Was passiert mit dem Bankguthaben im Todesfall, wenn alle Erben ausgeschlagen haben.
Wir haben vor kurzem unsere Oma verloren. Da es Differenzen bezüglich der Räumung der Wohnung mit der Wohnungsgesellschaft gab, haben alle Erben ausgeschlagen. Auf dem Bankkonto meiner Oma befindet sich noch ein Betrag von 500,00€. Dieses sollte als kleiner Anteil in die Begleichung der Beerdigungskosten einfließen. Allerdings ist die Nord LB nicht bereit das Geld an das Beerdigungsinstitut zu überweisen. Lt. Bank gibt es in einem solchen Fall keine Regelung vom Gesetzgeber. Jede Bank darf wohl selbst entscheiden was mit dem übrigen Bankguthaben passiert. Die Nord LB will das Konto "einer Toten" nun solange laufen lassen, bis die 500,00€ durch die Kontoführungsgebühren aufgebraucht sind. Das kann doch nicht korrekt sein, oder?
5 Antworten
Wenn alle bekannten Erben ausgeschlagen haben, wir das Nachlassgericht das Verfahren zur Feststellung des Fiskuserbrechts einleiten, an dessen Ende das Vermögen dem Fiskus zufällt.
Grds. fallen die Beerdigungskosten dem Nachlass zu, hätten also für die Bestattung entnommen werden können.
Nach Erbausschlagung fällt allerdings der gesamte Nachlass entweder den nächstberufenen Erben oder, wenn niemand annähme, dem Landesfinanzminister zu.
Erstere können die Bestattungskosten ersetzt verlangen, wenn der Nachlass die nicht hergäbe, letzterer haftet nicht für Erbfall- und Nachlassverniddlichkeiten: Auf der Beststatterrechnung bleibt zunächst derjenige sitzen, der sie beauftragt hat. Inwieweit er Angehörige und Verwandte der Toten zur anteiligen Tragung verpflichten kann, muss er selbst herausfinden. Die Bestattungskosten sind auf jeden Fall von den Angehörigen zu tragen, da nicht vorher Sozialbegräbnis beantragt und dafür Vermögensverhltnisse offengelegt wurden.
Das Konto bleint tatsächlich so lange eingefroren, wie ein Rechtsnachfolger gefunden ist - der Staat ist es immer.
G imager761
Hi,
wenn tatsächlich alle gesetlichen Erben ausgeschlagen haben, erbt kraft Gesetz der Staat.
Mehr dazu hier:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/staat-als-erbe.html
Nach § 1968 BGB trägt die Kosten der Beerdigung der Erbe ... in Deinem Fall also der Staat. An ihn wird die Bank das Geld auszuzahlen haben.
Gruß
B.
Die Kosten der Beerdigung tragen die Nachkommen, sprich Kinder oder auch Enkel, auch wenn das Erbe ausgeschlagen wurde.
Auch bei fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sind die näheren Verwandten eines Verstorbenen vorrangig gegenüber den entfernteren Verwandten zum Ersatz der von der Gemeinde aufgewandten Bestattungskosten heranzuziehen.
In diesen Fall könnte ein Nachlasspfleger bestellt werden, der das Konto und was evtl noch so auftaucht (immerhin muss die Wohnung ja wohl immer noch geräumt werden) abwickelt .
Erbe geht an die Kommune.