Handy von Freundin bei Reparatur kaputt gemacht, zahlt die Haftpflichtversicherung?
Hallo erstmal,
meine Freundin hat ihr Handy ziemlich kaputt gemacht und mich gefragt, ob ich es reparieren kann. Ich habe ja gesagt und alles gemacht. Danach ging es nicht mehr an und ich habe es beim örtlichen Handyreparateur vorbeigebracht damit der mal drüber schauen kann. Jetzt habe ich einen Rückruf bekommen, dass wahrscheinlich irgendwo ein Kurzschluss war oder eine Platine durch einen elektrostatischen Schock zerstört wurde. Naja lange Rede kurzer Sinn, das Handy ist kaputt. Jetzt frage ich mich, ob in diesem Fall eine Haftpflichtversicherung zahlen könnte (auch wenn ich das für sehr unwahrscheinlich halte).
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
6 Antworten
Eher unwahrscheinlich. Ihr lebt nicht zusammen? Dann wäre es garantiert ausgeschlossen.
aber auch so. zum einen könnte die Versicherung bezweifeln das du tatsächlich den schaden verursacht hast. wenn das Handy vorher bereits kaputt war könnte der schaden ja auch da dem Grunde nach da gewesen sein aber erst später sichtbar geworden sein.
Dann haftest du zivilrechtlich nicht für derartige Gefälligkeiten, in den meisten fällen zahlt desshlab auch die Haftpflichtversicherung nicht. außer dies ist Ausdruck mit versichert.
angenommen du hast den schaden tatsächlich verursacht (und es wird von der Versicherung nicht bezweifelt) und du hast einen Tarif bei dem Schäden aufgrund von Gefälligkeiten mit versichert sind, würde natürlich auch maximal der Zeitwert des Handy ersetzt werden des es hatte bevor du da bei gegangen bist. je nach dem was deine Freundin vorher damit angestellt hat (also wie stark das bereits kaputt war) und wie alt es ist würde es wohl sowieso nicht viel Geld geben
Nein wir leben nicht zusammen, Freundin ist hier auch platonisch gemeint (was im Deutschen ja nicht so leicht zu unterscheiden ist). Ich frage mal bei der Versicherung nach wie die das bewerten würden. Danke auf jeden Fall für die Antwort.
Das wäre ein Betriebshaftpflichtschaden des Reparaturbetriebes. Die leistet aber nur, wenn dieser auch "Bearbeitungsschäden" eingeschlossen hat.
PFUSCH bezahlt allerdings keine Versicherung.
Deine Freundin hat einen Anspruch gegen diesen Betrieb, der das Gerät endgültig kaputt gemacht hat.
Wohl eher nicht, da es hier ''Eigenverschulden'' ist.
Hättes sie es direkt zum Profi gebracht, sähe das vielleicht anders aus.
Da habt ihr leider Pech gehabt.
Nein, zahlt die nicht. Die kennen die Tricks, wenn Leute ein neues Handy brauchen.
Ist mir auch mal passiert, da will man anderen einen Gefallen machen und dann startet das Handy nicht mehr. Seitdem leite ich die immer an Fachgeschäfte für die Reparatur weiter und repariere nur noch meine eigenen Geräte.