Mein Sohn ist verstorben,die Wohnung wurde versiegelt, kann ich sie betreten, wenn ich das Erbe ausschlage?
12 Antworten
Die Frage ist zunächstmal wer die Wohnung versiegelt hat. Bei einer behördliche Versiegelung, z.B. durch die Polizei oder Staats, müssen Sie sich, unabänig davon ob sie Erbe sind oder nicht, an die entsprechende Stelle werden.
Das Blöde ist, die Ausschlagungsfrist von 6 Wochen läuft unabhänig davon, ob sie Zugang zur Wohnung haben oder nicht. Schlagen sie nicht fristgerecht aus, fällt Ihnen die Erbschaft unwiderruflich zu. Die Haftung kann allerdings z.B. durch eine Nachlassinsolvenz auf den Nachlass begrenzt werden. Das ist aber alles mit Kosten und Risiken verbunden, daher ist bei einen überschuldeten Nachlass die Ausschlagung die bessere Variante.
Wenn Sie das Erbe schon ausgeschlagen haben, dann haben Sie aber ohnehin nichts in der Wohnung verloren.
Solange die Wohnung versiegelt ist, darfst du das auf keinen Fall! Was nach der Siegelabnahme mit der Wohnung geschieht steht auf einem anderen Blatt. Da du auf das Erbe verzichten willst bekommst du nichts--- außer deinen persönlichen Dingen, die du z. B. Leihweise überlassen hattest. Wenn es etwas Wertvolles ist, dann nur mit dem Nachweis, dass es dir auch wirklich gehört.
nein - du darfst dort überhaupt nicht mehr rein. wenn du das erbe ausschlägst, gehört alles darin demjenigen der das erbe annimmt.
Ich glaube nicht: Wenn Du sein Eigentum nicht haben wolltest ist es eben nicht Dein Eigentum.
Versiegelt, von wem? Das eine hat mit dem anderen wahrscheinlich nichts zu tun.