Gunstücksrecht, kann die Gemeinde mich zwingen Grundstück zu verkaufen?
Hallo, ich benötige eine Antwort zum Grundstücksrecht. Ich hab knapp 1000qm grundstuck mit kleinem Haus, die Gemeinde hat sich jetzt entschieden die Felder neben mir zu bebauen. Sie wollen jetzt von mir 300qm um noch ein Haus zu bauen und für die Straße. Falls ich nicht verkaife muss ich Erschließungskosten zahlen. Kann die Gemeinde mich dazu wirklich zwingen? Vielen Dank für Eure Hilfe
2 Antworten
Wenn die Gemeinde einen rechtskräftigen Bebauungsplan aufgestellt hat oder sonst irgendein PLanfeststellungsverfahren gelaufen ist kann die Gemeinde Grundstücke enteignen. Es empfiehlt sich deshalb, sich mit der Gemeinde zu einigen.
Erschließungsbeiträge müssen nur gezahlt werden, wenn das Grundstück zum Bauland erklärt worden ist.
Für diese Zwecke ist eine Enteignung nicht möglich. Die Gemeinde kann aber für das ganze Grundstück und die rechtlich mögliche Grundstücksausnutzung Erschließungsbeiträge festsetzen. Beispiel: Wenn also z.Zt. eine GFZ von 0,3 vorhanden ist, aber eine GFZ von 1,0 zulässig ist, werden die Erschließungsbeiträge von der GFZ 1,0 berechnet.
Also keine Angst vor Enteignung, sondern Bebauungsplan besorgen und Erschließungsbeitragssatzung mit Berechnungsgrundlagen.
Meist können das die Gemeinden! Manche Grundstückseigner, die sich quer gestellt hatten, wurden schon enteignet. Versuch, einen guten Preis für das Land zu erzielen!
So einfach ist das nicht. Enteignungen sind nur möglich "im Interesse der Allgemeinheit".
Bauland ist es ja eigentlich schon gewesen es steht ja schon mein Haus darauf. Die Gemeinde möchte einfach nur noch ein Haus davor setzten und dazu bräuchten sie etwas von meinem Grundstück. Erschließungskosten soll ich nur dann zahlen wenn ich nicht Verkaufe da die Staße an meinem Grundstück neugemacht werden soll für die Häuser die dann neben mir neugebaut werden sollen.