eben nicht, sondern nur dann, wenn § 536 a Absatz 1 BGB vorliegt. Das ist aber nur selten der Fall. Deswegen sollte man für die eigenen Werte, die man in eine Wohnung steckt, immer eine Hausratversicherung haben, die dann die Kosten trägt.

Sorry, keine guten Nachrichten.

LG

C.

Shertys  10.09.2014, 14:18

Hallo! So einfach ist die Antwort nicht. Bei dem Wasserrohrbruch handelt es sich nach §536 a Abs.1 BGB um einen Mangel, der später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat entsteht. Der Vermieter ist für die Wartung und Instandhaltung der Rohrleitungen verantwortlich. Nur, wenn der Mieter den Schaden nicht unverzüglich an den Vermieter meldet, kann der Vermieter nach §536 c Satz 2 BGB den Schadenersatz nach §536 a Abs.1 unter bestimmten Voraussetzungen verweigern.

Hier muss ein Kompromiss her, wenn der Vermieter ohne lange zu feilschen, den Schaden herrichten lässt, nur die Kosten der getönten Farbe nicht übernehmen will, dann würde ich einlenken, denn hier gilt es abzuwägen, ob aus einer Mücke ein Elefant daraus werden soll? Ratschläge ; ein Anwalt muss ran usw., sind nur Kostentreibereien, die eventuell dem Ego entgegenkommen, aber niemanden so richtig nützen.

JaydenLee 
Beitragsersteller
 20.10.2011, 17:08

ne also möchte daraus keinen elfanten machen..aber möchte den wert des zimmers erhalten...haben uns die farbe extra im fachmarkt per farbmischanlage mischen lassen, wenn die wand neu kommt, muss der ton passen, deshalb muss ein neuer eimer her... ebenso will sie an der wand einfache rauhfaser anbringen, obwol die übrigen wände glasfasertapete haben-alles schnell und hoppler hopp...das gefällt mir nicht! :-( möchte einfach wissen was mir zusteht....

zetra  20.10.2011, 17:42
@JaydenLee

Musste beim Mieterschutzbund nachfragen.

Die Vermieterin sollte die gesamte Sache ihrer Versicherung übergeben. Die zahlen den Schaden ohne zu diskutieren, ob grün oder weiß schöner an der Wand aussieht, sondern bleiben auf einer sachlichen Ebene. Wenn ihr auszieht, kann die Vermieterin verlangen, dass die Wand weiß ist. Sonlange ihr drin wohnt, geht sie die Farbe nichts an.

JaydenLee 
Beitragsersteller
 20.10.2011, 15:28

das habe ich ihr vorgeschlagen-sie will aber aus kisotengrüden lieber alles privat und mit restposten aus ihrem hausumbau regeln! sehr schade, haben uns beim einzug mit der renovierung sehr viel mühe gegeben und investiert!

Schuhu  20.10.2011, 15:42
@JaydenLee

Aber dafür hat sie die Versicherung (wenn sie eine hat). Ich kann mir nicht vorstellen, dass ihr schlechter gestellt werden dürft als vor dem Wasserschaden. Es muss alles in gleicher Qualität wieder hergerichtet werden. Schaut euch lieber nach einem Anwalt um (oder Mieterverein). Ich glaube, die Dame will auf eure Kosten sparen.

Luxusrenovierung, dazu ist er nicht verpflichtet. Falls die Wohnung von einer Malerfirma gestrichen wird, fragt ob ihr die Wunschfarbe, die ihr haben wollt, selber zahlt und Vermieter zahlt die Stunden.

Wenn Ihr die schriftliche Zustimmung hattet die Wand nach Euerer Farbwahl zustreichen, nur das Wissen davon ist nicht ausreichend, kann die VM Euch den Farbwunsch verweigern.