Was passiert wenn im Vertrag steht innerhalb zwei Jahren bauen und es wird nicht gebaut?
Hallo Community, mein Mann hat ein Baugrundstück gekauft. Im Vertrag steht dass innerhalb von 2 Jahren nach Unterschriftsdatum Vertrag, wohnfähig gebaut werden muss. Was passiert wenn er innerhalb dieser 2 Jahre noch nicht angefangen haben solte zu bauen? Droht dann Vertragsstrafe? Wenn ja, wie hoch? Kann die Gemeinde das Grundstück zurück"zwingen" Danke
2 Antworten
Steht auch in dem Vertag drin! Dann ist das Grundstück auf Kosten des Käufers auf die Gemeinde zum Erstehungspreis zurück zu übertragen! Dieser Rückubertrgugnsanspruch ist notarielle z.g. der Gemeinde beurkundet und kann kjederzeit im wege der Zwagnsvolsltreckung durchgesetzt werden, sobald die Voraussetzungnen - Ablauf der Beabauungsverpflichtung - eingetreten sind! Doppelte Kosten für den Ersteher!
Z.B. die Notar und die Amtsgerichtskosten.
vielen Dank!!!
eine Bauverpflichtung richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten; um Spekulationen zu verhindern, steht in vielen Verträgen - vor allem wenn Gemeinden/Städte Baugrund an Bürger verkaufen - eine Bauverpflichtung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes sowie zusätzlich manchmal auch eine Selbstnutzungsverpflichtung; die Gemeinden lassen sich dafür eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen; wird die Verpflichtung nicht erfüllt dnn nehmen sie die Rechte aus dieser Vormerkung wahr und es kommt zur Rückabwicklung des Vertrages; eine gesetzliche Verpflichtung besteht aber nicht;
... aber eben eine vertragliche in grundbuchmäßiger Form!
???? was meinst du bitte schelm1 Welche Kosten werden da doppelt berechnet? In deiner ersten Antwort hast du das geschrieben...
kann man da pauschal sagen, wie lange sich die Gemeinde "danach" Zeit lässt um das Grundstück zurückzufordern?
Pauschalisieren kann man das nicht, vielleicht wird das auch vergessen, aber wenn nicht steht ihr halt da mit enteignetem Grund. Naja wenn ihr das Geld eh nicht habt um zu bauen,dann bringt euch das Land ja auch nicht viel...
Problem ist nicht das fehlende Geld (das ist da), sondern dass mein Mann sich nicht entscheiden kann was und wie er darauf bauen will und der Meinung ist er könnte sich da ewig Zeit lassen. Ich möchte nur genau wissen was passieren könnte wenn der Vertrag nicht eingehalten wird...
vielen Dank humadevil!!!
im Vertag den mein Mann ausgehändigt bekommen hat, steht leider nichts von einem Rückübertragungsanspruch. Welhe Kosten werden da doppelt berechnet?