Decke im Kinderzimmer kommt runter! Vermieter reagiert nicht! Was können wir tun?

7 Antworten

Ob das rechtlich zulässig ist, weiß ich nicht - aber ich würde sofort die Mietzahlung einstellen.

Oder selbst einen Handwerker beauftragen - aber da kann es sein, dass Ihr auf den Kosten sitzenbleibt.

bwhoch2  24.02.2015, 09:35

Mietzahlung einstellen ist nicht rechtens. Miete mindern um den Anteil des Kinderzimmers ist auf jeden Fall rechtens. Das ankündigen und sofort durch ziehen.

Bei allem, was darüber hinaus geht, besteht Gefahr, dass man am Ende selbst ein Problem hat.

Der Rat, einen Anwalt einzuschalten, ist hier dringend zu befolgen.

wolkenflitzer2  22.02.2015, 12:37

ist nicht rechtens da Lebensgefahr droht durch Einsturzgefahr der Kinderzimmer ect.

beangato  22.02.2015, 12:48
@wolkenflitzer2
die Mietzahlung einstellen

Das habe ich gemeint mit "rechtlich ok".

Es ist doch nicht die Betondecke, die runter kommt, sondern vermutlich Teile der Deckenisolierung und die Oberflächenverkleidung, oder?

Es dürfte also wohl kaum Lebensgefahr bestehen, aber bewohnbar ist das Zimmer nun wohl nicht. mehr. Kind nicht mehr rein lassen, Mobiliar und Gegenstände, die in Gefahr sind, beschädigt zu werden, aus dem Zimmer entfernen oder so abdecken, dass nichts passieren kann. Vorsorglich Meldung an Eure Hausratversicherung.

Vermieter und Hausverwaltung schriftlich mit Fristsetzung anschreiben. Dem Vermieter auch eine Mietminderung ab sofort für den Flächenanteil des Kinderzimmers ankündigen und vorsorglich eine Erweiterung für die eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten anderer Räume, z. B. durch die Möbel, die ihr aus dem KiZi raus räumen müßt oder weil das Kind im Elternschlafzimmer oder Wohnzimmer schlafen muss.

Dann kommt auch was in Fluss, denn niemand will gerne ungeahnt hohe Schäden tragen. Im übrigen ist es schwierig, sofort Handwerker zu bekommen, da alle zur Zeit sehr ausgelastet sind und häufig Personalmangel haben, weil es wenig Nachwuchs im Handwerk gibt und weil jetzt auch noch Grippewelle viele flach gelegt hat. Böser Wille wird es wohl nicht sein.

Es empfiehlt sich auf jeden Fall, einen Anwalt einzuschalten, wenn sich bis Ende dieser Woche nichts tut.

Diese Einsturzgefärdeten Räume keinesfalls betreten, vorübergehend bei Verwandten unterkommen und Bruchbude der Hausverwaltung melden. Mieterschutzbund hinzu ziehen

Sowas ist Strafbar in sicht des Vermieters. Er bringt die Menschen in gefahr und muss für eine ausweichmöglichkeit sorgen. Drohe ihm mit einer Anzeige.

bwhoch2  24.02.2015, 09:33

Das ist keine Straftat! Hier gilt ausschließlich Zivilrecht. 1 Raum nicht mehr nutzbar = soundsoviel m². m² mal Miete je m² = Mietminderung (mindestens)

der Vermieter wiederum fühlt sich nicht angesprochen, da etwas zu unternehmen obwohl es seine Eigentumswohnung ist! Der Vermieter schmetterte sie gleich ab, sie solle sich an die Hausverwaltung wenden.

Der Vermieter kann zwarhaftbar gemacht werden und oder muss letztendlich Reparaturen zahlen aber die HV handelt in seinem Auftrag, z.B. weil er sich darum nicht kümmern will und deswegen ist erst mal dioe HV der Ansprechpartner.

Dort ist aber leider niemand zu erreichen und es meldet sich auch niemand zurück..

Schriftlich machen.

..am 16.2. meldete sie sich dann erneut bei dem privatvermieter...dieser sagte dann gleich er hätte eine Firma beauftragt, die sich zeitnah melden würde. Wir warten nun seit fast einer Woche darauf! Es hat sich leider niemand gemeldet bisher!! Was können wir nur tun!!?? Wir haben ANGST das noch mehr runterkommt....

Das Zimmer nicht betreten, Miete mindern und Anwalt einschalten der sich dann um alles kümmert.

MfG

Johnny