Wasserschaden im Keller. Teure Sachen verschimmelt und verrostet
Hallo, ich bin vor 2 Wochen in meinem Keller gegangen und was für eine Überraschung, alles war nass und geschimmelt da Wasser aus der Decke tropfte. Ich habe sofort den Vermieter kontaktiert, was eine große Verwaltungsfirma ist, die GBW in München. Obwohl ich jeden Tag angerufen habe, haben erst gestern einen Facharbeiter beantragt. Der wollte mir keinen schriftlichen Bericht geben, aber er sagte, es war kein Kondensationswasser sondern wahrscheinlich ein Problem mit der Dichtung. Das Wasser fällt noch auf meine Sachen. Ich kann leider sie nicht alle in meiner Wohnung bringen, da sie schon geschimmelt sind. Die Schaden wären in Höhe von ein paar Tausend Euros. Was könnte ich in der Situation machen? Ich bin leider keinen Mitglieder einer Mietverein und habe nicht viel Geld derzeit um einen Anwalt zu bezahlen. Teil meiner Wohnung kann ich nicht benutzen da ich Sachen vom Keller lagere. Wie soll ich auch mit einer Mietminderung umgehen? Einfach das Geld abziehen bis alles repariert ist? Wer haftet dann für die Schaden? Ich habe eine Hausratversicherung aber sie sagten, sie haften nur für Leistungswasser Schaden. Danke und liebe Grüße. Florencia
6 Antworten
Wenn Du über eine Hausratversicherung verfügst, dann wende Dich bitte an Deinen Vermittler. Er soll Dir bei der Schadensanzeige für die Hausratversicherung behilflich sein. Dafür ist er ja da. Es handelt sich ja offenkundig um einen Leitungswasserschaden.
Den Vermieter würde ich ebenfalls über das Schadensausmaß informieren, aber noch keine Ansprüche stellen. Wenn die GBW das nämlich über ihre Haftpflicht regelt, bekommst Du den Schaden deutlich niedriger erstattet. Hintergrund: Die Haftpflicht zahlt nur für den Restwert Deiner Sachen, Deine Hausratversicherung hingegen für den aktuellen Wiederbeschaffungswert. Es kommt aber auch darauf an, was Du im Keller gelagert hast.
Noch ein Hinweis: Ich vermute mal, Du bist der deutschen Sprache nicht ganz so mächtig. Daher sollte Dir Dein Versicherungsvermittler helfen, um die Schadensanzeige unmissverständlich zu formulieren.
Hallo, es ist eingentlich sehr wahrscheinlich, dass dies ein Leitungswasserschaden ist. Demnach müsste Deine Hausrat dafür aufkommen. Dabei ist zu beachten, dass der Versicherer davon ausgeht, dass im Keller gelagerte Gegenständige nicht mehr in "ständigem Gebrauch" sind, hier also auch ein Abzug vorgenommen werden kann bzw. es wird nur mit Abschlag bezahlt.
Wie bereits ausgeführt bezahlt eine Hausrat bei "in Gebrauch befindlichen Gegenständen" den Neuwert, eine Haftpflichtversicherung bezahlt immer nur den Zeitwert. D.h. erst mal die Hausrat bemühen und sehen was dort zu erreichen ist. Die Hausverwaltung muss aber Dir entsprechende Auskunft geben und Dich auch unterstützen.
Mach unbedingt Fotos, die brauchst Du zur Beweissicherung, das ist ganz dringend angeraten. Viel Erfolg und alles Gute.
Mach Foto`s, berechne den Schaden und stell eine Rechnung für den Vermieter auf. Per Einschreiben! Auch für die Entsorgung.
Wenn es eine Dichtung war,dann ist es doch einen Schaden durch Leitungswasser . Das kann die Hausverwaltung doch bestätigen . Sag ihnen,daß dann deine hausratversicherung einspringt . . Mach Fotos und nimm nochmal Kontakt auf . Leitungswasser bezieht sich auf Wasser in Leitungen , also auch Heizungsleitungen etc. . Bei Abwasserleitungen wirds wieder schwieriger . Also hak nochmal nach .
Auch Wasser aus Abwasserleitungen ist Leitungswassser. Hatten solchen Schaden schon mal und wurde aus diesem Grund reguliert.
Stell erst mal den gesamten Schanden deinem Vermieter in Rechnung. Die Mietminderung sollte auf keinen Fall die Kosten eines Lagerraums übersteigen, aber grundsätzlich kannst du die Miete auch mindern.
Wenn der Schaden der GBW in Rechnung gestellt wird, fällt die Schadensersatzleistung niedriger aus als über die eigene Hausratversicherung. Da es sich um einen Leitungswasserschaden zu handeln scheint, sollte erst dieser Weg eingeschlagen werden.
Mit der Mietminderung wäre ich ganz vorsichtig. Das sollte vorab geklärt werden, nicht einfach mal die Miete um einen x-beliebigen Betrag kürzen. Das kann nach hinten losgehen.