Im Treppenhaus erbrochenes, zahlt Haftpflicht?
Hallo,
ich hatte gestern einen Mädelsabend und mein Verlobter war mit seinen Männern unterwegs. Diese kamen dann volltrunken zurück.
Als einer dann nach Hause gehen wollte, musste er dann im Treppenhaus sich erbrechen. Das war wirklich wirklich viel. Wir leben in einem 4 Parteien Haus, aber das ganze Treppenhaus war voll, inklusive Wände.
Ich hab zwar alles sauber gemacht, aber das wird nicht reichen.
Ist auch etwas schwierig zu beschreiben, wie es nun aussieht. Naja, die Wände sind nicht mehr weiß.
Der Kollege will das natürlich mit der Haftpflichtversicherung abklären.
Ich wollte trotzdem nachfragen, ob jemand weiß, ob die das zahlen? Also grundsätzlich hätte er auch ins Bad gehen können. Da direkt neben unserer Wohnungstür das Badezimmer ist...
Ansich ist er ein ganz netter Kerl und will auch für den Schaden aufkommen, bzw seine Versicherung dann fragen, aber naja, mein Abend war denn gestern gelaufen.
8 Antworten
Er ist als Verursacher des Schadens natürlich haftpflichtig dem Eigentümer gegenüber. Der muss an ihn den Anspruch auf Reinigung oder Reparatur stellen, die der Verursacher dann an seinen Haftpflichtversicherer weiter gibt. Diese entscheidet, ob der Schaden in de Leistung der Versicherung gehört und wenn ja, reguliert sie den Schaden, d.h. zahlt, verhandelt mit dem Eigentümer oder lehnt den Anspruch ab.
Ok, das hört sich ja ganz gut an. Ich hoffe das klappt alles. Ich steh natürlich auch mega schlecht den Nachbarn da... Ich hab ja nichts gegen Erbrochenes und ich mach das ja auch weg, aber wenn man locker 5 Minuten neben dem Bad im Flur steht, dann hätte man auch ebend mal da rein gehen können und nicht die wohnungstür aufmachen und das ganze Treppenhaus voll kotzen.
Vermutlich nicht. Das fällt unter Grobe Fahrlässigkeit.
Das muss der Typ aber schon seine Versicherung direkt fragen, wir kennen seinen Vertrag nicht.
Im Versicherungsrecht geht es beim Thema Fahrlässigkeit konkret um einen Schaden, den jemand zwar nicht beabsichtigt, aber durch sein Verhalten begünstigt und so letztlich verursacht hat. Anders gesagt: Hätte die betreffende Person den Schaden durch ein anderes Verhalten verhindern können, liegt Fahrlässigkeit vor. In diesem Fall kann es sein, dass die Versicherung nicht oder nur teilweise für den Schaden aufkommt.
ERST die Versicherung fragen, trotz allem.
Hat die Versicherung eine Alkoholklausel? Viele Versicherungen nehmen den Schadensersatz unter Alkoholeinfluss nicht an.
Schau in den Vertrag, und klärt das mit der Versicherung.
Ist ja nicht meine Versicherung, sondern seine
Selbst wenn nicht, dann kauft man halt ne Ladung weiße Farbe und streicht den Teil des Treppenhauses der nicht mehr weiß ist. Der Boden wird ja kein Teppich sein, deshalb sollte es sich nur um die Wand handeln.
Das kostet nicht die Welt und ist auch kein Hexenwerk.
Naja, meiner Meinung nach ist er für den Schaden verantwortlich. Das heißt: Wenn kauft er die Farbe und er streicht auch, ganz einfach.
Aber er sieht es immerhin auch so und will für den Schaden aufkommen, bzw seiner Versicherung bescheid geben
Wer letztendlich Farbe kauft und streicht könnt ihr ausmachen, ich will damit nur sagen, dass wenn die Versicherung das nicht übernehmen sollte es auch einfach selbst erledigt werden kann.
Ja das ist mir auch bewusst
Der Hauseigentümer kann darauf bestehen, dass das von einer Fachfirma gemacht wird Basis natürlich Zeitwertentschaedigung
Ja, er soll den Schaden dort melden. Und ihr müsst natürlich dem Vermieter Bescheid geben.
Oh ok, naja denn zahlt er es aus eigener Tasche