Zahlt die Haftpflicht, wenn ich einen Kratzer in das Auto meines Freundes gefahren habe?
Hallo,
bin heute mit dem Auto meines Freunes im Parkhaus an einem Pfosten hängen geblieben. Die kratzer sind wirklich nicht schlimm, etwas die Beifahrerseite und das Plastik hat bisschen was abbekommen, mein Freund wird trotzdem ausrasten...
Aber nun denn, ich bin auf seinem Auto nicht angemeldet, bezahlt das trotzdem meine Haftpflichtversicherung?
LG
8 Antworten
Hallo Kyrra!
Zu diesem Thema gibt es immer wieder Missverständnisse.
Richtig ist grob gesagt:
Wer einen Schaden verursacht muss haften, also den Schaden ersetzen.
Ist man als Schadensverursacher irgendwo irgendwie versichert, ändert das nichts daran, dass man als Verursacher trotzdem haftet.
Versicherungen schließen im Kleingedruckten oft viele Risiken aus, das hat aber keinen Einfluss darauf, dass der Verursacher haften muss.
Umgangssprachlich wird oft flapsig gesagt: "Da besteht keine Haftpflicht." Meist stimmt das aber nicht, gemeint ist eigentlich: "Da besteht kein Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung."Aber eine Haftpflicht (Pflicht den Schaden zu ersetzen) besteht doch.
Du wirst Deinem Freund den Schaden ersetzen müssen.
Es gibt auch Ausnahmen bei denen man nicht haftet, die zu erläutern, würde aber jetzt nur zu weiterer Verwirrung führen.
Hallo,
@ "IchSchauMal"
sag mir bitte mal ganz dringend diese Gesetzesnorm. Bin echt mal gespannt!
Ansonsten ist es schon richtig. Haftung in diesem Fall auf jeden Fall gegeben - aber keine Deckung durch die Versicherung!
Hallo,
@ "IchSchauMal"
sag mir bitte mal ganz dringend diese Gesetzesnorm. Bin echt mal gespannt!
Die Antworten hier sind schon richtig. Haftung in diesem Fall auf jeden Fall gegeben - aber keine Deckung durch die Versicherung!
Wenn in der Kasko deines Freundes du als Mitfahrerin aufgeführt bist würde diese einspringen. Allerdings wird er dann auch höher gestuft und man muss durchkalkulieren ob sich die Regulierung rechnet.
Ansonsten muss ich den Aussagen bzgl. Haftpflicht hier ein wenig wiedersprechen: Lt. Gesetz haftet man nicht für geliehene Dinge wenn sie dem bestimmungsgemässen Gebrauch zugeführt wurden. Auch wenn man sich moralisch haftend fühlt.
Haftpflicht kann sehr praktisch sein,
tritt beim Autoleih'n NICHT ein!
Hat der Inhaber 'ne Kasko?
Sonst ist es nur Dein Fiasko!