Waschtischarmatur im Badezimmer verkalkt defekt jetzt soll Mieter den nicht beauftragte Armatur bezahlen ist da so richtig?
Hallo ich bin Mieter meine Waschtischarmatur (Übergabeprotokoll vorhanden) im Badezimmer war verkalkt und innreparabel ausgetauscht die Firma die die Armatur ausgetauscht hat habe ich nicht beauftragt die Rechnung ging an den Vermieter.
Jetzt fordert der Vermieter die Kosten von mir zurück. was kann ich tun um die Rechnung nicht zu begleichen??
12 Antworten
Zuerst mal muss ich zu deinem Fall sagen, irreparabel war die Armatur mir Sicherheit nicht. Eventuell lag da ein Defekt an der Kartusche/ Steuerpatrone vor und die kann man auch austauschen und muss nicht gleich die ganze Armatur erneuern. Ich vermute das nur eine Dichtung an der Kartusche defekt war und diese zusätzlich verkalkt war. Da kann man die Dichtung wechseln und viele Kartuschen kann man kurz auseinanderbauen und mit geeignetem Werkzeug reinigen und neu einfetten dann geht die wieder wie neu. Ist eben rentabler für die Firma die ganze Armatur zu wechseln. Wenn der Vermieter das dann so veranlasst hat würde ich an deiner Stelle keinen Cent bezahlen, zumal es auch seine Armatur ist. Wenn er sich bequatschen lässt gleich die Armatur zu ersetzen ist das absolut nicht deine Sache da der Betrag sowieso höher liegt als die Obergrenze für Kleinreperaturen.
Schau in Deinen Mietvertrag. Da ist meistens eine bestimmte Summe für Kleinreparaturen vereinbart. Das musst Du selbst bezahlen.
Übersteigt die Rechnung diese Summe, musst Du nichts bezahlen.
Das hatte ich schon selbst.
Außerdem kannst Du nichts dafür, dass Euer Leitungswasser kalkhaltig ist. Dagegen kannst Du auch nichts unternehmen.
INNEN kan man keine Armarur teinigen.
Das kalkhaltige Wasser kommt aus der Leitung, also aus den Rohren.
Aber den Perlator kann man reinigen - den kann man sogar abschrauben und ´n neuen dranmachen. Nirgends steht, dass die Rohre verkalkt sind. Es ist die Rede von der Armatur.
Aber Lotta! Bei einem verkalktem Perlator ist die Armatur doch nicht irreparabel? Eine Fachfirma würde die Armatur doch nicht austauschen, wegen dem Perlator.
Nein, Dietmar, das war auch nur ein Beispiel zur Renigiung einer Armatur. :-)
Wie sollte das Innenleben der Armatur zu entkalken sein?
Von einem Innenleben habe ich nichts geschrieben - nur dass putzen und entkalken einer Armatur dem Mieter zuzumuten ist.
Eine äußere Verkalkung erfordert keinen Wechsel. Die innere kann zu Funktionsmängeln bzw. Funktionsuntüchtigkeit führen, so dass die A. ausgetauscht werden muss und das zu Lasten des Vermieters. Der FS schreibt, sie war defekt. Defekt ist sie nicht, wenn äußerlich Kalkablagerungen vorhanden sind. Das Putzen würde also keine Abhilfe bringen.
Nochmal zm Verständnis:
Das kalkhaltige Wasser kommt aus der Leitung. Da ist es nur logisch, dass eine Armatur auch innen verkalkt. Auf das Wasser hat der Mieter keinen Einfluss.
Und in die Armatur kommt kein Mensch rein.
Weise die Rechnung zurück. Du bist nicht verpflichtet, den Ersatz der Armatur zu bezahlen. Der Wechsel ist keine Kleinreparatur im Sinne des Gesetzes. Dass die A. verkalkt und deshalb unbrauchbar war/wurde, ist nicht dein Verschulden.
Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.
Hallo ich bin Mieter meine Waschtischarmatur (Übergabeprotokoll vorhanden) im Badezimmer war verkalkt
du hast wohl den Schaden verursacht, damit must auch für den Schaden geradestehen; obwohl bei Verschleiß der Vermieter aufkommen müsste. bzw. da häufiger Gebrauch: Kleinreparaturgeschichte, siehe MV
peterobm:
Es kommt darauf an, ob es sich um das Übergabeprotokoll der soeben bezogenen Wohnung handelt oder eines, das mit dem Auszug angefertigt wurde.
Trifft der erste Fall zu, kommt es darauf an, ob der Mieter die verkalkte Amartur billigend in Kauf nahm oder aber ob eine Vereinbarung getroffen wurde, dass der Vermieter sie in Ordnung bringt.
Verkalkungen sind eine Folge von ganz normalem Gebrauch. Übrigens vermeidbar durch eine Entkalkungsanlage im Keller, die Sache des Vermieters ist.
Richtig, wenn aber keine EKA vorhanden ist, muss man öfters mal putzen
verkalkt ist das Eine - welche Beschädigung liegt vor? Dichtung
Eine Verkalkung entsteht in der Regel durch eine mangelhafte Reinigung, d.h. Mieterverschulden.
Folglich kann sich der Vermieter die Kosten bei Dir wieder holen.
Der Mieter ist aber verpflichtet, die Wohnung pfleglich zu behandeln. Dazu gehört auch, dass man die Armaturen regelmäßig sauber macht und enkalkt. Und das ist durchaus zumutbar.
Die Frage ist nur, wie lange die FS dort schon wohnt. Innerhalb von z. B. 2 Monaten verkalkt eine Armatur nicht dermaßen, dass sie nicht mehr zu reparieren ist. Das kann man ihr also nicht anlasten. Wohnt sie aber schon 2 Jahre dort und hat die Armatur nie entkalkt, wird man ihr das auch zur Last legen.