Handy unabsichtlich beschädigt, was jetzt machen?

3 Antworten

Ich würde auf keinen Fall mehr als die Hälfte zurückbezahlen : das Handy hatte ja auch nix dort liegen zu tun. Wenn man sein Handy rumliegen lässt, dann trägt man auch die Verantwortung - zumindest einen Anteil davon - dafür, was damit geschieht.

user20155 
Beitragsersteller
 02.03.2015, 20:58

Sie meinen, die Hälfte der Reparaturkosten? Natürlich müsste ich mich erstmal nochmal erkundigen ob das so überhaupt okay wäre, aber wenn, dann müsste er es in die Reparatur geben und mir dann die Rechnung ausstellen, richtig?  

Das ist ein klassischer Fall für die Privathaftpflichtversicherung, die Deine Eltern mit ziemlicher Sicherheit irgenwann einmal abgeschlossen hatten.

Den Schaden genau so, wie er sich zugetragen hatte, der Versicherung melden. Auch die Bedenken, dass das Handy, möglicherweise vorher schon defekt waar, äussern. Den Rest macht die Versicherung, das muss Euch nicht mehr kümmern. Entweder bezahlt sie die den vollen Betrag (Zeitwert), oder sie kann den Vorschaden nachweisen (was der Versicherung vermutlich nicht gelingen wird) und kürzt die Leistung. Die PHV hat schließlich auch eine Rechtsschutz-Funktion, also Abwehr oder Minderung unberechtigter Forderungen. Auf jeden Fall bist Du dann aus dem Schenider und musst kein eigenes Geld für den Schaden aufbringen.

Also, Du selbst mußt da erstmal gar nichts zahlen.

Das ist ein Fall für Eure Haftpflichtversicherung. Diese wird sich um alles kümmern, und sich mit dem Geschädigten in Verbindung setzen.

Wichtig ist, dass der Schaden dort wahrheitsgemäß gemeldet wird. Ruft Eure Versicherung an, und die schicken Euch eine Schadensmeldung zu. Das ist ein Formular, das ausgefüllt werden muß.

Schreibe dort dann auch rein, dass sich das Handy auf der Kippe einer Fensterbank befand, und dass es evtl. schon vorher beschädigt war.

Die Versicherung prüft dann alles, und Du bist aus der Sache raus.

Sie zahlt dann maximal den Zeitwert des Handys, oder die Reparatur, wenn diese günstiger ist.

Wenn sich herausstellen sollte, dass der Geschädigte eine Mitschuld hat, oder das Handy vorher schon defekt war, zahlt sie evtl. gar nichts.

Sie leistet dann passiven Versicherungsschutz und wehrt unberechtigte Ansprüche von Dir ab.

Sollte der Geschädigte meckern, oder Fragen haben, so kannst Du ihm immer sagen:"Wende Dich an meine Haftpflichtversicherung" :-)