Grundstück mit Bauzwang kaufen obwohl man noch nicht weiß ob es mit dem bauen klappt? Was können die Konsequenzen sein?

3 Antworten

Die Gemeinde schließt mit dir Verträge, wo die entsprechenden Gebühren drin stehen. Bei uns gab es ähnliche Regeln. Es kann auch sein, dass du das Grundstück wieder los bist, wenn du dich nicht dran hälst. Es muss ja im Neubaugebiet auch wieder Ruhe einkehren und wenn jeder baut wann er möchte, dann klappt das nicht

Paulina42  16.02.2018, 11:46

Ja genau

Misomaniac 
Beitragsersteller
 16.02.2018, 13:49
@Paulina42

Da steht nur das die Gemeinde es dann zum Verkaufspreis zurück kauft....

Misomaniac 
Beitragsersteller
 16.02.2018, 07:36

Heißt in der Beschreibung gibt es eine Passage in der steht was die Konsequenz aus der nicht einhaltung ist?

Feldnuss  16.02.2018, 08:17
@Misomaniac

Richtig. Wenn Du gute Gründe für eine Verzögerung vorbringst, lässt die Gemeinde üblicherweise mit sich reden.

Wenn Du gar keine Anstalten machst, den Vertrag erfüllen zu wollen, ist die vereinbarte Vertragsstrafe fällig und / oder bei Rückabwicklung des Kaufvertrages trägst Du als Verursacher sämtliche Kosten (Notar, Grundbuch, etc.).

Muss trotz alledem eine Rückabwicklung vollzogen werden, was auch der Fall sein kann, wenn Sie als Verkäufer die Immobilie nicht fristgerecht übergeben, können folgende Kosten auf Sie als Käufer zukommen:

  • Die bereits entstandenen Notarkosten
  • Die Notarkosten der Rückabwicklung
  • Die Kosten für Rechtsberatung und Gericht

so mal kurz überschlagen.. sicher nicht vollständig die Liste.

Oft werden solche Fristen auch verlängert wenn im Gebiet die ursprüngliche "Geschwindigkeit" des Verkaufens und Bauen nicht klappt.

Paulina42  16.02.2018, 11:48

Ich kann dir nur sagen, wie hoch bei uns die Strafe war: 40€ Zuzahlung pro qm Grundstück bei einem Verkauf an jemanden neues, plus 20 tsd „ Strafe“ wenn jemand die 2 Jahres Frist nicht einhält. Plus die kosten für Kaufnebenkosten. Das sind locker 50 tsd Euro gesamt. Du solltest es dir also ernsthaft überlegen

Misomaniac 
Beitragsersteller
 16.02.2018, 13:50
@Paulina42

Aber das müssen die ja vorher festlegen, also im Kaufvertrag. Die können ja nicht einfach eine x beliebige Summe dann festlegen. Dafür gibt es ja kein Gesetz...

Gustavolo  16.02.2018, 11:24

Zu den Kosten gehört auch die Grunderwerbsteuer.

Misomaniac 
Beitragsersteller
 16.02.2018, 10:39

Ich will ja keinen Rechtsstreit verursachen. Ich denke das es sich schon vor Ablauf der zwei Jahre herauskristallisieren wird ob ich das Bausvorhaben umsetzen kann oder nicht. Falls nicht würde ich auch auf die Gemeinde zugehen und die ehrlichen Gründe dafür nennen und das cih den Platz wieder abgeben möchte. Ich gehe mal stark davon aus das die mich nicht bestrafen möchten wenn eine Familie mit zwei Kindern ihr Bauvorhaben nicht umsetzen kann.

Was spricht gegen das alte Haus?

Ich denke, die alten Bauweisen, sind bewährt und haltbar. Neubauten sind oft schon wegen der Leichtbauweise mit den poroisierten Ziegeln von minderwertiger Qualität und nicht lange haltbar.

Misomaniac 
Beitragsersteller
 16.02.2018, 07:35

Das ist nicht die Frage!

Onki73  16.02.2018, 08:10
@Misomaniac

Das ist richtig. Für eine verbindliche Rechtsberatung sollte man auch einen Rechtsanwalt aufsuchen.