Wer bezahlt in diesem Fall den Handwerker - Mieter oder Vermieter?

6 Antworten

Der Mieter ruft den Vermieter an und zeigt ein Mängel auf.
Der Vermieter hat seinem Lieblingshandwerker und schickt ihn los.

Der Vermieter zahlt, da er den Auftrag aufgegeben hat.

da du den Auftrag erteilt hast, musst du bezahlen. Dass er so lange da war ist wohl ziemlich frech, aber wenn er belegen kann, das er so lange da war und aus dem Grund, zu welchem du den Auftrag erteilt hast, dann bezahlst du 100% dieser Rechnung. Hat er noch 1 Stunde an einer anderen Heizung rumgebastelt, dann musst du diese Stunde nicht bezahlen. Du bezahlst für den Auftrag den du erteilt hast. Nicht mehr und nicht weniger

Vielleicht solltest Du künftig andere Handwerker beauftragen? Warum werden hier zwei Stunden Arbeitszeit berechnet, wenn der Handwerker eigentlich gar nichts machen musste? Dem würde ich aber ordentlich was husten.

Ansonsten ist es empfehlenswert dem Mieter das Prinzip einer solchen Heizung zu erklären und ihn darauf hinzuweisen, dass er künftige und unnötige Einsätze selbst zu zahlen hat.

Wer die Musik bestellt, zahlt.

Vielleicht solltest Du den Mietern das Prinzip der Heizung mal erklären.



Zwei Stunden ohne Fahrzeit für ein paar Fragen und Rumschrauben an der Heizung.... Die würde ich sowieso nicht bezahlen, die sind eine Frechheit. Ansonsten bist du der Auftraggeber und zahlst auch die Rechnung.