Wer kommt für die Reparatur auf, wenn der Mieter den Fenstergriff abbricht. Der Vermieter?
Bei einem Dachflächenfenster im Bad hat der Mieter den Fenstergriff abgebrochen. Die Firma (Bras), die das Fenster hergestellt hat, gibt es nicht mehr, vorraussichtlich auch keine Ersatzteile. Vorraussichtlich muß das gesamte Fenster ausgetauscht werden, mit den anhängenden Folgekosten (Tapeten oder Kacheln im Bad). Der Mieter hat den Vermieter erstmal informiert. Wie ist die Rechtslage? Muß der Vermieter oder der Mieter die Kosten tragen?
9 Antworten
Es soll noch den Beruf des Schreiners geben. Der ist durchaus in der Lage, einen Griff an einen Rahem zu befestigen. Warum soll dafür das Fenster ausgetauscht werden? Kaufst du auch ein neues Auto, wenn der Scheibenwischer kaputt ist?
Der Mieter muß zahlen. Bzw seine Haftpflichversicherung.
Wer den Schaden verursacht hat, muß ihn auch Zahlen.
Ich denke der Vermieter. Man kann doch keinem Mieter zumuten ein neues Fenster anzuschaffen, da ausserdem der Mieter den Griff normal benutzt hat und kein Vandalismus vorlag...
reparaturen an gegenständen die dem häufigen gebrauch unterliegen (tür- u fenstergriffe, rolladengurte, wassehähne usw.) unterliegen der kleinreparaturregel, d.h. der mieter muss sich bis zu einem maximalen betrag von 77 € ohne mwst an den kosten beteiligen - der darüber hinausgehende betrag ist sache des vermieters
du hast offensichtlich von dieser thematik wenig ahnung - würde mich dann auch nicht so weit aus dem fenster lehnen .mein kommentar fußt auf einer längst anerkannten rechtssprechung, die auch schon seit jahren in JEDEM MIETVERTRAG z.B. von Haus und Grund angeführt ist . würde gerne detailliert das gegenteil von dir hören - wenn du schon so kategorisch offensichtlich etwas anderes weißt. dann solltest du dies auch dem fragesteller mitteilen
Irren ist menschlich, deshalb entschuldbar. Man muss immer bereit bzw. gewillt sein, etwas dazuzulernen oder sich zu korrigieren. Niemand ist allwissend. Ich sehe mich veranlasst, wenn offensichtlich fehlerhafte Ratschläge erteilt werden, dazu etwas zu äußern. Auch ich musste mich schon korrigieren.
habe gestern nacht eine vielzahl deiner kommentare zum mietrecht gelesen und da ist mir besonders klar geworden, wie hochkompetent, sachlich begründet und auf die fragen spezifisch zugeschnitten deine antworten sind. hut ab und vollste anerkennung. habe bisher keine kompetenteren ratschläge zu irgendeinem themenkomplex gefunden als deine sehr lebensnahen hinweise. nicht jeder anwalt hat dieses wissen, insbesondere die aus der judikatur genannten belege sind sehr wertvoll.- wo hast du diese alle "abgespeichert" ? nochmals, mein kommentar war inhaltlich voll daneben - entschuldige mich in aller form und habe mich davon überzeugt, dass mit dir eine äußerst kompetente person sehr wertvolle ratschläge gibt. danke für deine kulante art meine "entgleisung" zu entschuldigen
Der Vermieter.
Falsche Antwort!