Kann mein Vermieter mir kündigen, wenn ich den Hausflur nicht reinige, der durch Hund von anderen Mieter verunreinigt wird?
Bin Mieter seit 20 Jahren in dieser Wohnung. Meine Übermieterin hat einen Freund mit Hund, der ständig da ist. Dieser Hund uriniert öfter in den Hausflur, außerdem ist alles voll Hundehaare, die sogar von oben bis zu meiner Wohnungstür gefegt werden. Habe meinen Vermieter schriftlich informiert. Laut Hausordnung sind Tiere verboten. Habe jetzt vom Anwalt meines Vermieters ein Schreiben bekommen, dass er, wenn ich den Hausflur nicht reinige, eine Firma beauftragt und mir die Kosten in Rechnung stellt. Außerdem bietet er mir an meinen Mietvertrag zu kündigen, wenn mir das nicht passt. Was soll ich tun? Einen teuren Anwalt beauftragen oder ruhig alles hinnehmen?
11 Antworten
Leider hat der Anwalt recht.
Bitte den Vermieter darum, wenn der Hund mal wieder ins Treppenhaus uriniert, eine Firma zu beauftragen, die Dir dann die Rechnung schicken soll. Wenn Du beweisen kannst, dass der Besucher-Hund hingepisst hat, kannst Du diese Rechnung dann an diesen oder die Mitbewohnerin weiter reichen.
Der Mann hat bestimmt eine Hundehalterhaftpflichtversicherung und wenn sein Hund was anstellt, was jemand anders Kosten verursacht, hat die Versicherung das zu bezahlen.
Wie kann man das beweisen?
Foto machen - am besten während der Tatausführung und wenn das nicht geht, hinterher die Sauerei fotografieren. Dann Küchentuch eintauchen und in ein Glas stecken und dieses dann ganz dicht verschließen und aufbewahren. Den ganzen Vorgang am besten filmen, sodass alles nachvollzogen werden kann. Sollte der Hundebesitzer dann behaupten, sein Hund wäre es nicht gewesen, könnte man bestimmt über eine DNA-Analyse den Verursacher überführen.
Falls Dir das alles nicht passt, solltest Du tatsächlich den Mietvertrag kündigen, denn entweder bist Du in dem Haus mittlerweile unerwünscht oder der Vermieter will sein Haus künftig nur noch an Chaoten vermieten.
Dein Platz nicht mehr, oder?
Kündigen kann er Dich nicht so ohne weiteres, so lange Du die Rechnungen dann brav bezahlst.
Das ist immer das Problem bei Mehrfamilienhäusern.
Ein Hund verliert nun mal ein paar Haare (Ok, das Urinieren geht so nicht), welche beseitigt werden müssen.
Letztendlich bleibt so etwas an allen Hausbewohnern hängen. Wer hier den Dreck produziert (Ob Mensch oder Tier), ist dann unerheblich.
Fakt ist, wenn Du für die Treppenhausreinigung laut Vertrag verantwortlich bist, musst Du diese auch durchführen.
Im übrigen ist ein pauschales Hundehaltungsverbot im Mietvertrag unwirksam.
Auch wenn es durch Hausordnung verboten ist, kann der Vermieter immer noch Absprachen mit dem Mieter haben. Es ist auch egal, wovon der Dreck kommt. Wenn im Mietvertrag steht, dass du deinen Flur oder was auch immer sauber zu halten hast, dann musst du das auch machen.
Erkundige dich beim Mieterschutzbund oder ähnlichen Organisationen. Und erstmal weiter den Flur reinigen....
Hier ein Urteil abzugeben, ohne den genauen Sachverhalt zu kennen würde dir auch nicht weiterhelfen.
Viel Erfolg.
Das sind beliebte Streitthemen. Anscheinend habt ihr eine Putzregelung des Flures/Treppenhaus. Tiere sind zwar verboten, das gilt aber nicht für Besuch der mit Hund kommt. Kannst du nicht mit der Mieterin sprechen, dass sie den Urin selbst wegwischt weil das für dich nicht in Ordnung ist? Ansonsten kannst du dagegen nichts wirklich machen. Hundehaare wegsaugen und kurz durchwischen.