Auf einer Party eine Musikbox kaputt gemacht, was nun?

5 Antworten

Deine Freundin ist wohl auch Schülerin und hat sich das Ding irgendwann mal geleistet. Du solltest es ihr erstatten. Es gibt immer mal wieder Zeiten im Leben, da kann jeder einzelne Charakter zeigen: Was Du bei anderen zerstörst, richte wieder gerade und nicht Du sondern Deine Freundin hätte Grund zu jammern.

Einen Schaden melden kannst Du in jedem Fall auch ohne Rechnung. es geht nur  um die Meldung, was passiert ist und nicht um eine Abrechnung, dass kommt dann später.


Die Haftpflichtversicherung deiner Eltern will natürlich eine nachvollziehbare Schadensmeldung haben.

Dann wird sie auf Basis Zeitwert den Schaden regulieren.

Wenn du für diesen Schaden gar nicht verantwortlich bist, wird sie die Forderung in deinem Sinne zurück weisen. (auch vor Gericht)

Als guter Freund solltest du mit deiner Freundin besprechen wie man das vernünftig regeln kann.

Den Schaden muss man gleich melden. Das mit der Rechnung hat auch Zeit bis später. Wenn die Rechnung nicht mehr da ist, kann der Zeitwert geschätzt werden. Man kann ja z.B. im Internet anhand der Hersteller- Produktbezeichnung recherchieren, was Produkt XY mal neu gekostet hat. Die Versicherung zahlt definitiv, so lange du nicht jede Woche einen Schaden meldest.:)

Haftpflicht Versicherung vorhanden? Frag mal deine Eltern, die müsste zahlen. Musst aber so tun, als hättest du sie im vorbeilaufen umgehauen, kann sein dass die Haftpflicht nicht zahlt, wenn du die Box mit ihrer Erlaubnis rumgetragen hast.

IchFrageEtwas  16.10.2016, 17:54

Angetrunken solltest du auf jeden fall nicht erzählen, das könnte probleme geben. Lass den Alkohol einfach weg:D

Apolon  16.10.2016, 23:55
@IchFrageEtwas

Angetrunken solltest du auf jeden fall nicht erzählen, das könnte probleme geben. Lass den Alkohol einfach weg:D

Ich glaube, du bist hier im Forum falsch.

Anstiftung zum Versicherungsbetrug ist auch eine Straftat.

Allerdings könnten die Eltern ruhig in ihrer Schadensmeldung schreiben, dass er angetrunken war - eine Leistung wäre auch in diesem Fall möglich, allerdings nur wenn er auch den Schaden verursacht hat.