Grünstreifen auf dem eigenen Baugrundstück?

10 Antworten

Oh weh, welch durcheinander. Zum ersten kann es sich tatsächlich um einen Irrtum der Gemeinde handeln, schließe ich aber zu 90% aus.

Wenn dieser Grünstreifen in einem Plan der Gemeinde bereits dargestellt ist, dann ist es vermutlich ein Auszug aus dem Bebauungsplan. Dann hast du das Grundstück mit den Auflagen erworben und kannst froh sein, dass die Gemeinde die Anpflanzung noch bezahlt hat. Die Anpflanzung war Voraussetzung für deine Baugenehmigung.

Die Unterhaltung (der Besitz) obliegt dir sowieso.

Ob und wo du die Hecke stellen darfst, solltest du mit der Gemeinde klären.

Auf eurem Grundstück kann grundsätzlich GARKEINER etwas, sofern keine Baulast eingetragen ist. Punkt!

Entweder gehört diese Parzelle nicht euch oder sie gehört euch mit gewissen Auflagen.

Wenn diese Auflagen vereinbart wurden, müssen sie auch grundbuchmäßig erfaßt sein. Sind sie das nicht, ist jede Vereinbarung nichtig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Feldnuss  31.08.2018, 21:40

Ein Bebauungsplan kann das schon. Der braucht auch keine Baulast oder eine Grunddienstbarkeit. Als Satzung sind seine Festsetzungen allgemein verbindlich.

Apolon  04.09.2018, 01:14
@Feldnuss

Wenn du schon eine Suchmaschine bemühst, dann bitte ich um einen Link der sich auf eine Rechtsquelle bezieht.

StefanieB1007 
Beitragsersteller
 31.08.2018, 15:16

Im Grundbuch kann ich nicht herauslesen das da etwas in derart eingetragen wurde... da müsste dann doch auch eingetragen sein um welche Fläche es sich handelt (Größe etc.) oder?

Nein, kann sie nicht. Es ist dein Grundstück, wenn es einer beplanzt, bist du das.

Allerdings habe ich auch erlebt, dass die Ecke meines Grundstücks einfach bepflanzt wurde. Ich hab's "rausgerissen" und einen Zaun errichtet.

Die Frage ist, sind schon Grenzsteine/-nägel gesetzt, die anzeigen, wo dein Grundstück endet?

Feldnuss  31.08.2018, 21:17

Doch, kann sie wohl, wenn sie z.B. einen Bebauungsplan erlassen hat, der entsprechende Festsetzungen enthält.

Apolon  01.09.2018, 00:06
@Feldnuss

Völliger Quatsch!

Feldnuss  01.09.2018, 15:48
@TreudoofeTomate

Wenn Du keine Ahnung hat, solltest Du einfach mal die Finger still halten.

Da wird wohl mehr dahinter sein, als Du hier so in der Knappheit verrätst.

Grundsätzlich: Sie dürfen dein Grundstück nicht mal betreten, falls nicht gerade Gefahr imVerzuge ist.

Also klär uns doch ers mal auf, um was es wirklich geht und stelle nicht solche tendenziöse Fragen.

Auf euerem Grundstück darf niemand was !! Es sei denn es gäbe eine Baulast oder Grunddienstbarkeit. Jedoch müsstet ihr es dann nicht pflegen ?!?!?

Das kann sooo nicht sein.

Geh mal aufs Katasteramt und sieh nach den Grenzen, dann auf das Grundbuchamt das Grundbuch einsehen, dann auch das Bauamt mal in Baulastenverzeichniss sehen.

Und dann frag den der verlangt das du pflegt aus welchen Grund er das verlangt, danach fragst du den der da pflanzt warum er meint das zu dürfen.

Feldnuss  31.08.2018, 21:08

Doch, das kann so sein. Dazu braucht es auch keine Baulast oder Grunddienstbarkeit, sondern nur einen Bebauungsplan.

topbaugutachter  31.08.2018, 21:12
@Feldnuss

Bebauungsplan erlaubt keiner Gemeinde mein Grundstück zu betreten, sondern schreibt die Nutzung vor,

Feldnuss  31.08.2018, 21:49
@topbaugutachter

Hier scheint es sich um ein unbebautes oder zumindest uneingefriedetes Grundstück in einem Neubaugebiet zu handeln. Wie kabbes69 vermute auch ich, dass hier ein Pflanzgebot besteht, wobei die Gemeinde die Erstbepflanzung übernimmt. Höchstwahrscheinlich gibt es einen Passus im Kaufvertrag oder Hinweise im Bebauungsplan. Hindert man die Gemeinde daran, darf man die Kosten auch sicherlich selber tragen.