Vermieter stellt eigene Reinigungarbeiten nach Wohnungsübergabe in Rechnung?!
Hallo, ich wollte einmal nachfragen, ob der Vermieter seine eigene Reinigungsarbeit in Rechnung stellen darf?
Also es geht darum: Ich bin aus einer 1-Zimmer Wohnung (30qm) ausgezogen. Bei der Übergabe meinte der Vermieter, dass der Teppichboden zu dreckig sei, der PVC Boden und und und. Im Vertrag steht jedoch besenrein. Ich habe natürlich gesaugt und gewischt. Da ich seine Meinung nicht geteilt habe, habe ich das Übergabeprotokoll nicht unterschrieben. Jetzt 7 Monate nach Auszug, nach mehrmaliger Aufforderung meine Kaution zurück zu erhalten und Eingang der Jahresabrechnung, stellt mein Vermieter eine Reinigungsrechnung zusätzlich.
20 Stunden á 10 € für die Reinigung des Teppich + Fahrtkosten für die Reinigung + 2 Wochene, in der dort keiner Wohnen konnte, spricht die Hälfte der Miete.
Zum Teppich ist noch zu sagen, dass er zwei kl Brandlöcher hatte und ich dies meiner Versicherung gemeldet habe, der Vermieter hat sich nie bei meiner Versicherung zu dem Schaden geäußert. Er hat einfach eine Summe von meiner Versicherung erhalten. Ist das erlaubt? Darf man das?
Hat jemand Erfahrung? Freue mich auf jede Antwort
10 Antworten
Die Forderung des Vermieters ist verjährt. Ansprüche hätte der Vermieter gerichtlich binnen 6 Monaten nach Rückgabe der Wohnung geltend machen müssen. Alle anderen Überlegungen sind deshalb irrational.
Nach all dem, was ich jetzt dazu gelesen habe, ist die erste Frage, um wieviel es jetzt noch geht.
Kaution minus Nebenkostennachzahlung = ?? € Restkaution minus Reinigung = 0 € ?? Verbleibender Betrag, den Du zahlen müßtest.
Da Du wenig Geld hast, hast Du zwei Möglichkeiten: Durch Verhandeln den Restbetrag noch weiter drücken oder aber erst recht das verlangen, was Dir zusteht und dabei auch das Risiko eines Rechtsstreits einzugehen.
Fakt ist: Bei der Erstattungssumme, der Fläche, der Abnutzung des Teppichs war wohl 20 Stunden Reinigung im Vergleich zu einem neuen Teppich unwirtschaftlich. Dafür kannst Du nicht verantwortlich gemacht werden.
Fakt ist auch: Hätte er gleich einen Teppich neu verlegt, wäre es auch nicht zu dem behaupteten Mietausfall gekommen.
Dritter Fakt: Jeder Vermieter weiß, dass es reine Glückssache ist, wenn man nach dem Auszug eines Mieters sofort wieder einen neuen Mieter hat, sodass kein Mietausfall entsteht. Offenbar hatte er in den 3 Monaten Deiner Kündigungszeit gar keinen Nachmieter gefunden und will nun die Hälfte seines vermuteten Ausfalls Dir aufs Auge drücken. Er hatte so gesehen auch eine Schadensminderungspflicht, also sofort einen Teppich neu verlegen und nicht erst 2 Wochen schruppen.
Wenn Du damit zu einem Anwalt gehst, wird der kein Vermögen für eine Erstberatung und einen ersten Brief verlangen. Wenn es dann darum geht, einen Gerichtsprozess zu starten, können Dir vielleicht auch Deine Eltern helfen. Es geht hier letztlich nicht um einen hohen Streitwert, und damit bleiben auch alle Gebühren noch im Rahmen.
Es geht schließlich doch um einige Hundert Euro.
Strategie "Abwarten": Das nächste, was kommen kann, ist ein gerichtlicher Mahnbescheid. Gegen diesen kannst Du ohne jegliche Begründung Widerspruch einlegen. Dann muss der Vermieter auf Zahlung klagen und dann kommt alles vor Gericht, was ich oben geschrieben habe und Dein Anwalt könnte dann Gegenklage auf Rückzahlung der Restkaution in Höhe von x € einreichen. Diese Vorgehensweise maximiert aber die Kosten des Verfahrens. Deshalb wäre es wohl besser selbst den ersten Schritt zu tun und die Rückzahlung der Restkaution zu fordern.
Ein wichtiger Aspekt: Was wurde von der Versicherung erstattet? Der Zeitwert des Teppichs oder nur die fachmännische Ausbesserung der Brandflecken. Das sollte man klären.
Wurde der Zeitwert des Teppichs erstattet, darf der Vermieter in der Tat nicht nochmal dessen Reinigung verlangen. Ob er den Teppich schruppt, bis er wieder wie neu aussieht oder gleichen einen neuen verlegen läßt, ist dann nämlich endgültig sein Privatvergnügen. Danke, johnny...
Wenn der Vermieter deinen Dreck weg macht, wir er das wohl kaum kostenlos tun. Wenn er eine Reinigungsfirma beauftragt hätte, wäre das weitaus teurer geworden.
Wurde der Schaden denn damals zeitnah der Versicherung gemeldet? Dann hättest du ja eine Mitteilung bekommen, müssen, dass der Fall reguliert wurde.
Wenn der Vermieter deinen Dreck weg macht, wir er das wohl kaum kostenlos tun. Wenn er eine Reinigungsfirma beauftragt hätte, wäre das weitaus teurer geworden.
Im Mietvertrag steht besenrein
Sie können nicht beurteilen wie dreckig der Teppich war und wie alt er ist
Haben Sie wenig bis keine Ahnung von Mietrecht, es wäre besser Sie beleiben bei Ihren Expertenthemen
Wenn der Vermieter deinen Dreck weg macht
Sowas zu schreiben ist eine Frechheit.
Vierfach Daumen runter für Ihren schlechten Beitrag.
Das passiert heutzutage kaum noch, daß dies eine Versicherung mitteilt.
Doch ich habe eine Rückmeldung von der Versicherung erhalten. Mit der Mitteilung, dass mein Vermieter sich nicht gemeldet hat und sie diesem einen Betrag von 150€ überwiesen haben.
Also hat die Versicherung 5 € je m² bezahlt. Reinigungskosten 200 €. Zusammen macht das € 350,-. Eine normale Abnutzung muss sich der Vermieter auch zurechnen lassen. Somit hätte der Vermieter einen Teppich im Wert von wahrscheinlich über 15,- € je m² verlegen können.
Da ist doch stark anzunehmen, dass 20 Stunden Reinigung von vornherein unwirtschaftlich waren. Du kannst nicht haften für unwirtschaftliches Handeln Deines Vermieters.
Also die Rechnung, für eine 30qm Wohnung finde ich etwas überzogen. Das klingt ein wenig danach, als würde er an den Kautionen verdienen wollen. Am besten du wendest dich an einen Anwalt für Mietrecht, dass der zumindest mal prüfen kann, ob das gerechtfertigt ist.
Danke für deine Antwort, ich finde 20 Stunde auch sehr hoch und wollte nochmal sicher gehen, ob das auch andere so wahrnehmen. An einen Anwalt würde ich mich sehr gerne wenden, doch leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung und habe auch nicht das nötige Kleingeld um mir einen zu leisten. Ich bin nich in der Ausbildung. Ich werde alles erstmal abwarten, was sich ergibt, wenn er merkt, dass ich erstmal nicht bezahle. Vielen Dank
Wie hoch ist die Kaution? Ist die Kaution höher als die Rechnung, die er jetzt stellt oder niedriger? Also musst Du noch was drauf zahlen oder nicht.
In jedem Fall wird es um etwa 2 Monatsmieten gehen. Gerade weil Du kein Geld hast, solltest Du dran bleiben. Einfach nur abwarten ist nicht so gut.
Auch ohne Rechtsschutzversicherung kannst du zu einem Rechtsanwalt gehen. Lass dich bezüglich der Kosten beraten, soweit ich weiss, wenn der Fall zu deinen Gunsten ausgeht, dann muss dein ehem. Vermieter sogar deine Anwaltskosten bezahlen und bis dahin gibts auch noch Möglichkeiten wegen der Anwaltskosten.
Hallo, ich wollte einmal nachfragen, ob der Vermieter seine eigene Reinigungsarbeit in Rechnung stellen darf?
Unter bestimmten Voraussetzungen darf der Vermieter Eigenleistung in Rechnung stellen.
Also es geht darum: Ich bin aus einer 1-Zimmer Wohnung (30qm) ausgezogen. Bei der Übergabe meinte der Vermieter, dass der Teppichboden zu dreckig sei, der PVC Boden und und und. Im Vertrag steht jedoch besenrein. Ich habe natürlich gesaugt und gewischt.
Das war schon zu viel:
Besenrein Keine Renovierungsarbeiten
(dmb) Ist der Mieter nach der Vereinbarung im Mietvertrag nur zur „besenreinen“ Rückgabe der Wohnung verpflichtet, muss er nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) keine Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten durchführen. Der Mieter muss die Wohnung leer räumen und grobe Verschmutzungen beseitigen.
Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 124/05) hat – so der Mieterbund – entschieden, dass beim Auszug des Mieters keine besonderen Reinigungsverpflichtungen hinsichtlich Wohnung, Keller oder Fenster bestehen. Besenrein bedeute, „mit dem Besen grob gereinigt“.
Diese Verpflichtung erfüllt der Mieter schon dann, wenn er grobe Verschmutzungen beseitigt. Dazu gehört – so die Bundesrichter – auch das Entfernen von Spinnweben im Kellerraum. Weitergehende Reinigungsarbeiten können über die Vertragsvereinbarung „besenrein“ nicht verlangt werden.
Da ich seine Meinung nicht geteilt habe, habe ich das Übergabeprotokoll nicht unterschrieben.
Mieter und auch Vermieter sind nicht verpflichtet ein Protokoll zu unterschreiben.
Jetzt 7 Monate nach Auszug, nach mehrmaliger Aufforderung meine Kaution zurück zu erhalten und Eingang der Jahresabrechnung, stellt mein Vermieter eine Reinigungsrechnung zusätzlich.
Der Vermieter müsste, wenn er im Recht wäre. Ihnen die Gelegenheit geben den Mangel zu beheben und eine angemessene Frist setzen.
In Ihrem Fall kann er aus mehreren Gründen nichts fordern:
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Im Mietvertrag steht besenrein
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Bis zu 6 Monate hat der Vermieter eine Überlegungsfrist um Schadenersatz zu fordern, wenn z.B. die Verschmutzung des Teppichs über eine normale Abnutzung hinausgeht. Die 6 Monate sind verstrichen.
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Er hat keine Frist zur Behebung der Mängel gsetzt und Ihnen auch nicht die Gelegenheit gegeben den Mangel zu beheben, Da schon 7 Monate vorber
20 Stunden á 10 € für die Reinigung des Teppich + Fahrtkosten für die Reinigung + 2 Wochene, in der dort keiner Wohnen konnte, spricht die Hälfte der Miete.
Zum Teppich ist noch zu sagen, dass er zwei kl Brandlöcher hatte und ich dies meiner Versicherung gemeldet habe, der Vermieter hat sich nie bei meiner Versicherung zu dem Schaden geäußert. Er hat einfach eine Summe von meiner Versicherung erhalten. Ist das erlaubt? Darf man das?
Spätestens dann würde er nichts mehr fordern können, er hat Geld bekommen und der Teppich unterliegt einer Abnutzung die der Vermieter sich gefallen lassen muss.
MfG
Johnny
Die Nebenkostenabrechnung unbedingt prüfen lassen! ok, wie mache ich das genau? Danke
Zum Mieterschutzbund gehen.
Danke, für eure super Antworten :)
Da fehlt noch was:
Der Vermieter hat schon Geld bon der Versicherung bekommen, hier will er also doppelt kassieren!