was passiert mit dem Inventar aus der Wohnung nach einem Todesfall?
Hallo. Meine Mutti ist vorgestern verstorben ich steh jetzt teilweise alleine da und weiß nicht was ich machen soll mit dem Erbe. ich hab mit ihr und ihrem Lebenspartner in einer wohnung gelebt. mein bruder und ich wollen das Erbe ausschlagen weil sie einige schulden hat. darf ich trotzdem meine Möbel (sofa,schrankwand,Bett,tv,Konsole usw.) aus der wohnung entnehmen? das selbe geht für den Lebenspartner von hier darf er seine Sachen auch aus der wohnung entnehmen? falls noch fragen zur Klärung eurer Seite auftauchen, bitte, nur zu!
ich danke schonmal.
8 Antworten
Deine Sachen darfst du natürlich mitnehmen, die gehören dir ja. Das gleiche gilt für die Sachen, die dem Lebenspartner gehören. Bei Gegenständen, die deiner Mutter gehörten, sieht das anders aus - von denen dürft ihr nix nehmen. Schwierig wird in der Tat die Abgrenzung. Am einfachsten ist das für die Sachen, für die Belege vorhanden sind. Bei den anderen kann es zu einer Auseinandersetzung mit dem Erben (wenn alle ausschlagen: dem Fiskalerben, also der Gemeinde in der ihr lebt, kommen). Dort solltet ihr euch frühzeitig informieren, damit ihr nicht hinterher auf den Schulden sitzen bleibt!
Hi, danke für die so schnelle Antwort! Da gehts dann auch schon los, belege sind nicht mehr alle vorhanden für meine Möbel. Ich kann doch nicht das Erbe annehmen nur damit ich meine sachen entnehmen kann aus der Wohnung. Ach man der ganze mist wächst mir jetzt schon über den Kopf :(
Die Erben treten anstelle der Mutter in den Mietvertrag ein und sind bis Ablauf der Kündigungsfrist zur Räumung verpflichtet.
Ihr müßt belegen, welche Möbel Euch gehören. Wenn Ihr das Erbe ausschlagt, wird das Sozialamt eingeschaltet. Ich würde raten jetzt schon dort vorzusprechen, um mit dem Rechtspfleger zu klären, welche Möbel Ihr mitnehmen dürft. Möglichweise sieht er keine gute Verwertungsmöglichkeit für die Möbel, die sich noch in der Wohung befinden und ihr dürft diese ohne Entgelt mitnehmen.
Das Gericht ermittelt was zu vererben da ist. Ihr müsst angeben, dass die entsprechenden Sachen euch gehören, evtl. mit Nachweis (Kaufbeleg), dann nimmt das Gericht die Gegenstäde aus dem Erbe. Das Erbe an sich könnt ihr dann abhlehnen. Aber vorsicht, ihr habt hierfür nur 6 Wochen Zeit, sonst gehört euch das Erbe Unwiderruflich.
Zu nächst mal muß das Erbe fristgerecht binnen 6 Wochen nach dem Tod beim Amtsgericht ausgeschlagen werden.
Aus der Wohnung dürfen nur Sachen entfernt werden die nachweislich nicht dem Verstorbenen gehört haben und Dokumente die für die Beisetzung nötig sind.
Ein Nachlaßverwalter, der vom Gericht bestellt wird, kümmert sich dann um alles Weitere.