Toilette abgebrochen, wer zahlt?
Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Mietrecht.
Folgendes ist passiert:
Beim normalen Benutzen der Toilette ist diese aus der Wand gebrochen. Der Vermieter fordert nun den Mieter auf für den Schaden aufzukommen.
Ist er damit im Recht?
Eigentlich ist es doch fahrlässig, dass die Toilette so schlecht angebracht ist, und meiner Meinung nach müsste doch eher der Vermieter bzw. derjenige dafür aufkommen, der die Toilette installiert hat.
Der Mieter hat auch keine Hausratsversicherung. Dazu hat der Mieter eine ganz normale Statur, bei der man nicht davon ausgehen kann, dass die Toilette einfach so abbricht.
Vielen Dank für Eure Antoworten.
P.S. Es wäre mir lieb, wenn nur Leute antworten, die auch wirklich Ahnung haben. Bitte nicht raten, das kann ich selbst ;)
7 Antworten
Bei der Toilettenschüssel handelt es sich um ein "fest" eingebautes Teil der Wohnungsausstattung, also ist der Vermieter zuständig alsbald für Ersatz oder Reparatur zu sorgen. Sprich das bei ihm klar an und setze eine Frist, ansonsten Minderung der Wohnungsmiete. Wende dich an einen Mieterverein, da wird dir geholfen.
Danke.
Es muss immer derjenige zahlen, der den Schaden verursacht - so ist die Regel. Dass die Toilette nicht ordnungsgemäß angebracht war, müsste erst mal nachgewiesen werden. Tatsache ist, dass der Mieter ein Teil des gemieteten Objekts beschädigt hat, also dem Eigentümer einen Schaden zugefügt hat. Wenn du z.B. einen Mietwagen hast und den Rückspiegel beim Einstellen abbrichst (wie auch immer) musst du ja auch für den Schaden aufkommen.
Danke für Deine Antwort, aber ich kann mir gar nicht vorstellen, dass bei einem normalen Gebrauch so eine Toilette einfach abfällt, wenn sie ordnungsgemäß angebracht wurde. Da müsste man ja drauf rumspringen =)
Du hast natürlich recht: Der Vermieter muss für den Schaden aufkommen, wenn du nicht gerade "randaliert" hast...
Abgesehen davon würde ich dir eine Hausratversicherung empfehlen. (Nein, ich bin kein Versicherungsmakler!) Dabei geht es um DEINEN Hausrat.
Nicht Hausrat- sondern Haftpflichtversicherung könnte das regulieren.
Danke. Es geht aber tatsächlich nicht um meine Wohnung.
normalerweise ist das sache des vermieters. und normalerweise hat auch der vermieter den bewies zu führen, dass der Mieter die toilette absichtlich zerstört hat. liegt es an mangelhafter bausubstanz oder schlechter verarbeitung, dann kann sich der vermeiter gegebenenfalls das geld vom ausführenden handwerker zurückholen sofern nachweisbar ist, dass ein Montagefehler ursächlich war...
lg, Anna
Der Vermieter muss nicht für den Schaden aufkommen! Denn wenn ei "Hänge WC" vom Handwerker angebracht wird, Kontroliert er es auf Festigkeit - und Dichtigkeit. Ferner halten Sie mindestens ein Gewicht von 150 KG aus. Dieses wird in den Porzelanwerken auch regelmäßig getestet. Wenn es schon bei eure "Hellowin Sauftour" kaput gegangen ist, so hole im Baumarkt ein neues, das kostet ca. 50 €, und lasse es durch einen Installateur anbringen (im Bekanntenkreis) Wenn nicht melde es deiner Haftpflichtversicherung! Auch dein Vermieter muß eine "Gebäudeversicherung" haben! Das kannst du erkennen wenn er die Jahresabrechnung bringt. Diese kann er nämlich auf die Mieter umlegen!
und außerdem wäre es auch völlig egal, ob nüchtern oder besoffen, solange keiner versucht hat auf dem Klodeckel Trampolin zu springen muss ein Hänge-WC die Benutzung aushalten!
Diese Antwort ist weder sinnvoll noch sachdienlich.
Erstens ist es nüchtern passiert. Zweitens ist es nicht mir sondern meinem Vater passiert. Drittens: Bitte lies die Fragen aufmerksam und antworte nur, wenn Du helfen willst. Es bringt nichts beleidigend zu werden bzw. Mutmaßungen anzustellen.