Wasserschaden wer zahlt? Muss ich den Schaden zahlen?

5 Antworten

Ich frage mich ernsthaft, wie man vergessen kann einen Wasserhahn in der Küche zu zudrehen???

Na egal.

Der Verursacher haftet für den Wasserschaden. Selbst wenn der Verursacher eine private Haftpflichtversicherung hat, prüft diese, worauf der entstandene Schaden zurückzuführen ist. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung die Zahlung verweigern oder sich das Geld vom Versicherungsnehmer zurück holen.

Hast Du keine Versicherung, kann das durchaus sehr kostspielig für Dich werden.

Empfehlung: Du solltest Dich umgehend anwaltlich beraten lassen! Ein Anwalt kann Dir genau sagen wie Du Dich verhalten sollst um die Kosten möglichst im Rahmen zu halten!

Das zahlt die Gebäudeversicherung bzw. die Hausratversicherung (je nach betroffenen Sachen).

Die könnten dann Regress beim Verursacher nehmen. Da käme zuallererst der Wohnungsbewohner in Frage, weil nach dem ersten Anschein der offene Wasserhahn in der Regel auf den Wohnungsbesitzer zurückgeht.

Jetzt kommt aber noch die Geschichte mit "ein anderer hat den Wasserhahn offen gelassen" dazu. Hm. Schwierig, da gibt es ja außer euch beiden wohl nur wenige andere Zeugen UND man müsste dir ja auch nachweisen, dass der Gesamtschaden durch das Offenlassen des Wasserhahns verursacht wurde - z.B. ist ja der reingerutschte Lappen noch so ein weiteres Ding, was die Haftungsklärung schwierig macht. Wer hat den denn reinrutschen lassen? Hattest du eine Sicherungspflicht bezüglich der Lage des Lappens ...?

Die eigene Haftpflichtversicherung würde das alles klären und sogar die Anwalts- und Gerichtskosten zur Klärung bezahlen. Lohnt sich also. Alles in allem: Schließ für zukünftige Probleme dieser Art eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung ab.

Für den aktuellen Fall würde ich persönlich mich auf den Standpunkt stellen, dass das zuerst die Gebäudeversicherung zu bezahlen hat (weder du noch der Mieter oder Wohnungsbesitzer!) und dass die Gebäudeversicherung dir dann doch bitte einmal eine Haftung nachweisen soll. Stichwort Lappen.

In erster Linie greift hier die Gebäudeversicherung des Eigentümers und die Hausratversicherung des Nachbarn. Bei Versicherungen können gegebenenfalls mit Regressforderungen auf den Verursacher zukommen, welche natürlich zu begleichen sind. 

Ja, Du selber haftest - denn selbst bei einer Haftpflichtversicherung wäre fraglich, ob sie das nicht als grobe Fahrlässigkeit einstuft und nicht zahlt

moinn111 
Beitragsersteller
 20.11.2017, 21:38

Aber kann sein das jmd zwischenzeitlich in der wohung war was ich zwar nicht glaube muss er als mieter nicht seine eigene wohung vor verlassen nochmal nach gucken ab alles in ordnung ist ?

Ich hatte schon mal mit einem ähnlichen Fall zu tun...damals ist die Gebäudeversicherungen für den Schaden aufgekommen. Gebäudeversicherungen sind in gewissen Fällen nämlich in der Vorleistungspflicht. Und die hat dann im Nachgang die Möglichkeit dich in Haftung zu nehmen. Man muss aber immer den einzelnen Fall betrachten um das zu beurteilen. Und übrigens: Die Haftpflichtversicherungen, die ich kenne, zahlen auch wenn du grob fahrlässig gehandelt hast. Du solltest auf jeden Fall für die Zukunft eine machen.
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