Mietwohnung erben nur mit Erbschein?

7 Antworten

Ich vermute, es gibt hier zwei wesentliche Dinge zu unterscheiden:

Lt. dem §564 BGB tritt der Erbe in das Vertragsverhältnis ein, wenn es keine Personen gibt, die bis zum Tod mit dem/der Verstorbenen in der Wohnung gelebt hat, was bei Euch der Fall ist.

Nun gibt es bei Euch aber insgesamt 5 möglich Erben, also Deine Geschwister und Dein Vater. Die Hausverwaltung bzw. Vermieter braucht natürlich Klarheit, ob alle gemeinsam nun das Mietverhältnis fortsetzen oder nicht.

Zweite Sache ist der Inhalt der Wohnung. Neben allen Einrichtungsgegenständen gibt es vielleicht auch noch Schmuck, wertvolle Bilder, Bargeld usw. Eigentlich darf die Hausverwaltung niemanden von Euch in die Wohnung lassen, bevor nicht klar ist, wer von Euch als Erbe was und wieviel zu bekommen hat.

Daher ist es für die Hausverwaltung wichtig, den Erbschein zu bekommen, der klar darüber Auskunft geben muss, wem der Inhalt der im Einzelnen zusteht.

Mal angenommen, Ihr räumt gemeinschaftlich dann als Erben die Wohnung aus, sodass sie praktisch komplett leer ist, seid Ihr immer noch gemeinsam die neuen Mietvertragspartner. Diese Erbengemeinschaft könnte nun eine/n von Euch auswählen, an den oder die die Wohnung praktisch zur alleinigen Nutzung überlassen wird, wodurch zunächst eher sowas, wie ein Untermietverhältnis entsteht.

Erst danach kann durch Gespräch mit Vermieter oder Hausverwaltung ein neuer Mietvertrag mit einer Person gemacht werden. Die Frage ist nur, zu welchen Konditionen, denn es würde ein neuer Vertrag entstehen und Vermieter hätte die Möglichkeit eine ganz andere Miete festzusetzen.

Im Übrigen hätten sowohl die Erben gemeinschaftlich, als auch die Vermieterseite die Möglichkeit, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen, was dadurch relativiert wird, dass dennoch die gesetzlichen Kündigungsfrist einzuhalten ist.

Fazit: Du müsstest klären, was mit dem Inhalt der Wohnung passiert. Dazu müsste eine komplette Bestands- und Wertermittlung stattfinden und gegenüber dem Nachlassgericht deklariert werden. Dann erfolgt ggf. die Aufteilung durch das Gericht und die Ausstellung eines Erbscheins, der in dem Fall dann ausweist, wer Erbe der Wohnung ist, nämlich alle, die als Erben in Frage kommen. Du allein könntest also die Wohnung samt Inhalt nur erben, wenn alle anderen den Verzicht auf das Erbe (also Wohnung samt Inhalt) erklären.

Du erbst natürlich nicht die Wohnung sondern den Mietvertrag. Dass du Erbe bist m usst du natürlich nachweisen, mittels Erbschein und Sterbeurkunde, das ist soweit korrekt. Du solltest diesbezüglich beim Amtsgericht (Nachlassgericht) beides beantragen. In der Regel übernehmen dass auch die Beerdigungsinstitute.

Die Vorlage des Erbscheins an den Vermieter der Wohnung deiner Mutter soll dem Vermieter kenntlich machen, wer jetzt durch Erbfolge nach der verstorbenen Mieterin jetzt seine neuen Mieter geworden sind. Das bedeutet in deinem Fall, dass du und alle deine Geschwister als Erbengemeinschaft nun die neuen Mieter geworden sind. Der Vermieter kann dann von dieser Erbengemeinschaft die Zahlung der Mieten verlangen. Da deine Geschwister sicher nicht bereit sind, für diese Mieten zu haften, wenn du als Einzige die Wohnung weiter nutzen willst, wirst du von deinen Geschwistern eine Erklärung für den Vermieter brauchen, die bestätigen, dass sie kein Interesse haben, in den Mietvertrag der Muitter einzuteten, und dass sie damit einverstanden sind, dass du allein diesen Mietvertrag fortsetzen wirst. Sprich mit dem Vermieter, ob ihm das ausreicht; denn er könnte, wie oben erwähnt, zunächst verlangen, dass ihm durch den Erbschein nachgewiesen wird, wer die Erben sind und dass alle Miterben mit der Fortsetzung des Mietvertrags durch dich allein einverstanden sind.

Du brauchst auch nicht die Geburtsurkunde deiner Geschwister.

wenn du über 18 bist, kannst du einen erbschein beantragen, da du ja auch erbberechtigt bist, oder gibt es ein Testament?

MissMariposaa 
Beitragsersteller
 04.01.2021, 22:15

Nein Testament gibt es nicht . Also geht das ich den beantrage ?

Felixsenior  04.01.2021, 22:17
@MissMariposaa

Ab zum Amtsgericht oder halt per Mail vorfühlen.

MissMariposaa 
Beitragsersteller
 04.01.2021, 22:18
Lysandra13  04.01.2021, 22:18
@MissMariposaa

Dann ruf beim nachlassgericht an, die helfen dir gerne weiter

MissMariposaa 
Beitragsersteller
 04.01.2021, 22:18
@Lysandra13

Zu mir meinte Mann Amtsgericht in der Nachlassabteilung soll ich morgen anrufen

MissMariposaa 
Beitragsersteller
 04.01.2021, 22:19
@Lysandra13

Ok Dann doch nicht Amtsgericht?

Lysandra13  04.01.2021, 22:19
@MissMariposaa

Die verbinden dich mit dem nachlassgericht

MissMariposaa 
Beitragsersteller
 04.01.2021, 22:21
@Lysandra13

ok Danke für den Tipp 😊👍🏼

Felixsenior  04.01.2021, 22:21
@Lysandra13

Richtig, sitzt nur meist im Amtsgericht und nicht im Verwaltungsgericht.

Lysandra13  04.01.2021, 22:21
@MissMariposaa

Alles gute wünsche ich dir 🍀🍀🍀

MissMariposaa 
Beitragsersteller
 04.01.2021, 22:22
@Lysandra13

DAnke wünsch ich dir auch 😊👍🏼

Der Erbschein ist zwingend notwendig. Das Amtsgericht kann dir mitteilen, welche Unterlagen dafür notwendig sind.

MissMariposaa 
Beitragsersteller
 04.01.2021, 22:20

Ok und den kann ich auch selber beantragen und ohne die Geburtsurkunde meiner Geschwister?