Brandloch im Sofa, was beachten bei Meldung Haftpflicht?
Hallo Ihr Lieben,
ich habe dummerweise unabsichtlich ein Loch in eine Ledercouch gebrannt (durch abgefallene Zigarettenasche, dann erst nach 1 Minute bemerkt). Nun war es kein altes Stück, sondern ein modernes Designerteil. Der Geschädigte ist mit mir verwandt, aber nicht in erster Linie. Habe den Schaden auch sofort am nächsten Tag der Versicherung gemeldet (ist abends passiert). Jetzt die Frage: Was muss ich beachten? Was muss ich und was darf ich auf keinen Fall der Versicherung sagen?
5 Antworten
Einfach die Wahrheit sagen, du hast es doch nicht mit Absicht getan und dass ihr verwandt seit ist unerheblich, ihr dürft nur nicht zum selben Haushalt gehören.
Ehrlich währt am längsten -und Lügen haben kurze Beine. Es ist egal, ob ihr verwandt seid oder nicht, die haftpflicht des Schadensverursachers muss den Schaden regulieren. Und für Lederreparaturen gibts Fachfirmen (lederzentrum) die mach das gut ung günstig vor Ort - und es stellt sich die frage ob sich der Aufeand mit der Versicherung lohnt. Außerdem wirst dann sehen, ob das sogenannte Designer Sofa wirklich eine ordenliche Ware ist oder nur überteuerter Designerschrott Made in China :-)
Ehrlich gesagt kann es da durchaus Probleme geben. So schnell brennt Asche nämlich gar nicht in Leder ein. Zumindest nicht in echtes. Meist kann man die Asche, die den Stoff verfärbt hat mit ein wenig Lederpolitur sehr schnell wieder entfernen, sodass gar kein Sachschaden entstanden ist.
Deiner Versicherung solltest du nichts verschweigen und einfach die Wahrheit erzählen. Du unterschreibst auf der Schadenanzeige, dass du wahrheitsgemäße und vollständige Angaben gemacht hast. Entspricht das nicht den Tatsachen, verletzt du deine Obliegenheiten als Versicherungsnehmer. Das kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen und sogar die Kündigung seitens des Versicherers.
Erscheint dem Versicherer deine Schadensschilderung plausibel, bekommst du die Kosten für die Reperatur oder den Zeitwert des Sofas ersetzt.
Erstmal klingt das nach klassischem Haftpflichtschaden. Es stellen sich aber auch Fragen:
- wohnt ihr zusammen? (dann eventuell keine Leistung)
- ist grobe Fahrlässigkeit in deinem Tarif mitversichert?
Bei dem Schaden hast du aber richtig reagiert und es sofort der Gesellschaft gemeldet. Das ist die sigenannte Obliegenheit. Schäden müssen unverzüglich gemeldet werden. Wenn du es wirklich nciht mitbekommen hast und es unabsichtlich war, sollte die Gesellschaft eigentlich bezahlen.
Wo siehst Du denn ein Problem ? Die Sachlage ist doch eindeutig. Du hast einem 3. einen Schaden zugefügt und Dein PHV muss zahlen. Entweder eine Reparatur (wenn möglich) oder ein neues Sofa. Wenn ihr nicht im selben Haushalt wohnt wird sie auch anstandslos zahlen.
Vielen Dank Ihr Lieben.Mache mir halt Sorgen, weil es das Lieblingsstück des Geschädigten war und ich jetzt fürchte, dass ich auf den Kosten für die Reperatur oder sogar die Neubeschaffung aufkommen muss.