Wer bezahlt anfallende Kosten nach Todesfall bei Erbstreit?
Wer bezahlt anfallende Kosten bei ungeklärter Erblage? Folgender Sachverhalt: Der Lebenspartner meiner Mutter ist sehr plötzlich verstorben und hat ein unklares Testament geschrieben, wonach je nach Auslegung entwder mein Mutter erbt oder aber der verhaßte Bruder des Verstorbenen. Der Haß lag auf beieden Seiten. Meine Mutter versucht den Erbschein zu bekommen. Es ist aber zweifelhaft ob das klappt. Da es, falls es zum Gerichtsverfahren kommt ewig dauert und man nicht weiß wie das ausgeht, möchte sie sich schon mal um die Auflösung der Wohnung kümmern. Es wäre ja Blödsinn noch über Jahre die nicht bewohnte Wohnung zu finanzieren. Wer ist denn noch zuständig für die Wohnung? Wenn meine Mutter die Erlaubnis vom Nachlassgericht erhält die Wohnung aufzulösen und die Gestände die drin sind einzulagern, muß sie als Auftraggeberin das wahrscheinlich bezahlen. Wäre der Erbe, wenn es der Bruder wird, später verpflichtet ihr das Geld zurückzuzahlen?Oder würde meine Mutter dann auf den Kosten sitzen bleiben? Sie hat schon die Beerdigung aus ihrer Tasche bezahlt.Könnte sie die dann auch zurück bekommen?Wie sicher ist das?Wie läuft so etwas?
7 Antworten
Die Beerdigungskosten kann sie sich unter Vorlage der Orginalrechnung von der Bankverbindung des Verstorbenen wiederholen. Alle weiteren anstehenden Rechnungen ebenfalls an seine Bank geben. Denen ist überlicherweise bekannt, was vom Nachlasskonto trotz Erbstreiteren bezahlt werden kann. Das es Streiteren gibt, ist wohl davon auszugehen, daß auch Geld vorhanden ist, insofern also alle anstehenden Kosten sollten auch vom Nachlasskonto beglichen werden. Dann stellt sich hinterher auch nicht die Frage, ob jemand an den anderen zurückzahlen muß. Einfacher wäre es natürlich, wenn Deine Mutter Bankvollmacht hat, also auch dies bitte prüfen.
Danke für den Stern!
die kosten werden on der erbmasse abgezogen
Grundsätzlich fallen alle Erbfallkosten dem Nachlass zur Last. Aus dem Vermögen des Verstorbenen wären demnach die Beerdigung und alle Verbindlichkeiten zu bestreiten, die sich aus Mietvertrag u. ä. ergeben.
Gibt der Nachlass das nicht her, sind der Bruder und die Lebensgefährtin des Verstorbenen zu seiner Beerdigung verpflichtet.
Auch bei unklarer Erbfolge muss hier erst einmal gehandelt werden.
Die Rechtsnachfolge des Mietvertrages ergibt sich aus dem Vertrag - ist die Mutter mit eingetrgagen, trifft sie allein die Entscheidung, den Wohnraum zu kündigen.
Zu der Erbfolge wird dann das Gericht entscheiden. Wenn es Zeugen gibt, die zu der Haßbeziehung zu dem mutmaßlichen Bruder aussagen, dürfte das dem vermuteten Willen des Erblassers wohl entgegenstehen.
HTH
G imager761
In erster Linie die Erbfolgen, heißt Kinder. Bei Mittelosigkeit das Sozialamt. Bei Hartz 4 die ARGE oder Optionskomune.
Der eRbe erbt sowohl das Vermögen wie auch die Schulden!
Wenn nicht viel zu erwarten ist, kann es wahrhaft klug sein, ein Erbe auszuschlagen und im Falle eines Falles die Kosten für die Beerdigung als letzten Liebesdienst für den verstorbenen zu übernehmen.
Wenn der Bruder die Erbschaft annehmen sollte, dann ist er auch für die Bezahlung der Beerdigung zuständig!
ggf. beim Nachlassgericht die Kosten geltend machen!