Darf der Vermieter einen zusätzliche Verwaltungskosten im Schadensfall dem Mieter in Rechnung stellen?
Ich habe bei mir in der Mietwohnung einen Schaden verursacht (Waschbecken beschädigt).
Meinen Vermieter habe ich über diesen Schaden Zeitnah informiert. Der Vermieter teilte mir hiernach die Firma mit, welche sie für die Reperatur beauftragen würden. Sie bestanden darauf, das genau diese Firma diese Reperatur durchführt müsste (OT: die rechtliche Wuchergrenze wurde bei der Rechnung sogar um das doppelte überschritten).
Meiner Versicherung habe ich die Rechung von der Firma, welche die Reperatur durchführte, dann übergeben. Diese haben die Schadenssumme, welche auf der Rechnung stand, vollständig übernommen.
Jetzt hat mir mein Vermieter nochmal eine Rechnung zukommen lassen. In dieser Rechnung befand sich nochmal die Rechnung von der Reperaturfirma. Zuzüglich fordert der Vermieter jetzt auch noch weitere 3,00 Euro "Verwaltungskosten" ein.
Sind diese "Verwaltungskosten" zulässig? Muss ich die rechtlich zahlen? Übernimmt die Haftpflichversicherung diese nachträglichen Verwaltungskosten an meinen Vermieter auch noch? Gehört ja dann auch mit zum Schaden. Über diese Kosten wurde ich zuvor nicht informiert.
Drei Euro?
steht doch dort. Die 3 Euro möchte der Vermieter von mir jetzt zusätzlich haben.
Du bemühst wegen 3 Euro die Versicherung? Hoffe sie nutzt bei Dir ihr Kündigungssrecht im Schadensfall
ich kann dir gerade nicht folgen. Zahlst du jede unberechtigte Forderung? und weil ich dies hinterfrage sollen sie mich laut deiner Meinung nach besser Kündigen?
8 Antworten
Verwaltungsaufwand/Verwaltungskosten trägt grundsätzlich der Vermieter.
Diese Rechnung über 3,00 EUR solltest du ignorieren oder mit dem Vermerk "Fehlende Rechtsgrundlage" an den Vermieter zurückgeben.
Um nicht einzugestehen, dass da ein Fehler gemacht wurde, wählt der Vermieter das Wort "Kulanz". Auch in Zukunft trägt er allein die Verwaltungskosten aber nicht aus Kulanz sondern zu Recht.
Mal abgesehen davon, dass der Betrag von 3.00 schon ein blosses Nachdenken kaum wert ist: Nein, darf er nicht. Die Schadenbearbeitung eines Waschbeckens gehört zum normalen Geschäftsrisiko einer Vermietung. Anders wäre es, wenn der defekte Gegenstand ein Garagentor oder eine Hausfassade wäre. Diese Dinge überschreiten die normale Geschäftsabwicklung im Rahmen eines Mietvertrags.
Egal wie klein der Betrag ist, Unrecht lasse ich nie auf mich sitzen, besonders bei Geld nicht, hier fühlt es sich immer so an wie ein Diebstahl. Ich habe schon Strafanzeigen wegen fehlenden 90 Cent gestellt. Auch meinen ex Vermieter habe ich wegen einer kleinen Summe bis vor den Richter geschlört (1 Ordner voll mit anwaltlicher Korrespondenz . Das wurde am Ende doch noch für ihn eine teure Sache.
Anscheinend sind diese paar ergaunerten Cents der Gegenseite auch sehr wichtig. So wichtig, dass sie die ergaunerten Cents so lang wie möglich verteidigen wollen. Dank Leuten wie mir werden diese Gauner in Zukunft vorsichtiger. Man kann sagen, ich schütze damit andere Menschen.
Tue, was du nicht lassen kannst und zerre deinen Vermieter vor den Kadi. Nur: Möchtest du dort wohnen bleiben? Manchmal kommt ein Umzug teurer, als 3.00.
Ein Anspruchsteller hat Anspruch auf Ersatz seines Schadens, ich kann aus der Frage nicht ersehen, wie hoch der ausgefallen ist.
Was hast Du ihm denn bezahlt für den angerichteten Schaden und hat der Vermieter diesen auch belegt, gerichtsfest?
Für seinen Aufwand sind möglich 20 EUR Pauschale, wie jeder Autofahrer mit Anprüchen weiß.
Ich denke mal mit Verwaltungskosten meint er einfach den 'Mehraufwand' der auf ihn zu gekommen ist. Sprich Telefonate, Fax, Emails, Briefe etc.
Also ICH würde die 3€ einfach bezahlen und gut ist. Du willst ja jetzt keinen Rechtsstreit deswegen anfangen.. Wenn es um 300€ ginge okey, aber 3€..
Sonst frag nach was genau er mit Verwaltungskosten meint und frag dann deine Versicherung.
aber dies gehört doch zu den Pflichten eines Vermieter dazu. Dafür bezahle ich doch schon Miete, dass müsste darin mitinbegriffen sein. Lieber hätte ich selbst eine Firma beauftrag. Diese wäre bei gleicher Leistung um das ca. 3 fache billiger gewesen.
Ne, das sind keine Pflichten des Vermieters. Miete zahlst du für die Wohnung, nicht für die Arbeit des Vermieters. Ich weiß ja nicht was genau die 3€ sind, aber ich hätte sowas jetzt auch nicht in Rechnung gestellt. Er scheinbar schon. Wie gesagt: Frag ihn was genau das für Kosten sind und frag deine Versicherung ob sie das übernehmen wollen..
Was der Vermieter für die Reparatur bezahlt ist doch eigentlich egal, ersetzt werden muss ja lediglich der angerichtete Schaden.
Viele Vermieter haben aber Vertragsfirmen, die dann auch zur Verfügung stehen, wenn es einen Notfall gibt. Oder möchtest du bei einem Rohrbruch auf eine "billigere" Firma warten, die dann VIELEICHT in drei Wochen einen Termin frei hat?
Die Kontaktierten günstigeren Firmen (alles fachfirmen) hatten Zeitnah Zeit gehabt. Es war die überteuerter Firma vom Vermieter die mich warten lies.
Die Rechnung von der überteuerten Vertragsfirma hab ich ja bezahlt.
Es geht jetzt aber um die nachträgliche Rechnung vom Vermieter. Diese kann ich kein Stück nachvollziehen.
Ich habe die Rechnung von der Reparatur doch bezahlt. Es geht um die extra Rechnung vom Vermieter an mich.
Was bitte hast Du? Dann rüge mal Deinen Irrtum und hole Dir das Geld wieder.
Deine Argumentation, daß die Kosten für das neue Waschbecken inklusive Einbau Wucher sind, vermag ich nicht nachzuvollziehen.
Du hast das Waschbecken beschädigt, den Schaden Deiner Haftpflichtversicherung gemeldet und sie haben die Rechnung bezahlt. Und dann diskutierst Du mit dem Vermieter über die Höhe der Rechnung?
Neben einem neuen Waschbecken kostet auch der Einbau durch eine Fachfirma. Und es ist das Recht des Vermieters, eine Firma auszuwählen, mit der er gute Erfahrungen gemacht hat.
Giwalato
Die Rechnung habe ich bezahlt. Die Rechnung welche ich vond er Reperaturfirma bekommen habe. Ja, sie ist Wucher, ich habe mir 3 weitere Kostenvoranschläge eingeholt. alle waren beim gleichen Waschbecken doppel, fast sogar 3 mal so günstiger. Da die Versicherung diese rechnung bezahlt ist dies dann auch egal
Die Rechnung über 3 Euro Verwaltungskosten für den Vermieter kam Wochen später. Sind diese jetzt überhaupt rechtens?
Diese 3 Euro beanstande ich jetzt. Ich habe alles unter Vorbehalt bezahlt. ich werde sonst die komplette rechtlich anfechten. Wegen Wucher.
Dein Aktionismus führt zu höheren Kosten, denn Dein Vermieter muß sich zusätzlich damit auseinandersetzen.
Wenn Du einen Autounfall verursachst, kannst Du dem Geschädigten auch nicht vorschreiben, wo er sein Auto reparieren lässt. Deine Kfz-Haftpflichtversicherung steigt in der Prämie, unabhängig vom Betrag, den die Versicherung an den Geschädigten zahlt.
Bei der Privathaftpflicht erhöht sich die Prämie nicht einmal. Und trotzdem machst Du einen Aufstand. Und bindest Zeit und verursachst weitere Kosten. Ohne Not.
Ja, sie ist Wucher, ich habe mir 3 weitere Kostenvoranschläge eingeholt. alle waren beim gleichen Waschbecken doppel, fast sogar 3 mal so günstiger.
Warum hast Du dir Kostenvoranschläge eingeholt, wo Du doch den Schaden bereits deiner Versicherung gemeldet hast? Du hast doch damit gar nichts mehr zu schaffen? Die Versicherung hält sich an den Geschädigten, deinen Vermieter, und spricht mit diesem ab, wie er den Schaden reparieren lassen will.
Ich habe alles unter Vorbehalt bezahlt
Wie jetzt, ich denke die Versicherung hat die Rechnung bezahlt?
ich werde sonst die komplette rechtlich anfechten. Wegen Wucher.
Du kannst gar nichts anfechten, weil Du nicht involviert bist. Du hast mit dem ganzen Vorgang nichts mehr zu schaffen. Das ist eine Sache zwischen deinem Vermieter und deiner Versicherung. Ferner fehlen dir mit Sicherheit gutachterliche Fachkenntnisse, um zu entscheiden, was Wucher ist.
Im Übrigen gibt es nicht "3 mal günstiger" sondern höchstens ein Drittel von der gezahlten, von dir als Wucher angesehenen Rechnung.
Wenn ich dein Vermieter wäre würde ich aus den drei Euro 30 machen, selbst die wären noch rechtens, weil ich auch einen Zeitaufwand habe, um Telefonate mit der Versicherung zu führen, oder Briefe zu schreiben und zu versenden.
Da gehst du von was falschen aus. Das ist eine Sache von mir und den Vermieter. Die Versicherung überweist mir ja auch das Geld und nicht den Vermieter.
Mir kam das mit diesen aufgezwungenen Untermehmen alles sehr komisch vor. Daher habe ich den Preis mit weiteren Kostenvoranschlägen nochmal überprüft. Hätte die Versicherung den Schaden doch nicht übernommen hätte ich mich geweigert das dieses Wucherunternehmen beauftragt wird. Bei einer Klage hätte ich vor Gericht sehr gute Karten gehabt.
Allein der § 254 BGB gibt mir da schon recht. Das mit dem Wucher kann ich ihm rechtlich auch sehr leicht nachweisen. Diese rechtliche Grenze für Wucher hat er mehr als überschritten.
Unter Vorbehalt schreibe ich bei solchen unsicheren Geschichten immer dazu, damit lasse ich mir die Möglichkeit offen rechtlich dagegen später noch mal vorgehen zu können. Mit einen Fuß halte ich damit die Tür rechtlich noch offen.
Darf ich fragen welche Qualifikation du zu diesen Bereich aufweisen kannst?
Auch bei den Verwaltungskosten bewegt er sich auf sehr dünnen Eis. Zahlst du immer etwa ungerechtfertigte Geldforderungen ?
Du hast echt zu viel Zeit.
Ich verstehe langsam.
Du hast Dir das Geld für die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten von der Versicherung auszahlen lassen, wolltest einen Teil des Geldes in Deine eigene Tasche stecken. Dich selbst am Schaden Deines Vermieters bereichern. Deshalb die Kostenvoranschläge bei anderen Firmen.
Das wäre Versicherungsbetrug.
Was für ein Blödsinn. Es stand auch erst in den Raum ob meine Versicherung diesen Schaden überhaupt trägt. Besonders wenn Wucherpreise gefordert werden. Auch war es denkbar, dass ich eine Eigenbeteilung von der Versicherung in Rechnung gestellt bekomme.
Mit deinen Äußerungen würde ich ganz vorsichtig sein. Ich bin sehr Klagefreudig. So sicher und anonym wie du meinst bist du im Internet nicht unterwegs.
Danke für deine Antwort. Ich habe meinen Vermieter noch gestern eine email geschrieben . Seine Antwort darauf habe ich auch schon erhalten.
Vermieter: “bezugnehmend auf Ihre E-Mail möchten wir Ihnen mitteilen, dass die von uns angeforderten Verwaltungskosten eine Grundlage für den damit verbundenen Verwaltungsaufwand darstellt. Aus Kulanz werden wir Ihnen die Verwaltungskosten ausbuchen, sodass Sie diesen Betrag nicht ausgleichen müssen. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.“
Das mit der Kulanz finde ich echt amüsant. Bin aber erleichtert, dass dies so schnell jetzt vom Tisch ist.