Inkassogebühren nach Todesfall

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Ich komme aus der Inkassobranche

Vorgerichtliche Inkassogebühren sind in der regel ohnehin nicht durchsetzungsfähig d.h es schläft nach einigen Bausteinbriefen ein ( Link dazu als Kompliment an Dein Postfach)

Tipp :

Überweise die unstrittige hauptforderung plus 2 oder 3 € zweckgebunden ( nur Hauptforderung ) direkt an den Gläubiger und gut ist

Warte auf das kommende Inkassoschreiben in welchem man Dir gegenüber die Gebühren versucht zu begründen :

Tenor : "....Sehr geehrtes Inkasso team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere briefe Ihres hauses sowie Ihrer vertragskanzlei führen zu einer Zahlung - ich untersage die Weitegabe meiner daten gem BDSG - Bitte unterlassen Sie die Kontaktaufnahme pr telefon...."

Schläft dann irgendwann ein bzw wird ausgebucht

Inkassokosten muss der Schuldner i.d.R. nicht bezahlen, da diese vermeidbar sind und daher gegen die Schadensminderungspflicht des Gläubigers verstoßen.

Hauptforderung an den Gläubiger inkl. Mahngebühren des Gläubigers und Verzugszinsen.

Gebühren eines Inkassounternehmens braucht man grundsätzlich nicht zu bezahlen.

Überweise die Hauptforderung zzgl. 10 Euro Mahngebühren direkt an den Gläubiger und schreib der Inkassofirma, das alles erledigt ist und du die Gebühren nicht zahlen wirst.

Meine Meinung: Wenn es sich nicht um einen besonders großen Betrag handelt, würde ich ihn begleichen. Aber auch schriftlich mitteilen, dass es keinerlei Verpflichtung dazu gäbe, weil...(weisst du ja selbst) und würde auch die Extrakosten nicht zahlen. Da die Forderung an einen Verstorbenen geht, der den Betrag nicht mehr begleichen kann, ist auch moralisch bedenklich, ein Verzugsgeld zu erheben.

Vielleicht kannst du dich aber absichern, in dem du bei einem Anwalt (vielleicht Rechtsschutz) nachfragst.

Dudelbrums 
Beitragsersteller
 16.04.2013, 22:57

Die Verpflichtung zum bezahlen gibt es schon, man erbt ja auch Schulden, wenn man denn die Erbschaft annimmt. Es ist auch kein Weltuntergansbetrag, 350€, die sind auch nicht das Problem. Mein Problem sind die 50€ für die Inkassokltische. Nicht das ich die nicht zahlen könnte, aber ich weigere mich einfach so Leute noch Geld hinterher zu werfen, deshalb meine Frage hier.

kevin1905  17.04.2013, 10:25
@Dudelbrums

Und deine Bedenken sind völlig richtig.

Ein Inkassobüro verfügt nicht über Mittel die der Gläubiger nicht auch selbst hat. Eine vollständige Rechtsvertretung inkl. Klageschrift bzw. Einleitung des streitigen Verfahrens dürfen diese auch nicht für den Gläubiger vornehmen. Diese Tätigkeit ist nach dem RDG ausschließlich den Rechtsanwälten vorbehalten.

Dennoch berechnen Inkasosbüros für im Vergleich zum RA deutlich eingeschränkte Leistungsumfänge oft mehr als ein RA nach RVG abrechnen dürfte.

Daher sehen viele deutsche Gerichte Inkassogebühren als Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht des Gläubigers und streichen diese komplett oder begrenzen sie auf das was ein RA maximal verlangen dürfte für die gleiche Tätigkeit.