Wasserhahn verkalkt: wer zahlt - Mieter oder Vermieter?
Bei uns ist der Wasserhahn in der Küche so verkalkt, dass kaum mehr Wasser durchkommt. Unsere Freunde haben alle verschiedene Ansichten, wer denn nun einen verkalkten Wasserhahn bezahlen muss - der Mieter oder der Vermieter.Im Vertrag steht, dass wir für Kleinreparaturen aufkommen müssen. Ist das eine? Kennt sich da jemand definitiv aus?
20 Antworten
nach § 535 BGB muß der vermieter dafür aufkommen. das gesetz ist aber abdingbar und kann durch mietvertrag auf den mieter übertragen werden.
meist ist der text im vertrag so, daß ausdrücklich wasserhähne als kleinreparaturen benannt werden. nur bei teueren armaturen oder wenn der einsatz durch einen teueren handwerker erfolgt, kann die in der rechtsprechung gefundene obergrenze überschritten werden.
mein rat: wenn du keinen ärger willst, kauf einen hahn im baumarkt und schließ ihn selbst an. wenn du das wasser nur im keller abstellen kannst, informiere die anderen hausbewohner.
Es gibt dazu ein aktuelles Urteil, obwohl die Verkalkung für sich gesehen ja keine Kosten verursacht. Ich kann aber annehmen, was du erfragen möchtest. Insofern also das Auslaufventil / die Armatur repariert wird, trägt der Mieter die Kosten, vorausgesetzt es existiert eine wirksame Kleinreparaturklausel (Kosten je Rep. und Jahressumme sind vereinbart). Etwas anderes ist es, wenn der "Wasserhahn" ausgetauscht wird, dann ist es keine Reparatur mehr sondern eine Instandhaltung. In diesem Fall trägt der Vermieter die Kosten.
So eine Sache, in der der Wasserhahn verkalkt war, kam mal vor Gericht. Dort wurde entschieden, dass Mieter Kleinreparaturen nur dann bezahlen müssen, wenn sie sie auch selbst verursacht haben. Bei einem verkalkten Wasserhahn ist das nicht der Fall, also muss der Vermieter zahlen (AG Gießen, 40 M C 125/o8).
Das kommt eben auf den Mietvertrag an, auf das Limit für Kleinreparaturen, die der Mieter zu zahlen hat und auf die Kosten für den neuen Wasserhahn. Es gibt sehr preiswert einfach und es gibt sehr teure Armaturen. Das kann man aus der Ferne nicht beurteilen.
Den Perlator entweder selbst reinigen, ich lege ihn in Essigwasser, andere nehmen Zitronensäure.
Diese Arbeit ist zwar - folgt man der Kleinreparaturklausel - Sache des Vermieters, denn der Wasserhahn ist dem tägichen Zugriff ausgesetzt, nicht der Perlator oder eine Mischdüse - Sache des Vermieters,
aber hier ist vielleicht auch Fingerspitzengefühl erforderlich, ob man wegen 2-3 Euro den VM bemühen sollte.
an den perlator hat noch keiner gedacht, weil er von wasserhahn schrieb. aber du wirst recht haben, denn ein wasserhahn verkalkt selbst nur, wenn er nicht bewegt wird wie z.b. zufuhr klospülung.