Wasserschaden im Keller. Teure Sachen verschimmelt und verrostet

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Wenn Du über eine Hausratversicherung verfügst, dann wende Dich bitte an Deinen Vermittler. Er soll Dir bei der Schadensanzeige für die Hausratversicherung behilflich sein. Dafür ist er ja da. Es handelt sich ja offenkundig um einen Leitungswasserschaden.

Den Vermieter würde ich ebenfalls über das Schadensausmaß informieren, aber noch keine Ansprüche stellen. Wenn die GBW das nämlich über ihre Haftpflicht regelt, bekommst Du den Schaden deutlich niedriger erstattet. Hintergrund: Die Haftpflicht zahlt nur für den Restwert Deiner Sachen, Deine Hausratversicherung hingegen für den aktuellen Wiederbeschaffungswert. Es kommt aber auch darauf an, was Du im Keller gelagert hast.

Noch ein Hinweis: Ich vermute mal, Du bist der deutschen Sprache nicht ganz so mächtig. Daher sollte Dir Dein Versicherungsvermittler helfen, um die Schadensanzeige unmissverständlich zu formulieren.

Hallo, es ist eingentlich sehr wahrscheinlich, dass dies ein Leitungswasserschaden ist. Demnach müsste Deine Hausrat dafür aufkommen. Dabei ist zu beachten, dass der Versicherer davon ausgeht, dass im Keller gelagerte Gegenständige nicht mehr in "ständigem Gebrauch" sind, hier also auch ein Abzug vorgenommen werden kann bzw. es wird nur mit Abschlag bezahlt.

Wie bereits ausgeführt bezahlt eine Hausrat bei "in Gebrauch befindlichen Gegenständen" den Neuwert, eine Haftpflichtversicherung bezahlt immer nur den Zeitwert. D.h. erst mal die Hausrat bemühen und sehen was dort zu erreichen ist. Die Hausverwaltung muss aber Dir entsprechende Auskunft geben und Dich auch unterstützen.

Mach unbedingt Fotos, die brauchst Du zur Beweissicherung, das ist ganz dringend angeraten. Viel Erfolg und alles Gute.

Mach Foto`s, berechne den Schaden und stell eine Rechnung für den Vermieter auf. Per Einschreiben! Auch für die Entsorgung.

Wenn es eine Dichtung war,dann ist es doch einen Schaden durch Leitungswasser . Das kann die Hausverwaltung doch bestätigen . Sag ihnen,daß dann deine hausratversicherung einspringt . . Mach Fotos und nimm nochmal Kontakt auf . Leitungswasser bezieht sich auf Wasser in Leitungen , also auch Heizungsleitungen etc. . Bei Abwasserleitungen wirds wieder schwieriger . Also hak nochmal nach .

bwhoch2  23.01.2013, 19:36

Auch Wasser aus Abwasserleitungen ist Leitungswassser. Hatten solchen Schaden schon mal und wurde aus diesem Grund reguliert.

Stell erst mal den gesamten Schanden deinem Vermieter in Rechnung. Die Mietminderung sollte auf keinen Fall die Kosten eines Lagerraums übersteigen, aber grundsätzlich kannst du die Miete auch mindern.

jona968  23.01.2013, 07:35

Wenn der Schaden der GBW in Rechnung gestellt wird, fällt die Schadensersatzleistung niedriger aus als über die eigene Hausratversicherung. Da es sich um einen Leitungswasserschaden zu handeln scheint, sollte erst dieser Weg eingeschlagen werden.

Mit der Mietminderung wäre ich ganz vorsichtig. Das sollte vorab geklärt werden, nicht einfach mal die Miete um einen x-beliebigen Betrag kürzen. Das kann nach hinten losgehen.