Zahlt die private Haftpflicht bei Rohrverstopfung?
Guten Abend. Eine Rohrreinigungs Firma hat über 2 Tage geschätzte 50 Kilo Feuchttücher aus dem Abfluss gebohrt, mit allen möglichen Mitteln, an mehreren Stellen die Wand dafür aufreißen müssen. Ziemlich heftige Angelegenheit. Kosten mind. 2,500 Euro. Ich wohne 5 Jahre hier, habe nie Feuchttücher verwendet, laut Firma ist dieser Abfluss aber ausschließlich von meiner Wohnung, Altbau, 100 Jahre alt - die Rohre liegen entsprechend versetzt, wäre sonst nicht passiert hat der Klempner gesagt. Das Problem ist, dass ich nicht das Gegenteil beweisen kann. Es wird wohl alles darauf hinauslaufen die private Haftpflicht zu kontaktieren. Wie liegen meine Chancen aus dieser Problematik, welche ich wirklich nicht verursacht habe wieder rauszukommen? Können sich 5 Jahre alte Feuchttücher vom Vormieter evtl dort angesammelt haben ? Und falls ja, nützt mir diese Erkenntnis irgendwas ?
Danke an alle die bis hier gelesen haben und danke für seriöse Antworten. Gruß
13 Antworten
Gehe ggf. zu einem Rechtsanwalt und dieser wird in schönstem Juristendeutsch vom Vermieter verlangen, zu beweisen, dass die Feuchttücher von Dir sind.
Dazu könnte er z. B. DNA-Material sichern und untersuchen lassen. Schließich braucht er noch von Dir Material zum Vergleich. Es liegt an Dir, ob Du das liefern willst oder nicht. Bleibst Du bei Deinem Standpunkt, dass die Tücher nicht von Dir sind, wird es der Vermieter sehr schwer haben, Dir teures Fehlverhalten nachzuweisen.
Den Anwalt kann man sich sparen, wenn man seine Privathaftpflicht informiert. Die haben eine Rechtsabteilung um unberechtigte Forderungen abzuwehren. Kann sich der Vermieter mit denen rumschlagen und er Mieter lehnt sich zurück, nachdem er seinen Schaden eingereicht hat.
Wieso sollte hier die eigene Privathaftpflicht-Versicherung eintreten?
Die reguliert nur Schäden, die man anderen zugefügt hat.
Ja, hier wurde dem Vermieter ein Schaden zugefügt.
Die reguliert nur Schäden, die man anderen zugefügt hat.
Nein, die Aufgabe der Haftpflicht ist es
- zu prüfen und dann zu entscheiden ob
- ein nicht vorsätzlich aber schuldhaft herbeigeführter Schaden durch die versicherte Person vorliegt und diesen zu bezahlen
- gegen die versicherte Person eine Forderung geltend gemacht wird, welche diese nicht schuldhaft zu vertreten hat und diese auch gerichtlich abzuwehren.
Egal wie man es dreht und wendet der Versicherer muss, Vorsatz außen vor, die versicherte Person schadlos stellen.
Vgl. §§ 100 VVG i.V.m. Muster-AHB GdV 2016
Der geschädigte Dritte wäre hier der Eigentümer des Gebäudes.
Wie liegen meine Chancen aus dieser Problematik, welche ich wirklich nicht verursacht habe wieder rauszukommen?
Glaubst du hier sind Hellseher am Start?
Du schilderst der Haftpflicht die Sachlage und die wird dann möglicherweise einen Gutachter schicken und anschließend entscheiden ob sie zahlen oder abwehren soll.
Unwahrscheinlich - Haftpflichtversicherung zahlen üblicherweise bei geliehenen gemieteten Sachen.
Mietsachschäden an der Mietwohnung sind schon seit Jahrzehnten standardmäßig in der PHV versichert.
...oder auch bei Mietsachschäden!
Wenn die Verstopfung ausschließlich vom vorigen Mieter gewesen wäre, hätte sie sich ja längst vorher bemerkbar gemacht.
Du hättest deine private Haftpflicht sofort einschalten müssen. Sie wirkt ja auch als passive Rechtsschutzversicherung um unberechtigte Ansprüche abzuwehren.