Wenn ich persönliche Dinge des Erblassers entnehme und das Erbe dann ausschlage, ist das rechtens?
Moin moin, ich denke, dass die Frage wieder und wieder von den gleichen Leuten beantwortet wird. Dafür vorab, vielen Dank! Hier wird viel Unsinn geschrieben und jede gute, kompetente Antwort, ist ein Segen. Nochmal, DANKE! (Ja, das war ein Schrei) Ich bin Erbe, noch in der Frist um es auszuschlagen. Wenn das Erbe, wovon ich ausgehe, überschuldet ist, würde ich gern ein paar Akten und persönliche Dinge aus der Wohnung mitnehmen und das Erbe ausschlagen. Wenn ich richtig informiert bin, ist das i.O., auch wenn der Vermieter danach sein Pfandrecht ausübt? Sehe ich das richtig und habe ich sonst noch etwas zu beachten? Nochmal: ich gehe in die Wohnung, nehme Erinnerungsstücke und pers. Dokumente mit und schlage das Erbe aus. Der Vermieter (er hat sich darauf eingerichtet) übt dann sen Pranfdrecht aus und renoviert danach die Wohnung. Passt das so? Bitte, verschont uns alle doch vor sinnlosen Antworten oder Halbwissen :-( Welche §en sind ggf. wichtig?
7 Antworten
Mit Ausschlagung bist du so gestellt, als ob du nie Erbe warst. Damit hast du keinerlei Nachlassgegegnstände an dich zu nehmener, auch nicht solche, die deiner Ansicht nach keinen materiellen Wert besitzen.
Das erfüllt andernfalls den Tatbestand der Untreue, § 266 StGB.
Es bleibt dir nichts anderes übrig als die dir rechtsnachfolgenden Erben zu bitten, diese nicht verwertbaren Erinnerungsstücke herauszugeben.
G imager761
Wenn du das Erbe ausschlägst, ja.
Ja, auch Kinderfotos gehören zum Nachlass des Verstorbenen und gehen in das Eigentum des/der dir nachfolgenden Erben über. Möglicherwesie sind sie auch für ihn von sentimentalem Wert? Andernfalls, wenn man freundlich bittet, dürfte er die gern herausgeben.
Ganz übel wäre es, Kontoauszüge und Rentenpapiere nicht dem rechtmäßigen Erben zugänglich zu halten bzw. zurückzugeben: Würde er dadurch über dem Wert des Nachlasses getäuscht und nimmt in gutgläubig an, droht Schadensersatzklage :-O
Was das für dich bedeutet, solltest du wissen, der du den offenbar überschuldeten Nachlass ausgeschlagen hast, um selbst mit privatem Vermögen von Nachlassgläubigerforderungen unbehelligt zu bleiben :-O
Wenn du das Erbe ausschlägst, darfst du auch nichts vorher mitnehmen.
Wie verhält es sich denn mit dem Zugang zu diesen persönlichen Dingen und wer würde dann Erbe, wenn du ausschlägst? Wenn der Erbe, der nach dir an der Reihe wäre, das Erbe antritt, kannst du ihn natürlich um diese persönlichen Dinge bitten. Wenn es dann einen Nachlassverwalter gibt, weil sonst kein Erbe mehr vorhanden ist, kannst du auch den bitten. Aber einfach einstecken und dann das Erbe ausschlagen, geht nicht. Wenn du ausschlägst, bist du nie Erbe gewesen und hast keinerlei Ansprüche, allerdings auch keine Verpflichtungen mit Ausnahme ev. Bestattungskosten, sofern es sich bei dem Verstorbenen um einen nahen Angehörigen handelt.
Persönliche Dinge, also Andenken an den Verstorbenen, wird dir niemand streitig machen. Diese sind ja für eine Verwertung wertlos.
Etwas anderes ist es, wenn es sich z.B. um Schmuckstücke handelt.
Der Hans wird gefragt, was er dazu sagt:
"Mit Ausschlagung bist du so gestellt, als ob du nie Erbe warst. Damit
hast du keinerlei Nachlassgegegnstände an dich zu nehmener, auch nicht
solche, die deiner Ansicht nach keinen materiellen Wert besitzen.
Das erfüllt andernfalls den Tatbestand der Untreue, § 266 StGB."
Was denkst du?
Dinge entnehmen oder lieber sein lassen?
Wenn ich persönliche Dinge des Erblassers entnehme und das Erbe dann ausschlage, ist das rechtens?
Wenn es sich bei den persönlichen Dingen um Wertsachen, Bargeld usw. handelt ist dies nicht rechtens.
Wenn es sich dagegen z.B. um Fotos, Tagebücher, und sonstige nicht wertvolle Erinnerungsstücke handelt, dürfte nichts dagegen stehen.
Dürfte es nicht, ist aber leider nicht immer so. Manchmal stellen sich Vermieter auch quer und wollen selber erst schauen ob auch wirklich nichts wertvolles da ist bevor sie irgendetwas raus rücken
Manchmal stellen sich Vermieter auch quer und wollen selber erst schauen ob auch wirklich nichts wertvolles da ist bevor sie irgendetwas raus rücken
Mit welchem Recht, sollte ein Vermieter den Zugang der Wohnung verweigern dürfen ?
Ich würde dies sogar als Hausfriedensbruch betrachten, wenn ein Vermieter in die Wohnung eines Verstorbenen eindringt.
Zuerst muss ja auch mal das Nachlassgericht entscheiden, wer das Erbe erhält.
Ich kenn es von einem Erbschaftsstreit bei uns so: wir durften nicht rein um persönliche Sachen zu holen. Es ging dabei um die tagebücher des Verwandten, er hatte mal gesagt,d ass er nicht will, dass der andere Familienteil sie liest.
Das war die Theorie.
ich gebe zu: mein Dad ist rein und hat sie geholt. In Anwesenheit einer Anwältin.
Trick 17 bei einem alten Bauernhaus. offiziell wusste sie erstmal von nichts.
Den Rest gabs erst, nachdem wir durch 3 Instanzen schlußendlich gewonnen haben.
Hi,
danke für die Antwort.
Ich frage nochmal nach, da ich viel anderes gelesen habe, jedoch ein falsche Aussage nicht besser wird, wenn sie mehrfach wiederholt wird.
Wenn ich Kinderfotos, Kontoauszüge des Verstorbenen oder Rentenpaiere aus der Wohnung entferne, ist das verboten?
Ich hoffe, die Frage konkret genug gestellt zu haben.
Danke