Wasserhahn angelassen, zahlt Haftpflicht?
Hallo ich habe da ein blödes Problem, ich (oder einer aus unserer Familie, vielleicht auch mein Sohn) haben Ostern im gemieteten Ferienhaus einen Wasserhahn für einen Schlauch im Garten aufgedreht gelassen, wass leider erst vom Wasserableser nach fast 3 Wochen bemerkt wurde Sad
Nun hat mir die Vermieterin die Rechnung präsentiert, die ich auch gleich zahlen musste: 629 Euro!! Der Zeitraum ist auf der Rechnung ganz klar unserer Mietzeit zuzuordnen, leugnen zwecklos...
In Portugal staffelt sich der Preis erheblich nach oben nach einer Mindestkubikmenge... um das Doppelte, danach 3 fache...daher der immense Preis haben wir da irgendeine Chance bei der Haftpflicht?
LG Finnja
2 Antworten
Das versehentliche Aufdrehen einen Wasserhahns ist eine Handlung die Schadensersatz auslöst. Der "Medienverlust" muss aber eindeutig nachgewiesen werden. Hier war der Eigentümer auch in der Pflicht, nach eurer Abreise die FeWo zu kontrollieren. Ein Großteil dieses Schadens hat er sich also selbst zuzuschreiben. Leite die Forderung an deinen Haftpflichtversicherer weiter.
Schlecht ist natürlich, dass du bereits gezahlt hast.
Bei der Wiedererlangung kannst du nur einen Anwalt einschalten.
Dafür stehen die Aussichten aber sclhecht
Ruf bei deiner Versicherung an und frage nach. Es kommt auf die Vertragskonditionen an, die du mit der Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast. Ich würde aber eher drauf tippen, das es nichts wird.