Grundstücksgrenze versetzen lassen -wie genau erfolgt das?
Ich bin kurz vorm Kauf von zwei aneinander liegenden Baugrundstücken.
Für mein Bauvorhaben ist eines dieser Grundstücke etwas zu klein - und zwar möchte ich ein Doppelhaus bauen, welches nach Vorgabe an der Grenze zweier aneinander liegenden Grundstücke liegen darf bzw. die Haushälften genau an der Grenze liegen dürfen.
Der Bebauungsplan erlaubt den Bau von Doppelhäusern, allerdings darf jedes dieser Grundstücke eine maximale Bebauungsfläche von 30% der Grundstücksfläche betragen (grz=0,3).
Ich möchte ein symetrisches Doppelhaus haben. Leider ist eines dieser Grundstücke etwas zu klein für meine gewünschte Baufläche.
Die einzige Option, aus meiner Sicht, wäre die Grenze etwas zu versetzen, damit die maximalen Bebauungsflächen eingehalten werden für mein Baukonzept.
Wäre sowas im Allgemeinen überhaupt möglich? Wenn ja, wie geht man hier vor - erst die Grundstücke kaufen und dann versetzen lassen, oder schon vor dem Kauf sich darum kümmern?
Danke
9 Antworten
Die Frage ist, ob Du die Grenze überhaupt verschieben mußt. Was willst Du anschließend mit dem Doppelhaus machen? Vermieten oder verkaufen? Wenn Du eine Hälfte selbst bewohnen und die andere vermieten willst, dann mußt Du die Grundstücke nur zusammenlegen. Dann wird auch die Bebauungsfläche eingehalten.
Nur wenn Du die Hälften anschließend unabhängig verkaufen willst, mußt Du eine neue Grundstücksgrenze eintragen lassen.
OK, dann habe ich es zuerst falsch verstanden...
Dann kauf beide Parzellen und nach dem Kauf lässt du diese vermessen und die trennende Grundstücksgrenze so versetzen, dass die Abstandsflächen und GRZ` s stimmen.
Ob man eine Grundstücksgrenze versetzen kann, weiß ich leider nicht.
Mit Sicherheit kannst Du die beiden Grundstücke aber vereinigen.
https://www.wuttke-vermessung.de/leistungen/leistung/grundstuecksvereinigung.html
Sicher bekommst Du bei jedem anderen Vermesser eine fundierte Auskunft.
Dass eine Vereinigung geht, weiß ich. Ich muss aber die Grenze beibehalten, um eben ein Doppelhaus bauen zu können. Nur muss diese Grenze etwas versetzt warden. Trotzdem Danke
Sicher hilft Dir hier aber auch ein Vermesser weiter. Das dürfte auch noch nichts kosten....
Hast Du denn beim Bauamt schon einmal nachgefragt, ob Du eine Befreiung für die Überschreitung der GRZ beantragen kannst? Das andere Grundstück dürfte dann ja einen Spielraum haben. Das wäre auch ein Argument für einen entsprechenden Antrag.
dabonline.de/2013/05/01/ausnahmen-befreiungen-und-abweichungen-im-planungsrecht/
Man kann Grundstücke auch teilen. D.h. wenn einfach versetzen nicht geht, muss man erst beide Grundstücke vereinigen und dann das neu entstandene Grundstück wieder so teilen, wie man es braucht. Wäre aber bestimmt verdammt teuer. Der deutschen Bürokratie würde ich das aber zutraun.
ja, das geht, kostet nur extrageld, das ist nicht günstig
ich hatte 2 keilförmige grundstücke, wurden fast mittig geteilt und zu 4 gemacht, 4.000€ nur, richtig preiswert
der typ kam für eine stunde raus, hatte bissel geguckt, dann bissel geplant und mit eintragungen, etc, 4.000€ patsch
das kann nur der eigentümer machen, das kostet natürlich zeit, wenn er es macht, lass ihn
Da hast du es noch richtig günstig bekommen. Als meine Eltern ihr Haus gebaut haben und dafür das Grundstück der Großeltern geteilt wurde, hat uns nur die Grundstücksteilung 15.000 DM gekostet.
echt?
mein nasenanwalt meinte, dass das so teuer wäre, weil es ja so schwierig war
wobei da nicht viel schwierig war
Anwalts- und Notarkosten werden eigentlich immer nach dem Wert des behandelten Objektes berechnet. Also: teures Grundstück - hohe Kosten. Das ist ziemlich dämlich, da ja die Arbeit sich nicht unterscheidet, wenn das Grundstück in einer "besseren" Lage liegt oder eben nicht.
nein, man
der vermesser hatte es geteilt und den anwalt kannte ich seit 35 jahren und habe ihn nach seiner meinung dazu gefragt, der anwalt hatte kein geld bekommen, der vermesser wollte 4000
wie geht man hier vor - erst die Grundstücke kaufen und dann versetzen lassen, oder schon vor dem Kauf sich darum kümmern?
Wenn dann natürlich erst wenn dir beude Grundstücke gehören. Die Kosten und den Papierkrieg will sich der Nocheigentümer sicher nicht ans Bein binden lassen.
Wenn du das Grundstück kaufst brauchst du eh einen Notar für die ganzen Grubdbuchgeschichten etc. der sollte dann auch etwas Ahnung haben, wie man die Grenzen versetzen kann.
Hallo,
meines Erachtens muss lediglich jede Doppelhaushälfte auf dem jeweiligen Grundstück stehen.
Sofern die Verschiebung der Grenzen dennoch erforderlich wird, wenden Sie sich an das zuständige Katasteramt der einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.
Die Kosten sind dann überall gleich hoch und werden nach der Gebührenordnung Ihres Bundeslandes erhoben.
Freundlich grüßt
Frank Hartung
"meines Erachtens muss lediglich jede Doppelhaushälfte auf dem jeweiligen Grundstück stehen"
Ja, so ist das mit der Definition eines Doppelhauses. Deswegen hab ich auch dieses kleine Problem, dass die gewünschte Fläche einer Doppelhaushälfte etwas zu klein ist. Ja, ich werde mich wohl in erster Linie an das Amt für Bodenmanagement wenden, denn sie haben damals die Grundstücke vermessen.
Es soll ein Doppelhaus werden. Jede Doppelhaushälfte soll 2 Wohneinheiten auf 2 Vollgeschosse bekommen. Alle 4 Wohneinheiten werden vermietet. Nur durch Errichtung eines Doppelhauses werden 4 Wohneinheiten ermöglicht, denn der Bebauungsplan max 2-Familienhäuser pro Grundstück besagt. Deswegen dieser Plan, um mein Vorhaben zur Bebauung eines Hauses mit max Wohneinheiten realisieren zu können. Danke